30 Jahre
30 Jahre existieren bereits zahlreiche europäische und nationale Rechtsetzungen zum Thema Gentechnik. Aus den Erkenntnissen der Biologie und der Genetik entstanden, insbesondere seit der Strukturaufklärung der Erbinformation (DNA) durch James Watson und Francis Crick – auf der Basis von Forschungsergebnissen von Rosalind Franklin – 1953, die molekulare Genetik und die Molekularbiologie. Aus diesen Forschungszweigen entwickelte sich ab Anfang der 1970er Jahre die Gentechnik, die immer gezieltere Eingriffe in das Erbgut (Genom) und damit in die biochemischen Steuerungsvorgänge von Lebewesen bzw. viraler Genome ermöglicht. Damit ist die Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen, Tiere, Bakterien und Viren zu unterschiedlichsten Zwecken möglich. Um die zunehmenden gentechnischen Arbeiten und die Verwendung gentechnisch veränderter Organsimen (GVO) rechtlich zu regeln, wurden seit Beginn der 1990er Jahre zahlreiche Verordnungen und Richtlinien erlassen, die in einer Übersicht (s. Link) zusammengefasst sind.
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