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Kontrollprogramm Futtermittel 2017 bis 2021
Hintergrund
Die grundsätzliche Zielsetzung der Futtermittelkontrolle ist es, den direkten Transfer von unerwünschten oder verbotenen Stoffen in tierische Lebensmittel zu verhindern. Gleichermaßen bedeutend ist es aber auch, potenziellen Gefährdungen für die Tiergesundheit durch die eingesetzten Futtermittel zuvorzukommen. Bereits seit dem Jahr 2001 bildet ein zwischen Bund und Ländern abgestimmtes Kontrollprogramm die Grundlage für die amtlichen Futtermitteluntersuchungen in den einzelnen Bundesländern. In den zurückliegenden Jahren wurde das jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren festgelegte Programm als länderübergreifendes Steuerungselement in der amtlichen Futtermittelüberwachung etabliert. Wesentliches Ziel ist es dabei, durch Prozess-und Produktontrollen die amtlichen Kontrollen zunehmend risikoorientiert auszurichten, wobei Erkenntnisse und Erfahrungen vergangener Jahre zunehmend Berücksichtigung bei der Weiterentwicklung des Programmes finden.
Neben der Untersuchung von verschiedenen unerwünschten Stoffen, zum Beispiel Schwermetalle und Pestizidrückstände, oder unzulässigen Stoffen wie beispielsweise verbotene oder verschleppte antimikrobielle Substanzen sowie verbotene tierische Bestandteile, überprüft das LGL risikoorientiert auch den Einsatz von Futtermittelzusatzstoffen. So sind Gehaltsbestimmungen der Spurenelemente Kupfer oder Zink die Grundlage für die Kontrolle, ob die gesetzlichen Vorgaben bezogen auf Tierart und zulässige Menge eingehalten wurden. Neben den auf Bundesebene abgestimmten Untersuchungs-und Kontrollschwerpunkten berücksichtigen die Kontrollprogramme länderspezifische Besonderheiten, die sich aufgrund der strukturellen Unterschiede hinsichtlich Herstellung und Verwendung von Futtermitteln ergeben. Daraus resultieren entsprechende Untersuchungszahlen für Bayern. Das Kontrollprogramm Futtermittel für die Jahre 2017 bis 2021 löst nun schon in vierter Folge das zuvor gültige ab.
Futtermitteluntersuchungen in Bayern – Ergebnisse 2017
Entsprechend dem bundesweiten Trend hat das LGL die Untersuchungen in den vergangenen Jahren zunehmend in den Bereich unerwünschte oder unzulässige Stoffe verschoben. Produktkontrollen erfolgen dabei über das gesamte Spektrum der Futtermittelkette, von Einzelfuttermitteln zu Mischfuttermitteln, Zusatzstoffen und Vormischungen. Aufgrund der potenziellen Gefahr eines Transfers in tierische Lebensmittel steht dabei der Nutztierbereich im Fokus. In diesem Bereich hat das LGL im Jahr 2017 2.331 Futtermittelproben untersucht. Die Probenahme erfolgte sowohl bei Primärproduzenten als auch bei Händlern und Herstellern von Einzel-und Mischfuttermitteln. Daneben werden jährlich auch einige Heimtierfuttermittel untersucht. 2017 waren es 135 Proben. Von diesen 135 Proben waren 14 Proben unter anderem wegen Abweichungen von der deklarierten Zusammensetzung zu beanstanden.
Von Dezember 2016 bis November 2017 hat das LGL an insgesamt 2.466 Futtermittelproben 72.358 Analysen durchgeführt (siehe Tabelle).
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