Pressemitteilung

13.09.2023
Nr. 35/2023

Lebensmittelsicherheit

Amtliche Weinüberprüfung mit künstlicher Intelligenz: Deklarierung von Weinen aus Franken überwiegend korrekt

Neu entwickelter LGL-Weinscreener erstellt chemischen Fingerabdruck und erlaubt Authentizitätsprüfung mittels Einsatz von KI. Nur eine von 250 Frankenwein-Proben war falsch etikettiert.

Gängige, auch am LGL eingesetzte Untersuchungsmethoden erlauben seit Langem, Wein hinsichtlich seiner Zusammensetzung und somit zum Beispiel auf unerlaubte Zusätze wie Wasser oder Zucker chemisch zu überprüfen. Doch daneben besteht noch das Risiko, dass Verbraucher nicht den Wein erhalten, den das Etikett verspricht. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat nun ein neuartiges Verfahren entwickelt, welches unter Einbeziehung von künstlicher Intelligenz (KI) die Prüfung von Weinen auf Echtheit ermöglicht. Die Untersuchung von 250 Proben fränkischer Weine mittels dieses LGL-Weinscreeners ergab, dass auf die Angaben zur Herkunft, Jahrgang und Rebsorte grundsätzlich Verlass ist. Nur eine Probe führte zur Beanstandung.

Dank der Weiterentwicklung der sogenannten 1H-Kernresonanzspektroskopie (1H-NMR – englisch nuclear magnetic resonance) ist es möglich, mit einer einzigen Messung in nur 1 Milliliter Wein alle organischen Substanzen (z. B. Säuren, Zucker oder Traubeninhaltsstoffe) ab Gehalten von 5-10 Milligramm je Liter zu erfassen und zu quantifizieren. Da sich die Zusammensetzung von Wein in Abhängigkeit von den Bedingungen beim Anbau (z. B. Mikroklima, Boden oder Wachstumsbedingungen), bei der Weinbereitung (z. B. Gärtemperaturen, Hefe, Weinbehandlungsmittel) und der Art, Menge und Reife der Trauben verändert, erhält man so einen chemischen Fingerabdruck des betreffenden Weines. Aus einer Vielzahl solcher Fingerabdrücke konnten nun durch den Einsatz künstlicher Intelligenz (KI) Profile für die Herkunft, die Rebsorten und sogar einzelne Jahrgänge von Weinen erstellt werden. Seit September 2022 wird dieser Weinscreener am LGL eingesetzt.

Frankenwein-Untersuchungen

Eine erste Untersuchungsreihe zu 250 fränkischen Weinen ergab dabei ein erfreuliches Ergebnis, wie LGL-Präsident Prof. Christian Weidner erläutert: „Bis auf einen Spätburgunder konnten alle untersuchten Proben mithilfe des LGL-Weinscreeners als authentisch hinsichtlich Herkunft, Jahrgang und Rebsorte zugeordnet werden. Diese Proben waren auch hinsichtlich der Ergebnisse der parallel durchgeführten herkömmlichen Weinanalysenmethoden unauffällig.“ Die herkömmlichen (und deutlich aufwendigeren) Methoden wurden in der Etablierungsphase des Weinscreeners ergänzend mitgeführt. 

Besagter Spätburgunder konnte mittels Weinscreener nicht der auf dem Etikett deklarierten Rebsorte zugeordnet werden. Die daraufhin zusätzlich durchgeführte herkömmliche Analyse bestätigte den Verdacht, woraufhin in diesem Fall die zuständige Vollzugsbehörde vom LGL informiert wurde. „Damit hat sich der neu entwickelte LGL-Weinscreener schon bei der Untersuchung der ersten 250 Handelsproben bewährt“, so Weidner.

Aktuell ergänzt die neue Methode die Routineprüfungen am LGL, eine große Anzahl der Analysen erfolgt nur noch über den Weinscreener. Verdächtige Handelsproben hingegen werden noch zur Absicherung durch die im Weinbereich international vorgeschriebenen Referenzmethoden untersucht und bei Bedarf auch durch die Weinkontrolle vor Ort überwacht. Die bestehenden Methoden werden durch kontinuierliche Forschungsarbeiten zusammen mit der Universität Würzburg fortlaufend erweitert und auch zur Untersuchung von Fruchtsäften und Bieren schrittweise etabliert.

Weiterführende Informationen 


Über das LGL
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit. Als interdisziplinäre, wissenschaftliche Fachbehörde verfolgt das LGL in seinem Handeln stets den „One-Health-Ansatz“ – denn nur gesunde Tiere liefern gesunde Lebensmittel, und nur eine gesunde Umwelt ermöglicht körperliches, geistiges und soziales Wohlergehen.
Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung umfassen die Aufgaben des LGL die Untersuchung und rechtliche Beurteilung von Lebensmitteln einschließlich der toxikologischen Risikobewertung bedenklicher Inhaltsstoffe. Das LGL sieht sich dabei als Dienstleister im Bereich der Lebensmittelsicherheit, um die bayerische Bevölkerung vor gesundheitlichen Risiken sowie vor Irreführung und Täuschung zu schützen.