Ergebnisse der Futtermitteluntersuchungen auf Poly- und Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS)

Signet Jahresbericht 2023

Abstract

PFAS sind schwer abbaubare (persistente), organische Chemikalien, die auf Grund ihrer besonderen Eigenschaften weltweit in verschiedenen Industriezweigen und in Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Anders als bei Lebensmitteln und Trinkwasser gibt es für Futtermittel derzeit keine gesetzlichen Höchstgehalte. Im Sinne der Gesundheitsvorsorge für Tier und Mensch werden am LGL auch Futtermittelproben auf diese Substanzgruppe hin untersucht.
Im Jahr 2023 untersuchte das LGL 75 Proben, darunter 18 Monitoringproben, 45 projektbezogene und 12 anlassbezogene Proben.
Nur in einer von 18 Monitoringproben waren PFAS feststellbar. In 4 von 12 anlassbezogenen, sowie in 18 von 45 projektbezogenen Futtermittel- und Tränkwasserproben wies das LGL PFAS nach. Die Gehalte bewegten sich bis auf wenige Ausnahmen bei den anlassbezogenen Proben im Spurenbereich.

Hintergrund

PFAS sind eine Gruppe chemisch hergestellter Substanzen, die auf Grund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften weltweit in verschiedenen Industriezweigen und in Verbraucherprodukten eingesetzt werden. Durch Produktion, Nutzung und Entsorgung von Industrie- und Konsumgütern gelangen sie in die Umwelt und verteilen sich global über den Luft- und Wasserkreislauf. PFAS sind persistent und reichern sich in der Nahrungskette an. Viele dieser Substanzen sind toxisch und können zu verschiedenen gesundheitlichen Problemen führen. Daher wird derzeit ein EU-weites Verbot dieser Substanzgruppe diskutiert.
Anders als bei Lebensmitteln und Trinkwasser gibt es für Futtermittel und Tränkwasser derzeit keine gesetzlichen Höchstgehalte. Grundsätzlich gilt, dass Futtermittel nur dann in Verkehr gebracht oder an Tiere verfüttert werden dürfen, wenn sie sicher sind, d. h. dass sie weder die Gesundheit von Mensch oder Tier beeinträchtigen dürfen, noch dazu führen dürfen, dass Lebensmittel, die von lebensmittelliefernden Tieren gewonnen werden, als nicht sicher fütr den Verzehr durch den Menschen anzusehen sind. Somit stellen sichere Futtermittel und Tränkwasser die Grundlage für sichere Lebensmittel tierischen Ursprungs dar.
Futtermittel werden auf Grund unterschiedlicher Anlässe auf PFAS geprüft.
Das LGL untersucht PFAS in Futtermitteln zum einen bei risikoorientierten Planproben und zum anderen anlassbezogen, d. h. infolge auffälliger Lebensmittel- oder Futtermittelbefunde oder bei Bekanntwerden von Umweltbelastungen (sog. Verfolgsproben). Damit soll ein Eintrag in Lebensmittel verhindert bzw. Eintragspfade von PFAS in die Futtermittel-/Lebensmittelkette identifiziert und abgestellt werden.
Im Jahr 2023 stammten die auf PFAS untersuchten Futtermittelproben aus drei Bereichen.
Das LGL nahm am bundesweiten Monitoring zur Hintergrundbelastung von Futtermitteln durch PFAS in Bayern teil. Hierfür sollten insbesondere Einzelfuttermittel wie Raps oder Weizen beprobt werden.
Weitere Proben stammten aus dem fachübergreifenden Projekt des LGL zum Monitoring von PFAS in Regionen mit und ohne bekanntem PFAS-Eintrag, bei dem auch menschliche Blutproben und Lebensmittel untersucht wurden.
Anlassbezogene Proben (Verfolgsproben) wurden nach Bekanntwerden von PFAS-Belastungen in tierischen Lebensmitteln beauftragt oder stammten aus Regionen, in denen bereits in den Vorjahren PFAS in Futtermittel- oder Umweltproben nachgewiesen wurden.

Ergebnisse

Das LGL untersuchte im Jahr 2023 insgesamt 75 Futtermittel. Darunter befanden sich 12 anlassbezogene Proben (Verfolgsproben) und 18 Monitoringproben, sowie 45 Projektproben (Abbildung 1; Tabelle).

