Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen - Rechtlicher Rahmen
Das deutsche Gentechnikgesetz (GenTG) stellt die Umsetzung der europäischen Richtlinien über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt (2001/18/EG) und über die Anwendung von gentechnisch veränderten Mikroorganismen in geschlossenen Systemen (98/81/EG) in nationales Recht dar. Somit regelt das Gentechnikgesetz jeglichen Umgang mit lebensfähigen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und deckt weite Bereiche der grünen, roten und weißen Gentechnik ab (siehe Abb. 1). Vom Geltungsbereich des GenTG ausgenommen ist die direkte Anwendung von GVO am Menschen (Gentherapie).
Abbildung 1: Anwendungsbereiche der Gentechnik.
Die grüne Gentechnik beschäftigt sich mit dem Einsatz gentechnisch veränderter Organismen in der Landwirtschaft und Ernährung. Dieser Anwendungsbereich zielt auf die Freisetzung und das Inverkehrbringen von GVO ab. Kulturpflanzen mit verbesserten agronomischen Eigenschaften bzw. mit veränderten Zusammensetzungen der Inhaltsstoffe, zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktion, Verbesserung der ernährungsphysiologischen Eigenschaften von Lebensmitteln oder zur Gewinnung von regenerativen Rohstoffen stellen aktuelle Beispiele dar. Der Bereich der weißen Gentechnik beschäftigt sich mit der industriellen Herstellung von Stoffwechselprodukten (z. B. Enzymen, Medikamenten, Impfstoffen, Biopolymeren, Chemikalien, etc.) in geschlossenen Anlagen. Sie ermöglicht die Gestaltung von energetisch günstigen und umweltfreundlichen Produktionsverfahren. Die rote Gentechnik erfasst medizinische Fragestellungen. Sie studiert die Grundlagen genetisch bedingter Krankheiten und sucht nach Möglichkeiten, solche Krankheiten nicht nur symptomatisch, sondern kausal zu therapieren. Anwendungen wie die Gentherapie an Menschen bzw. die Stammzellforschung werden nicht im Rahmen des Gentechnikgesetzes (GenTG) behandelt.
Der rechtliche Rahmen für die Durchführung von gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen wird vom Gentechnikgesetz und eine Serie von begleitenden Verordnungen vorgegeben (siehe Tabelle 1). Dieser Rahmen legt das Verfahren für die Genehmigung gentechnischer Anlagen und Arbeiten fest, er definiert die für die Sicherheitseinstufung gentechnischer Arbeiten relevanten Parameter und verweist auf entsprechende Sicherheitsmaßnahmen auf baulicher, technischer, organisatorischer und experimenteller Ebene. Das Gentechnikgesetz liefert darüber hinaus die rechtliche Basis für die Überwachung gentechnischer Arbeiten in geschlossenen Systemen.
Die folgende Tabelle dient als Übersicht und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Regelungen sind in der kostenlos benutzbaren Internet-Gesetzessammlung des Bundesministeriums der Justiz. Das EU-Recht ist über das Internetportal EurLex zugänglich.
Gesetz / Verordnung | Wesentliche Inhalte |
---|---|
Gentechnikgesetz (GenTG) |
|
Gentechnik- SicherheitsVO (GenTSV) |
|
Gentechnik-VerfahrensVO (GenTVfV) |
|
Gentechnik-AufzeichnungsVO (GenTAufzV) |
|
Gentechnik-NotfallVO (GenTNotfV) |
|
Gentechnik-BeteiligungsVO (GenTBetV) |
|
Gentechnik-AnhörungsVO (GenTAnhV) |
|
ZKBS-Verordnung(ZKBSV) |
|
Bayerische Gentechnik-ZuständigkeitsVO (ZustVGenT) |
|
Links
- Bundesministerium der Justiz: Internet-Gesetzessammlung
- EurLex: EU-Recht