Hintergrund zur PM „LGL weist Vorwürfe des Abgeordneten von Brunn vehement zurück“ vom 27.06.2017
Mit der Pressemitteilung „LGL weist Vorwürfe des Abgeordneten von Brunn vehement zurück“ tritt das LGL energisch den Vorwürfen des Abgeordneten von Brunn entgegen, bei der Aufarbeitung des süddeutschen Listerioseausbruches durch Produkte der Fa. Sieber „nachweislich geschlampt, geschludert und gezögert“ zu haben. Das LGL hat vielmehr zu jedem Zeitpunkt die wissenschaftlich gebotene Sorgfalt an den Tag gelegt, erst dadurch die Aufklärung des Ausbruchsgeschehens ermöglicht und das Auftreten weiterer Erkrankungsfälle wirksam verhindert.
Leider hat Herr Abgeordneter von Brunn zu keinem Zeitpunkt Art und Ablauf der betreffenden Untersuchungen am LGL erfragt. Dabei hätte das LGL jederzeit nachvollziehbar darlegen können,, welche Schritte aus wissenschaftlicher Sicht zwingend erforderlich sind, um vom ersten Verdachtsmoment einer zu beanstandenden Kontamination mit Listeria (L.) monocytogenes zu einem geeigneten Isolat zu gelangen, das im Referenzlabor des BfR zum Zwecke einer Ganzgenomsequenzierung weiteruntersucht werden kann.
Zur Vermeidung fachlicher Missverständnisse und zur Ergänzung möglicherweise fehlenden Hintergrundwissens skizzieren wir im Folgenden daher kurz die Abläufe die in dem vorliegenden Fall aufgrund der naturwissenschaftlich gebotenen Sorgfalt erforderlich waren und in den Qualitätssicherungsverfahren einer akkreditierten Untersuchungseinrichtung verbindlich festgelegt sind:
Am 24. März 2016 wurden vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) L. monocytogenes in einer Probe " Original Bayerischer Wacholderwammerl " der Firma Sieber nachgewiesen. Dieser Befund gründet sich auf einen ersten semiquantitativen Nachweis von L. monocytogenes in der Probe „Original Bayerischer Wacholderwammerl“ in einer Keimzahl von > 1.000 KbE/g. Um sofortige Maßnahmen (Rückruf der Ware vom Markt) zu ermöglichen, wurde der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ein Zwischengutachten übermittelt. Dieser Befund ist ausreichend für die Einleitung lebensmittelrechtlicher Maßnahmen. Für die Erstellung eines abschließenden Gutachtens (mit Quantifizierung von L. monocytogenes) sowie für die Zuordnung der Probe zu einem Ausbruchsgeschehen sind jedoch weitere Schritte notwendig.
Zunächst sind aus dem Ausgangsmaterial (Wammerl) erneut Kulturen anzuzüchten, die durch eine höhere Verdünnung die Gewinnung von auszählbaren L. monocytogenes Kulturen auf Selektivnährböden ermöglichen. Das abschließende Gutachten wurde am 30. März 2016 erstellt.
Unmittelbar daran schloss sich die Gewinnung eines typisierungsfähigen Isolates an. Hierfür müssen Reinkulturen vorliegen, die sich bei der vorhergehenden Anzucht auf den verwendeten Selektivnährböden nicht ergeben haben. An die Anzucht dieser Reinkulturen schließt sich eine erneute biochemische Bestätigung an. Die so erhaltenen Isolate lagen am 08. April 2016 vor. Am darauffolgenden Montag (11. April 2016) wurde das Isolat zum Postversand gegeben, da das LGL grundsätzlich keine Isolate vor dem Wochenende versendet, um eine sachgerechte Annahme am BfR und eine weitergehende korrekte Lagerung und Bearbeitung sicherzustellen
Mit E-Mail vom 28. April 2016 teilte das NRL für L. monocytogenes des BfR mit, dass das vom LGL eingesandte Isolat dem Pulsfeldgelelektrophorese (PFGE)-Typ entspricht, der auch bei den Ausbruchsstämmen gefunden wurde. Der PFGE-Typ allein ist allerdings nicht ausreichend, um ein Isolat dem Ausbruchscluster zuzuordnen. Zwischen 2012 und 2016 wurden einige Isolate aus Lebensmitteln gewonnen, die in der PFGE den gleichen Typ aufwiesen, allerdings mittels Next-Generation-Sequencing (NGS) nicht dem Ausbruchscluster zugeordnet werden konnten. Deshalb handelt es sich im vorliegenden Fall um ein Zwischenergebnis, aufgrund dessen keine amtlichen Maßnahmen ergriffen werden konnten. Zitat aus der E-Mail des BfR an das RKI vom 28. April 2016: „Hiermit informiere ich Sie darüber, dass wir im Rahmen der Listeria-Ausbruchsuntersuchungen 13a/54 ein weiteres in der PFGE 13a/54-positives Isolat erhalten haben. Um eine Zugehörigkeit zum Ausbruchscluster gemäß Falldefinition des RKI (NGS Clustertyp 1248) zu bestimmen, werden wir das Isolat zusätzlich mittels NGS typisieren“.
Am Abend des 18. Mai 2016 teilt das BfR schließlich mit, dass das eingesandte Isolat aus der Probe „Original Bayerischer Wacholderwammerl“ in der NGS dem Ausbruchscluster (NGS Clustertyp 1248) entspricht. Daraufhin haben am 20. Mai 2016 das LGL, die Regierung von Oberbayern und die zuständige Kreisverwaltungsbehörde eine umfassende Kontrolle des gesamten Betriebes durchgeführt. Im Nachgang zu der beanstandeten Probe vom März 2016 hatte der Betrieb bereits eine Reihe von Maßnahmen ergriffen, um einen Eintrag von L. monocytogenes zu minimieren (z. B. vermehrte Stufenkontrollen, Umstellungen im Produktionsprozess des Wammerls). Des Weiteren wurden im Rahmen der Betriebskontrolle umfassende mikrobiologische Eigenkontrollen vereinbart.
Im Zuge der Kontrolle sowie in deren Nachgang wurden dennoch zahlreiche amtliche Proben sowohl im Betrieb als auch im Einzelhandel gezogen. Dabei wurden in weiteren Fällen, allerdings bei einer anderen Produktpalette als zuvor, geringe Keimgehalte von L. monocytogenes nachgewiesen. Die ersten Ergebnisse hierzu lagen den bayerischen Behörden am 27. Mai 2016 (fünf Proben) vor. Dieser erneute Listerienfund lieferte hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von Erzeugnissen der betroffenen Firma eine Gefährdung für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen kann. Deshalb hat das Bayerische Staatsministerium für Verbraucherschutz am 27. Mai 2016 in einer Pressemitteilung bis auf weiteres davon abgeraten, Schinken- und Wurstprodukte der Firma Sieber zu konsumieren.
Vollzugshandeln auf der Basis von DNA Sequenzierung ist Neuland. Das LGL hat zu jeder Zeit die wissenschaftlich erforderlichen Schritte umgehend eingeleitet, um die für das Vollzugshandeln notwendige Wissensbasis so früh wie möglich den Vollzugsbehörden zur Verfügung zu stellen. Deren Handeln setzt immer eine im vorliegenden Fall äußerst komplizierte Abwägung zwischen der wissenschaftlichen Aussagesicherheit und der Gefährdungslage für die Bevölkerung voraus.