Raumluftverbesserer - Untersuchungsergebnisse 2012
Raumluftverbesserer werden zur Geruchsverbesserung in Räumen, die zum Aufenthalt von Menschen bestimmt sind, eingesetzt. Zu Raumluftverbesserern zählen unter anderem Duftöle, Aerosolsprays für Bad oder WC und Saunaaufgüsse.
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmitelsicherheit (LGL) untersuchte insgesamt 38 Proben Raumluftverbesserer, darunter 21 Proben Raumdüfte und 17 Proben Saunaaufgüsse, und beanstandete acht der 21 Raumduftproben. Es handelte sich bei allen acht Proben um Duftöle. Die Beanstandungen sprach das LGL aufgrund fehlender Angaben von sensibilisierenden Duftstoffen sowie fehlender Gefahrensymbole oder -hinweise aus. In einem Fall fehlten das ertastbare Warnzeichen sowie der kindergesicherte Verschluss. Elf von 17 untersuchten Saunaaufgüssen waren zu beanstanden. Eine Probe beanstandete das LGL aufgrund der grafischen Dekoration auf dem Etikett. Es handelte sich dabei um eine Abbildung, die bei Lebensmitteln verwendet wird. Die Verwendung solcher Abbildungen ist nach Chemikalienrecht für gefährliche Gemische verboten. In den anderen Fällen war die Kennzeichnung unvollständig. Es fehlten unter anderem Gefahrenhinweise sowie die Angabe sensibilisierender Duftstoffe.