Überprüfung der Effizienz von Netzteilen durch die Geräteuntersuchungsstelle des LGL

Spätestens seit dem Glühlampenverbot ist der Bevölkerung die Ökodesign-Richtlinie der EU ein Begriff. Die im Rahmen dieser Richtlinie von der EU erlassenen Verordnungen sind europaweit unmittelbar gültig. Sie schreiben den zukünftigen maximalen Energieverbrauch für eine Vielzahl von Produkten vor und sollen wesentlich zur Energieeinsparung beitragen. Typischerweise sind in einer solchen Verordnung folgende Anforderungen enthalten:

  • zeitlich gestaffelte, strenger werdende Grenzwerte für den Energieverbrauch bzw. die Effizienz des Produkts mit Vorgaben, wie die Messungen durchgeführt werden müssen
  • Anforderungen an den Schadstoffgehalt des Produkts
  • Informationspflichten des Herstellers für den Verbraucher

Für verschiedene Produkte ist der maximale Energieverbrauch bereits schon vorgeschrieben: z.B. für Büro- und Straßenbeleuchtung, Elektromotoren, Kühlschränke, Fernseher, einfache Set-Top-Boxen, Ladegeräte und Netzteile. Weitere Verordnungen sind in Arbeit und werden folgen. Schlecht isolierten Fenstern oder Duschköpfen mit hohem Wasserverbrauch droht künftig das gleiche Schicksal wie den herkömmlichen Glühlampen: sie könnten innerhalb der EU per Ökodesign-Verordnung vom Markt verbannt werden, weil ihr Einsatz einen zu hohen Energieverbrauch verursacht.

 Externes Netzteil mit mehreren, einstellbaren Ausgangsspannungen

Abbildung 2: Externes Netzteil mit mehreren, einstellbaren Ausgangsspannungen

Versuchsaufbau in der Geräteuntersuchungsstelle zur Bestimmung der Effizienz und der Nulllast eines externen Netzteils.

Abbildung 3: Versuchsaufbau in der Geräteuntersuchungsstelle zur Bestimmung der Effizienz und der Nulllast eines externen Netzteils

Viele elektrische Kleingeräte, wie Mobiltelefone, Notebooks, MP3 Player Digitalkameras oder Spielzeuge, verfügen über ein mitgeliefertes externes Netzteil, das sich durch seine Effizienz auszeichnet. Man nennt das Verhältnis zwischen der vom Netzteil aufgenommenen Leistung aus der Steckdose und der an den Verbraucher abgegeben Leistung Wirkungsgrad und betrachtet dies landläufig als Effizienz eines Netzteils. Je weniger ein Netzteil aufnehmen muss, um eine bestimmte Leistung abgeben zu können, umso effizienter arbeitet es.

Die Effizienz bei verschiedenen Lastzuständen und die „Nulllast“, d.h. die Leistung des Netzteils ohne angeschlossenen Verbraucher, wird u.a. durch die Verordnung (EG) 278/2009, die am 27.4.2009 in Kraft getreten ist, vorgeschrieben. Die EU erhofft sich dadurch bis 2020 eine Senkung des EU-weiten Stromverbrauchs um bis zu neun Terawattstunden, was dem jährlichen Stromverbrauch eines mittelgroßen Landes entspricht.

Die Geräteuntersuchungsstelle des LGL hat in Zusammenarbeit mit dem Gewerbeaufsichtsamt Augsburg die Effizienz bei verschiedenen Lastzuständen (25 %, 50 %, 75 % und 100 % der maximalen Ausgangsleistung) und den Energieverbrauch bei Nulllast von externen Netzteilen gemäß den Anforderungen der Verordnung (EG) 278/2009 untersucht.

Ergebnis

Von 18 geprüften Netzteilen erfüllten 16 die Anforderungen der EU Verordnung an den Wirkungsgrad und die Leistungsaufnahme bei Nulllast.

Bei einem Netzteil wurde ein Wirkungsgrad von 36 % gemessen, die EU Verordnung fordert für die Leistungsklasse dieses Netzteils einen entsprechenden von 60%. Außerdem betrug die mittlere Leistungsaufnahme ohne angeschlossenes Verbrauchsgerät 1,8 W. Vorgeschrieben sind hier 0,4 W.

Ein weiteres Netzteil erfüllte mit 0,14 W zwar die Anforderungen an die Nulllast, allerdings war der Wirkungsgrad mit 60 % geringer, als die für diese Leistungsklasse geforderten 64 %.

Fazit

Durch die Verordnung 278/2009/EG wird eine positive Auswirkung auf den EU-weiten Stromverbrauch – und damit auf die Stromrechnung des Einzelnen – erwartet. Alle vom LGL untersuchten Netzteile von Markenherstellern erfüllten die Anforderungen, die an die Effizienz gestellt wurden.