Reinigungsmittel und Maschinenpfleger - Untersuchungsergebnisse 2008
Das LGL untersuchte 2008 auch Maschinenpfleger für den Innenraum von Geschirrspülmaschinen, die Säuren enthalten. Ab einem bestimmten Säuregehalt oder wenn der pH-Wert zu niedrig ist, müssen diese Produkte nach den chemikalienrechtlichen Vorschriften verpackt und gekennzeichnet werden. Nur so kann sich der Verbraucher über die Gefährdung, die von diesen Produkten ausgeht, informieren und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen ergreifen.
Bei 19 von 43 untersuchten Proben (44 %) entsprach die Kennzeichnung nicht den geltenden Bestimmungen. Auffällig waren auch 20 Reinigungsmittelproben aus ausländischen Geschäften. 13 Produkte (65 %) beanstandete das LGL wegen zum Teil erheblicher Kennzeichnungsmängel. In einigen Fällen handelte es sich um gefährliche Zubereitungen im Sinne des Chemikalienrechts, die ohne entsprechende Gefahrenhinweise angeboten wurden. Das LGL informierte deshalb umgehend die Vollzugsbehörden.