Handhabung von Lanzinierungsgeräten:
Infektionsgefährdung bei wiederholtem Gebrauch der Stechhilfen
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte berichtete im Januar 2010 über aufgetretene Hepatitis-B Infektionen in Großbritannien bei Patienten mit Blutglukoseüberwachung, die auf Kreuzkontamination infolge unzureichender/unzulässiger Handhabung von Lanzinierungsgeräten („Stechhilfen“) zurückzuführen sind.
Die Infektionsgefährdung ergibt sich durch potentielle Blutkontamination der Kappe des Lanzinierungsgerätes, wenn diese nicht ausgetauscht wird und die Stechhilfe bei mehreren Patienten angewandt wird.
Viele Stechhilfen sind vom Hersteller ausschließlich zur Wiederverwendung am selben Patienten (unter Verwendung von zur einmaligen Verwendung vorgesehenen Lanzetten) bestimmt. Ein entsprechender Hinweis auf die Verwendung der Stechhilfen zur Blutzuckerselbstkontrolle bei nur einer Person findet sich in der Gebrauchsanweisung der Geräte.
Stechhilfen, welche für den wiederholten Gebrauch am selben Patienten bestimmt sind, dürfen auch bei einem Wechsel der Lanzette nicht an mehreren Patienten verwendet werden.
Zur Anwendung bei mehreren Personen dürfen nur Geräte verwendet werden, die vom Hersteller ausdrücklich dafür vorgesehen sind. Die Vorgaben des Herstellers sind in jedem Fall zu beachten.
Auf die Vorgabe der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MpBetrV), wonach jeder Anwender sich vor der Anwendung eines Medizinproduktes von der Funktionsfähigkeit und dem ordnungsgemäßen Zustand des Medizinproduktes zu überzeugen und die Gebrauchsanweisung sowie sonstige beigefügten sicherheitsbezogenen Informationen und Instandhaltungshinweise zu beachten hat, wird hingewiesen (§ 2 Abs.. 5 MpBetrV).