Pressemitteilung

14.10.2024
Nr. 34/2024

Lebensmittelsicherheit

Acrylamid in Kartoffelchips: Maßvolles Knabbern bedenkenlos möglich

LGL-Untersuchungen auf den potentiell krebserregenden Stoff Acrylamid in Kartoffelchips ergaben bei 97 Prozent der industriell gefertigten Produkte keine Überschreitung des EU-Richtwertes. Bei handwerklich hergestellten Kartoffelchips ist hingegen auf den Bräunungsgrad zu achten. Das LGL bietet FAQs zu Acrylamid in Lebensmitteln.

Kartoffelchips sind ein beliebtes Knabberprodukt. Hierfür werden Kartoffelerzeugnisse bei hohen Temperaturen erhitzt. Bei solch starker Erhitzung von kohlenhydratreichen Lebensmitteln kann jedoch auf natürliche Weise der potenziell krebserregende Stoff Acrylamid entstehen. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) untersuchte 2023 in einem Schwerpunktprogramm stichprobenartig 67 Proben Kartoffelchips und vergleichbare Kartoffelsnacks auf Acrylamid. Zwar war keine Probe gänzlich frei von Acrylamid, aber erfreulicherweise hielten rund 97 Prozent der untersuchten Proben aus industrieller Herstellung den EU-Richtwert von 750 µg/kg ein, überwiegend unterschritten sie diesen sogar deutlich. Lediglich zwei Produkte unter den industriell hergestellten Chips mussten wegen ihres Acrylamidgehaltes bemängelt werden. 

Das LGL untersuchte Stichproben aller Produktgruppen wie klassische und geriffelte Kartoffelchips, Kartoffelsticks, aus ungeschälten Kartoffeln hergestellte Kesselchips sowie Produkte aus Kartoffelteig oder -mehl wie Stapelchips, Ofenchips und gepuffte Erzeugnisse. Dabei wurden sowohl Marken- als auch Discounter- und Bioprodukte verschiedener Hersteller unter die Lupe genommen. Bei aus rohen Kartoffeln hergestellten Chips und Sticks war zwischen einzelnen Produktgruppen hinsichtlich der Acrylamidgehalte kein wesentlicher Unterschied erkennbar. Im Vergleich zu diesen wiesen Knabberprodukte aus Kartoffelteig oder -mehl jedoch insgesamt noch niedrigere Acrylamidwerte auf.

Zusätzlich zu Produkten aus dem Handel untersuchte das LGL auch fünf Stichproben handwerklich hergestellter Kartoffelchips, wie sie zum Beispiel an Verkaufsständen auf Volksfesten oder Weihnachtsmärkten angeboten werden. Hierbei überschritten vier der fünf Proben den Richtwert zum Teil sehr deutlich. Zugleich fielen mehrere dieser handwerklich hergestellten Kartoffelchips schon optisch durch eine teilweise dunkle Bräunung auf. Eine akute Gesundheitsgefahr durch den Verzehr bestand jedoch selbst in diesen Fällen nicht. 

Maßnahmen bei Richtwert-Überschreitungen 
Durch geeignete Maßnahmen lässt sich die natürliche Bildung von Acrylamid bei der Produktion von Kartoffelchips zwar auf ein Minimum reduzieren, ganz vermeiden lässt sie sich aber nicht. Werden am LGL Überschreitungen der Acrylamid-Richtwerte festgestellt, wird die örtlich zuständige Lebensmittelüberwachung informiert. Dabei gibt das LGL dieser eine Checkliste an die Hand, um kritische Verfahrensschritte zu erkennen und den Betrieben Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Es ist dann die Pflicht der Hersteller, geeignete Maßnahmen zur Minimierung der Acrylamidgehalte ihrer Produkte zu ergreifen. Nach angemessener Wartezeit wird in der Regel eine Nachuntersuchung durchgeführt. 

Fazit: Das LGL empfiehlt den Verzehr von Kartoffelchips und ähnlichen Kartoffelsnacks in einem vernünftigen Maß zu halten und sich ausgewogen zu ernähren. Reduziert werden sollte die Acrylamidaufnahme durch Lebensmittel grundsätzlich so weit wie möglich. Tipps hierzu, so zum Beispiel zur eigenen Zubereitung von Kartoffelprodukten zuhause, stellt das LGL auf seiner Webseite zur Verfügung: Häufig gestellte Fragen zu Acrylamid.

Weiterführende Informationen:
LGL-Jahresbericht: Acrylamid in Kartoffelchips
BfR: Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung zu Acrylamid


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen zum Beispiel aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.