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Abbildung 1: Übersicht über die auf PFAS untersuchten Futtermittel


NG = Nachweisgrenze, BG = Bestimmungsgrenze

Tabelle: Übersicht über die auf PFAS untersuchten Futtermittel

Tabelle: Übersicht über die auf PFAS untersuchten Futtermittel
Futtermittelart Projektproben Monitoringproben Verfolgsproben Gesamtergebnis
AF für Legehennen 1     1
AF für Mastschweine 1     1
EGF für Rinder 1     1
Getreide inkl. Mais 22 7   29
Grassilage 1   1 2
Leguminosen 2     2
Luzernegrassilage 2 1   3
Maissilage 1 1   2
Rapsextraktionsschrot   9   9
Rapssaat 1     1
Tränkewasser 6   3 9
Wiesenaufwuchs 1   6 7
Wiesengras     1 1
Wiesenheu 6   1 7
Gesamtergebnis 45 18 12 75

AF=Alleinfuttermittel EGF=Ergänzungsfuttermittel

Innerhalb der Monitoringproben wurde bei einer von 18 Proben (Rapsextraktionsschrot) eine per- und polyfluorierte Alkylverbindung oberhalb der Bestimmungsgrenze (BG) nachgewiesen. Dabei handelte es sich um die kurzkettige Perfluorbutansäure (PFBA), die im Gegensatz zu ihrer Leitsubstanz Perfluoroctansäure (PFOA) keine bioakkumulativen (anreichernden) Eigenschaften besitzt. Sie wird also nach oraler Aufnahme rasch aus dem Körper eliminiert und reichert sich in diesem nicht an. Im selben Futtermittel wurde ein weiterer kurzkettiger PFAS-Vertreter, PFHxA, in nicht quantifizierbaren Spuren (unter der Bestimmungsgrenze) nachgewiesen. Die gemessenen Gehalte können bei diesem Futtermittel nach aktueller Datenlage als unproblematisch angesehen werden.

In den Projektproben wies das LGL bei 4 Proben (3 Gerste, 1 Tränkwasser) PFAS oberhalb der Bestimmungsgrenze nach. In den 3 Gersteproben konnte das LGL ebenfalls PFBA feststellen. 2 der Proben stammten aus einer Region mit bekanntem PFAS-Eintrag (PFBA 0,65 µg/kg bzw. 0,731 µg/kg), die andere Probe aus einer Region ohne bekannten PFAS Eintrag (PFBA 0,63 µg/kg). In der Tränkwasserprobe wurde Perfluorbutansulfonsäure (PFBS 0,0036 µg/l) und Perfluorpentansäure (PFPeA), ebenfalls eine kurzkettige PFAS-Verbindung, unterhalb der BG festgestellt. Das toxische Potential von PFBS, einer kurzkettigen Perfluorsulfonsäure, ist im Vergleich zur Leitsubstanz Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) ebenfalls sehr niedrig und in den ermittelten Gehalten als unproblematisch anzusehen. In 12 weiteren Proben stellte das LGL PFAS unterhalb der BG fest. Dabei wurde in 2 Tränkewasserproben PFOA und in einer dieser beiden Proben zusätzlich PFBS gemessen. In 10 Futtermitteln konnten erneut PFBA unterhalb der BG gemessen werden (1 Alleinfutter für Legehennen, 1 Tränkwasser, 1 Heu und 7 Getreideproben). Bei Ergebnissen unterhalb der Bestimmungsgrenze ist der Gehalt einer Substanz so niedrig, dass eine quantitative Aussage, also die Angabe eines konkreten Zahlenwerts, nicht möglich ist.
Die festgestellten PFAS-Gehalte führen nicht zu einem problematischen Eintrag in die Lebensmittel, da es sich um sehr geringe Gehalte und/oder um kurzkettige PFAS handelt, die sich im Organismus nicht anreichern und schnell ausgeschieden werden. Auch für die Tiergesundheit ist durch die untersuchten Proben kein Risiko gegeben.

Das LGL ermittelte bei 4 von 12 Verfolgsproben (2 Tränkwasser, 2 Wiesengras) PFAS-Gehalte oberhalb der Bestimmungsgrenze, wobei bei jeder dieser Proben 6 bis 7 Substanzen gefunden wurden. Es wurden kurzkettige, wie auch langkettige PFAS nachgewiesen - einige davon oberhalb, andere unterhalb der BG (siehe Abbildung 2).

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Abbildung 2: Übersicht über die nachweisbaren PFAS-Gehalte der Verfolgsproben


0 = <Bestimmungsgrenze, also nachweisbar aber Gehalte nicht bestimmbar

Fazit

Die Ergebnisse der Monitoringuntersuchungen und die der Projektproben des LGL lassen keine wesentliche Belastung der untersuchten Futtermittel und Tränkwasser erkennen. Die Untersuchung der anlassbezogenen Proben zeigt aber, dass Futtermittel und Tränkwasser einen möglichen Eintragsweg für PFAS in tierische Lebensmittel darstellen.

Maßnahmen

Da es derzeit keine Höchstgehalte für PFAS in Futtermitteln oder Tränkwasser gibt, ist für die Beurteilung der Ergebnisse und die Einleitung von Vollzugsmaßnahmen mitunter eine Risikobewertung erforderlich. Die belasteten Futtermittel werden hinsichtlich des Risikos für die Tiergesundheit und für die Verbrauchergesundheit durch einen möglichen Transfer aus dem Futtermittel in das Lebensmittel bewertet und Empfehlungen für den Umgang mit dem entsprechenden Futtermittel gegeben.

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