Pressemitteilung

18.09.2024
Nr. 29/2024

Tiergesundheit

Tierhaltungskennzeichnungsgesetz: Neues Meldeportal ab sofort einsatzbereit

Das elektronische Meldeportal für Mitteilungen von bayerischen Tierhaltern nach dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz des Bundes ist ab sofort einsatzbereit. Mitteilungen können nun online unter www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de abgegeben werden. 

Mit dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz hat der Bundesgesetzgeber neue Pflichten für Tierhalter und Lebensmittelunternehmer geschaffen. Alle Tierhalter von Mastschweinen im Alter von 10 Wochen bis zur Schlachtung sind aufgefordert, die jeweilige Haltungsform in ihren Haltungseinrichtungen der zuständigen Behörde ihres Bundeslandes mitzuteilen, in Bayern ist dies das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL). Im Anschluss an ihre Eingabe in das obige Portal erhalten Tierhalter eine Kennnummer zugeteilt, welche die Zuordnung und Rückverfolgbarkeit der Schweine sowie der daraus produzierten tierischen Lebensmittel innerhalb der Lebensmittelkette für die Fleischwirtschaft und den Lebensmitteleinzelhandel ermöglicht. 

Als Hinweis speziell für Verbraucherinnen und Verbraucher sieht das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz darüber hinaus spätestens ab 1. August 2025 vor, dass frisches Fleisch von Schweinen einschließlich Hackfleisch, das an den Endverbraucher abgegeben wird, eine Kennzeichnung der Haltungsform der Tiere, von denen das Lebensmittel gewonnen wurde, aufweist. Es werden dabei fünf Haltungsformen unterschieden: Stall, Stall+Platz, Frischluftstall, Auslauf/Weide und Bio.

Das elektronische Meldeportal wurde von Niedersachsen entwickelt und ist dort bereits erfolgreich im Einsatz. Bayern erhält im Rahmen einer Kooperationsvereinbarung die Möglichkeit zur Nutzung. Daten bayerischer Landwirte sind nur den bayerischen Behörden zugänglich.

Zum Meldeportal und weiterführenden Informationen
www.tierhaltungskennzeichnung.bayern.de


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Daher sind am LGL verschiedene Fachgebiete bewusst unter einem Dach vereint. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen z. B. aus der Human- und Veterinärmedizin, der Lebensmittelchemie, aus den verschiedenen Ingenieurswissenschaften, der Physik, der Psychologie, der Ernährungswissenschaft, der Chemie oder Biologie. Sie arbeiten über Fachgrenzen hinweg zusammen und betrachten Sachverhalte aus verschiedenen Blickwinkeln.
Auf dem Gebiet der Tiergesundheit umfassen die Aufgaben des LGL die Diagnostik von Tierkrankheiten, deren Prävention und Bekämpfung, den Tierschutz sowie die Überwachung des Verkehrs mit Futter- und Tierarzneimitteln.