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Leitungsquerschnitt, Leitung(en), Kabel
Wer hat nicht schon einmal zweifelnd die bunten Kabel (oder Leitungen) angesehen, hat sich nach dem Sinn der Farben gefragt, oder darüber nachgedacht, warum am Staubsauger ein dickes Kabel, am Rasierapparat ein wesentlich dünneres hängt? Lesen Sie nach!
Begriffsbestimmungen:
Im Alltag verwendet man meistens die Begriffe "Leitung" oder "Kabel" ohne weiter einen Unterschied dabei zu machen. Daher zunächst eine Erläuterung der Begriffe:
Ein Kabel bezeichnet eine ummantelte elektrische Leitung (zur elektrischen Energie- und Datenleitung). Ein Kabel ist ein Verbund mehrerer Litzenleitungen, isolierter Drähte oder Adern.
Adern sind Strom führende Drähte oder Litzenleitungen.
Als Litze bezeichnet man in der Elektrotechnik einen aus dünnen Einzeldrähten bestehenden (und damit leicht biegbaren) elektrischen Leiter.
Die Leitung ist also der den Strom leitende Teil, der Leiter.
Je nach Ummantelung können Kabel beispielsweise auch im Erdreich oder sogar im Wasser verlegt werden.
Mindestquerschnitte, maximal zulässige Stromstärke:
Kabel und Leitungen müssen beim Einsatz für die jeweiligen Umgebungsbedingungen (Temperatur, Feuchtigkeit) geeignet sein und eine ausreichende Isolierung für die anzulegende Betriebsspannung haben.
Die für ein Kabel zulässige Stromstärke hängt von vielen Kriterien ab, wie z. B. :
- Temperaturbeständigkeit der Isolierung,
- Umgebungstemperatur,
- Anzahl der Leiter,
- Verlegeart, …
Hauptsächlich wird aber die Strombelastbarkeit von Leitungen und Kabeln vom Querschnitt der Leitung bestimmt.
Leiter mit hohem Querschnitt (z. B. 10 mm² = 3,6 mm Durchmesser) dürfen mit deutlich höheren Strömen belastet werden als Leiter mit geringem Querschnitt (z. B. 1,5 mm² = 1,4 mm Durchmesser).
Belastbarkeit von Leitungen mit
Nennspannungen bis 1000V und
von wärmebehandelten Leitungen
Ausführung von Kabeln - Leitungen:
Leiter von Kabeln oder Leitungen können eindrähtig, mehrdrähtig oder feindrähtig ausgeführt sein.
Feindrähtige Adern in flexiblen Anschlussleitungen werden beispielsweise in ortsbeweglichen Geräten verwendet. Damit wird die Beweglichkeit erhöht und das Brechen oder Lockern der Adern und Anschlüsse vermieden.
Farbige Kennzeichnung der Adern:
- Die Aderfunktionen:
- Polleiter L1, L2, L3
- Neutralleiter
- Schutzleiter
- Die Reihenfolge der Adern im Kabel ist immer:
Schutzleiter Neutralleiter L1 L2 L3
- Als erste Phasenfarbe (für L, L1) wird immer braun verwendet.
- Als dritte Phasenfarbe ist nun die Farbkennzeichnung "grau" neu hinzugekommen.
Über die Zuordnung von Farben - soweit vorhanden - gibt es Empfehlungen in der DINVDE 0100-500. Es hat jedoch bisher keine Festlegung gegeben, welche Farbe welcher Leiterkennzeichnung verbindliche zuzuordnen ist. Es muss also z. B. bei einer Erstprüfung festgestellt werden, ob an der betreffenden Drehstromsteckdose ein sog. "Rechtsfeld" vorhanden ist.
Aus Sicht des ZVEH würde sich folgende Zuordnung empfehlen:
L1 = braun, L2 = schwarz, L3 = grau
(in Anlehnung an die bisher am häufigsten angewendete Zuordnung)
Auch ohne verbindliche Farbzuordnung ist es aber dringend ratsam, für ein und dasselbe Objekt eine einheitliche Zuordnung zu wählen und konsequent einzuhalten.
- Unabhängig davon gilt aber immer:
- Für den Schutzleiter darf nur die gelb - grüne Ader verwendet werden!
Eine Verwendung für andere Zwecke ist nicht erlaubt. - Der Neutralleiter muss in seinem gesamten Verlauf blau gekennzeichnet sein.
- Für den Schutzleiter darf nur die gelb - grüne Ader verwendet werden!
Anm.: Ist in einem Leitungsabschnitt kein neutraler Leiter erforderlich, darf die blaue Ader auch als Außenleiter (z. B. bei 4-adriger Pumpenleitung) verwendet werden.
Bezeichnung von Kabeln und Leitungen:
Die international vereinheitlichte Typ - Kennzeichnung von Starkstromkabeln und -leitungen sind in Deutschland in der DINVDE 0292 festgelegt. Sie werden üblicherweise nach folgendem System gekennzeichnet:
Beispiele für flexible Leitungen:
H 03 VH - Y : leichte Zwillingsleitung:
Solche Leitungen sind bestimmt für den Anschluss besonders leichter Handgeräte, z. B. Rasierer.
Sie dürfen nur in Längen bis max. 2m verwendet werden und müssen mit nicht lösbaren Steckern versehen sein. Die Strombelastung darf 0,2A nicht übersteigen.
