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Tattoos – Körperschmuck mit Risiko?
Tattoos liegen in den letzten Jahren ungebrochen im Trend – jeder zehnte Deutsche trägt laut Umfragen derzeit ein Körperbild, bei den Jüngeren unter 35 Jahren ist es sogar jeder Vierte. Viele Idole aus Sport, Musik- oder Filmszene sind die Vorreiter. Das mag einer der Gründe sein, warum sich gerade junge Menschen für diese Art des Körperschmucks begeistern. Viel wichtiger als die Frage, warum man sich für ein Tattoo entscheidet, ist jedoch die Frage, was dabei in den Körper eingebracht wird. Da Tattoofarben mittels Nadeln in die mittlere Hautschicht eingespritzt werden, können sie im Gegensatz zu anderen modischen Accessoires wie Schmuck oder Piercings nicht ohne weiteres wieder entfernt werden. Daher ist es besonders wichtig, dass Tattoofarben keine gefährlichen Substanzen in kritischen Konzentrationen enthalten. Bis 2009 gab es allerdings keine spezifischen rechtlichen Regelungen für Tattoofarben. So wurden bisweilen Schreibtinten, Künstlerfarben oder sogar metallisch glänzende, lichtbeständige Farbpigmente aus der Autolackindustrie benutzt. Seit 2009 gibt es die Tätowiermittel-Verordnung, die etliche Farbstoffe sowie eine Reihe weiterer bedenklicher Stoffe in Tattoofarben verbietet. Seitdem werden vom LGL diese Farben schwerpunktmäßig auf unterschiedlichste bedenkliche Stoffe untersucht.
Das LGL prüfte bunte Tattoofarben auf aromatische Amine
Nicht nur die verwendeten Farbstoffe, sondern auch Substanzen, die aus diesen Farbstoffen abgespalten werden oder die als Verunreinigungen in diesen Farbstoffen enthalten sind, können bedenklich sein. Zu dieser Art von kritischen Verbindungen gehören die sogenannten aromatischen Amine, weil zahlreiche Vertreter dieser Stoffklasse als krebserzeugend eingestuft sind.
Azofarbstoffe, die diese bedenklichen aromatischen Amine abspalten können, sind daher in vielen Produkten, wie z.B. in Textilien, Leder und Fingerfarben, bereits seit längerem verboten. Seit 2009 gibt es auch entsprechende Verbotsregelungen für diese problematische Stoffklasse in Tattoofarben und Permanent Make-Up-Produkten. Das LGL untersuchte in seinen jüngsten Schwerpunktuntersuchungen 28 Proben (22 bunte Tattoofarben und sechs Permanent Make-up-Farben) auf 26 verbotene aromatische Amine. 75 % der untersuchten farbigen Produkte waren diesbezüglich nicht zu beanstanden. In sieben Tattoofarben (vier grüne, zwei gelbe und eine orange), das heißt in jedem vierten geprüften Produkt, wurden dagegen ein oder zwei der verbotenen aromatischen Amine in relevanter Menge festgestellt. Aus diesem Grund mussten die betreffenden Produktchargen aus dem Verkehr genommen werden. Eine unmittelbare Gesundheitsschädlichkeit bestand jedoch nicht. Ob nennenswerte Mengen aromatischer Amine freigesetzt werden, wenn man ein Tattoo entfernt, kann derzeit noch nicht abgeschätzt werden.
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