Chrom(VI) in Leder – Ist Gift im Schuh?

Neben den Gerbverfahren mit pflanzlichen Substanzen (vegetabile Gerbung) und Substanzen tierischer Herkunft (Sämischgerbung) stellt die Chromgerbung von Leder das am häufigsten angewandte Verfahren dar. Hierzu werden Chrom(III)-Salze eingesetzt. Sind die Ausgangsverbindungen verunreinigt oder wurde nicht nach aktuellen Verfahrens- bzw. Qualitätsstandards produziert, kann es im Verlauf der Gerbung jedoch zur Bildung löslicher Chrom(VI)-Verbindungen kommen. Diese wasserlöslichen Chrom(VI)-Verbindungen können allergische Kontaktekzeme hervorrufen. Bereits sensibilisierte Verbraucher können sich nur durch das Vermeiden des Kontakts mit belasteten Produkten schützen. Dabei sind stark Chrom(VI)-haltige Produkte äußerlich nicht von anderen unterscheidbar.

Rechtliche Regelungen

Gemäß Bedarfsgegenständeverordnung dürfen keine Verfahren angewendet werden, die dazu führen, dass Chrom(VI) in Bedarfsgegenständen aus Leder nachweisbar ist, die dazu bestimmt sind, nicht nur vorübergehend mit der Haut in Berührung zu kommen. Ab dem 1. Mai 2015 wird für Leder, das mit der Haut in Berührung kommt, EU-weit der Grenzwert von 3 mg/kg Chrom(VI) gelten.

Untersuchungsergebnisse 2012-2014

Von Januar 2012 bis April 2014 untersuchte das LGL 169 Bedarfsgegenstände aus Leder auf den Gehalt an Chrom(VI); darunter acht Jacken, neun Hosen, 85 Schuhe, 31 Handschuhe, 17 Gürtel sowie 15 Armbänder und vier Proben Leder zur Herstellung von Bekleidung, das direkt von Gerbereien aus Bayern entnommen wurde. Das LGL musste 27 dieser Proben beanstanden, davon 14 Schuhe, fünf Handschuhe, zwei Gürtel, fünf Jacken und eine Hose. Sie waren aufgrund des nachgewiesenen Chrom(VI)- Gehaltes nicht verkehrsfähig.

Beanstandete Produkte, von denen eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher ausgeht, werden in das Schnellwarnsystem für Verbraucherprodukte der EU (RAPEX) eingestellt. Dieses System dient dem schnellen Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und der EU Kommission. Das LGL fungiert hierbei als bayerische Kontaktstelle für das RAPEX-System. Sie sind für Verbraucher im Internet unter www.rapex.eu einsehbar. Von der RAPEX Kontaktstelle am LGL wurden in 2014 bislang 26 Fälle von überhöhten Chrom(VI)-Gehalten in Lederwaren bearbeitet. In 20 Fällen davon handelte es sich um Schuhe, fünfmal waren Handschuhe sowie eine Lederjacke betroffen.

zu den Warnungen vor Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Futtermitteln“ nach § 40 Abs. 1 LFGB