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Aufblasbares Wasserspielzeug – Können Chemikalien im Kunststoff den Badespaß beeinträchtigen?
Foto: Brian Jackson - Fotolia.com
An heißen Sommertagen ist es für Kinder immer von besonderem Reiz, zum Baden in ein Schwimmbad oder an einen See zu gehen. Dabei können aufblasbare Wasserspielzeuge wie Wasserringe, Wasserbälle oder Wassertiere den Spaßfaktor erhöhen.
Viele Verbraucher haben sicherlich schon beim Auspacken oder erstmaligen Verwenden eines aufblasbaren Wasserspielzeugs den unangenehmen, teils sogar abstoßenden Geruch wahrgenommen. Bei diesen Ausgasungen handelt es sich um Reste von Lösungsmitteln aus dem Herstellungsprozess dieser Spielzeuge. Aufblasartikel bestehen aus bedruckter und verschweißter PVC-Folie. Für das Bedrucken ist ein Anlösen der Folie mit bestimmten Lösemitteln wie Isophoron (3,5,5-Trimethyl-2-cyclohexen-1-on) erforderlich, um eine beständige Färbung zu erzielen. Die Lösemittel verdunsten nach dem Bedrucken zum größten Teil wieder. Doch können auf der Folie verbliebene Anteile nach dem Verpacken des Spielzeugs nicht mehr verdampfen, sie werden erst beim Auspacken freigesetzt.
Bei der letzten Überprüfung von 24 Proben von aufblasbarem Wasserspielzeug durch das LGL handelte es sich überwiegend um Wasserringe, Wasserbälle und aufblasbare Wassertierfiguren, vereinzelt auch um Wassermatratzen, je ein aufblasbares Spielzeug-Boot bzw. Planschbecken und eine Schwimmnudel. Bei diesen Proben waren geruchswirksame Ausdunstungen nicht oder in einer geringen bis mittleren Intensität wahrnehmbar. Die Ergebnisse der Untersuchungen zeigten keine auffällig hohen Gehalte an diesen flüchtigen Stoffen, so dass ein Anlass zu Beanstandungen nicht gegeben war. Diese mäßigen Lösemittelausdunstungen sind wegen der Leichtflüchtigkeit dieser Stoffe in der Regel binnen weniger Stunden verschwunden.
Aus Gründen der mechanischen Festigkeit bestehen diese Aufblasartikel fast ausnahmslos aus weichmacherhaltiger PVC-Folie. Weichmacher, wie zum Beispiel die Phthalate, sind Stoffe, die bei der Herstellung von Kunststoffen eingesetzt werden, um diese weich, dehnbar und formbar zu machen. Die Untersuchungen der Folien und der Ventile dieser 24 Proben ergaben bei einem Wasserball das Vorkommen des für Spielzeug verbotenen Weichmachers Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP). Diese Probe wurde als nicht verkehrsfähig beanstandet. Möglicherweise handelte es sich hier um ein Produkt aus einer länger zurückliegenden Herstellung. Bei den anderen 23 Proben waren für Spielzeug verbotene Phthalate nicht nachweisbar, diese Proben entsprachen den gesetzlichen Vorgaben.
Die Untersuchungen zeigten, dass die Badefreuden durch die chemische Beschaffenheit der aufblasbaren Wasserspielzeuge normalerweise nicht getrübt werden.