H 03 VH - H: Zwillingsleitung:
Diese Leitungen sind bestimmt für den Anschluss leichter Elektrogeräte (wie Rundfunkgeräte, Tischleuchten, Uhren, usw.) bei sehr geringen mechanischen Beanspruchungen in Haushalt, Küchen und Büroräumen. Sie sind nicht geeignet für den Anschluss von Koch- und Heizgeräten sowie für die Verwendung im Freien, in gewerblichen Betrieben oder zum Anschluss von Elektrowerkzeugen.
H 03 VV - F: PVC - Schlauchleitung 03 VV:
H 03 VVH2 - F:
Diese Leitungen sind bestimmt für den Anschluss leichter Elektrogeräte (wie, Tischleuchten, Stehleuchten, Küchenmaschinen, Haushaltsstaubsauger, Büromaschinen, Rundfunkgeräte usw.) bei geringen mechanischen Beanspruchungen in Haushalt, Küchen und Büroräumen.
Die Leitungen sind nicht geeignet für den Anschluss von Koch- und Heizgeräten oder von gewerblich genutzten Elektrowerkzeugen sowie für die Verwendung im Freien.
H 05 VV - F: PVC - Schlauchleitung 05 VV:
H 05 VVH2 - F:
Die Leitungen sind bestimmt für den Anschluss von Elektrogeräten bei mittleren mechanischen Beanspruchungen in Haushalt, Küchen und Büroräumen, für den Hausgebrauch auch in feuchten und nassen Räumen (z. B. Waschmaschinen, Wäscheschleudern und Kühlschränke).
Sofern die Leitungen nicht mit heißen Teilen in Berührung kommen und keinen anderen Wärmeeinflüssen ausgesetzt sind, dürfen sie auch zum Anschluss von Koch- und Heizgeräten eingesetzt werden.
Die Leitungen dürfen auch fest verlegt werden, z. B. in Möbeln, Dekorationsverkleidungen, oder Hohlräumen von Fertigbauteilen.
Die Leitungen sind nicht geeignet für die Verwendung im Freien, in gewerblichen Betrieben oder zum Anschluss von gewerblich genutzten Elektrowerkzeugen.
H 03 RT - F: Gummiaderschnüre:
Die Leitungen sind bestimmt für den Einsatz bei geringen mechanischen Beanspruchungen in Haushalten, Küchen und Büroräumen für den Anschluss von Heizgeräten, z. B. : Bügeleisen (sogenannte "Bügelschnur").
H 05 RR - F: Gummischlauchleitung 005 RR:
Die Leitungen sind bestimmt für den Anschluss von Elektrogeräten (z. B. : Staubsauger, Bügeleisen, Küchengeräte, Herde, Toaster, Lötkolben, usw., ...) bei geringen mechanischen Beanspruchungen in Haushalt, Küchen und Büroräumen.
Diese Leitungen dürfen auch fest verlegt werden, z. B. in Möbeln, Dekorationsverkleidungen, oder Hohlräumen von Fertigbauteilen.
Die Leitungen sind nicht geeignet für die ständige Verwendung im Freien und zum Anschluss gewerblich genutzter Elektrowerkzeuge.
H 05 RN - F: Gummischlauchleitung 05 RN:
Diese Leitungen sind bestimmt für die Verwendung bei mittleren mechanischen Beanspruchungen in trockenen, feuchten und nassen Räumen und im Freien (z. B. : für Geräte in gewerblichen und landwirtschaftlichen Betrieben wie große Kochkessel, Heizplatten, Handleuchten, Elektrowerkzeuge wie Bohrmaschinen, Kreissägen, Heimwerkergeräte.
Sie sind auch verwendbar für feste Verlegung auf Putz, sowie in provisorischen Bauten und Wohnbaracken.
Gesetzliche Grundlagen und technische Regeln:
- Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt; Produktsicherheitsgesetz vom 8. November 2011 (BGBl. I S. 2179; 2012 I S. 131)
- DIN EN 50363-4-1; VDE 0207-363-4-1:2006-10: Isolier-, Mantel- und Umhüllungswerkstoffe für Niederspannungskabel und -leitungen
Teil 4-1: PVC-Mantelmischungen - DIN VDE 0207-21; VDE 0207-21:1993-07:1993-07: Isolier- und Mantelmischungen für Kabel und isolierte Leitungen; Gummi-Mantelmischungen
- DIN VDE 0292: System für Kurzzeichen von isolierten Leitungen
- DIN VDE 0293-1; VDE 0293-1:2006-10: Kennzeichnung der Adern von Starkstromkabeln und isolierten Starkstromleitungen mit Nennspannungen bis 1000 V
Teil 1: Ergänzende nationale Festlegungen - DIN VDE 0293-308; VDE 0293-308:2003-01: Kennzeichnung der Adern von Kabeln/Leitungen und flexiblen Leitungen durch Farben; Deutsche Fassung HD 308 S2:2001
- DIN VDE 0298: Verwendung von Kabeln und isolierten Leitungen für Starkstromanlagen:
Teil 3: Leitfaden für die Verwendung nicht harmonisierter Starkstromleitungen
Teil 4: Empfohlene Werte für die Strombelastbarkeit von Kabeln und Leitungen für feste Verlegung in und an Gebäuden und von flexiblen Leitungen