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Biozide: Verwendung von Antikoagulantien zur Nagetierbekämpfung - Information für den Verbraucher
Ab 1.1.2013 dürfen Nagetierbekämpfungsmittel, die gerinnungshemmende Wirkstoffe (Antikoagulantien) der zweiten Generation enthalten, nur noch von Sachkundigen verwendet werden. Produkte, die Antikoagulantien der ersten Generation enthalten wie beispielsweise Warfarin, dürfen hingegen weiterhin von nicht sachkundigen Personen entsprechend der Produktangaben verwendet werden.
Was bedeutet das?
Aufgrund der neuen Regelung dürfen Verbraucher Antikoagulantien der zweiten Generation nicht mehr verwenden. Das Verwendungsverbot betrifft auch sogenannte Anwender aus beruflichen Gründen wie Hausmeister oder Reinigungspersonal, wenn sie keine geeignete Sachkunde vorweisen können.
Ein Verkaufsverbot für „Nicht-Sachkundige“ besteht jedoch nicht, daher könnten diese Produkte trotzdem erwerbbar sein. Dem Handel ist aber - um eventuelle Regressansprüche auszuschließen - zu raten, diese Produkte unter Verschluss zu halten und nur an sachkundige Personen abzugeben.
Was sind Antikoagulantien der zweiten Generation und aus welchen Gründen wurde diese Regelung beschlossen?
Die meisten Rodentizide, die als Köder auf dem Markt erhältlich sind, wirken blutgerinnungshemmend (antikoagulierend) und werden deshalb als Antikoagulantien bezeichnet. Die Aufnahme der Wirkstoffe führt dazu, dass die Tiere die Fähigkeit zur Blutgerinnung verlieren und dadurch meist innerlich verbluten. Diese Wirkung tritt erst 3 bis 7 Tage nach Aufnahme ein, so dass die Nagetiere die einsetzende Wirkung nicht mit dem Gift in Verbindung bringen können. Bei Antikoagulanzien unterscheidet man zwischen Wirkstoffen der ersten und der zweiten Generation.
Antikoagulanzien der ersten Generation (first-generation anticoagulant rodenticides, FGAR) sind Warfarin, Chlorphacinon und Coumatetralyl. In der Regel muss der Schadnager den Köder mit diesen Wirkstoffen mehrmals aufnehmen, bevor eine tödliche Dosis erreicht wird.
Wirkstoffe der zweiten Generation (second-generation anticoagulant rodenticides, SGAR) sind giftiger. Oft reicht hier eine einmalige Köderaufnahme aus, um eine tödliche Wirkung zu erzielen. Diese Wirkstoffe sind jedoch schlechter abbaubar und reichern sich in Lebewesen an. Zu den SGAR zählen Brodifacoum, Bromadiolon, Difenacoum, Difethialon und Flocoumafen (Umweltbundesamt 2012).
Trotz der höheren Giftigkeit und schlechteren Abbaubarkeit sowie den damit verbundenen Risiken für die Menschen und für die Umwelt – insbesondere für andere Tiere (Nichtziel-Organismen) – wurden diese Stoffe in den Anhang 1 oder 1a der Biozid-Richtlinie aufgenommen und von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zugelassen. Die Gründe liegen vor allem im Mangel an wirksamen Alternativen, um im Rahmen des Infektions- und Vorratsschutzes eine effektive Bekämpfung von Nagetieren zu ermöglichen.
Als Hilfestellung hat die BAuA diverse Risikominderungsmaßnahmen zusammengestellt, die bei der Anwendung der Rodentizide zu beachten sind:
Wer ist sachkundig?
Hintergrund für die Sachkundeerfordernis sind die Auflagen in den jeweiligen Zulassungsbescheiden der Produkte in Verbindung mit § 12 a ChemG.
Sachkundig sind gemäß den Bescheidauflagen:
- Schädlingsbekämpfer (Sachkundige nach Anhang I Nr. 3.4 der GefStoffV),
- Anwender mit Sachkundenachweis nach Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung,
- Personen, die an einer speziellen Schulung zur Bekämpfung von Nagetieren teilgenommen haben.