Pflanzenschutzmittel in Futtermitteln – Untersuchungsergebnisse 2016
Pflanzenschutzmittel werden im Pflanzenbau zur Bekämpfung von unerwünschten Wildkräutern und Schädlingen eingesetzt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft kann auch zu Rückständen in Produkten führen, die in der Fütterung von Nutztieren eingesetzt werden. Diese Rückstände sollen so gering wie möglich sein und dürfen weder die Tiergesundheit beeinträchtigen, noch zu inakzeptablen Rückständen in von Tieren gewonnenen Lebensmitteln führen. Im Rahmen der amtlichen Überwachung werden daher auch Futtermittel auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht.
Die Untersuchung erfolgt zielgerichtet vor allem bei unverarbeiteten, lebensmittelidentischen Futtermitteln. Im Jahr 2016 wurden im Auftrag des LGL 119 Futtermittelproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände analysiert. Hierfür wurde eine Multimethode angewandt, die in jeder Probe eine Vielzahl von Wirkstoffen gleichzeitig erfasst. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die untersuchten Futtermittelarten. In 33 (28 %) der untersuchten Proben waren Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachweisbar. Lediglich eine Probe war aufgrund einer Überschreitung des zulässigen Rückstandshöchstgehaltes zu beanstanden. Die Beanstandungsrate war damit, wie auch schon in den vergangenen Jahren, gering.
Abbildung 1: Übersicht über die im Jahr 2016 auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersuchten Futtermittel
Aufgrund der gesundheitlichen Bedeutung und des großen öffentlichen Interesses hat das LGL im Jahr 2016 außerdem die Untersuchung von 60 amtlichen Futtermittelproben auf Rückstände von Glyphosat, dessen Metaboliten Aminomethylphosphonsäure (AMPA) sowie der in Pflanzenschutzmittelformulierungen zum Teil als Beistoff beigemischten POE Tallowamine (oder kurz Tallowamine) in Auftrag gegeben.
Der Wirkstoff Glyphosat war zuletzt aufgrund scheinbar unterschiedlicher Bewertungen durch verschiedene wissenschaftliche Institutionen Gegenstand kontroverser Diskussionen geworden. Anlass war die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen (Kanzerogen Gruppe 2A) durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) kamen auf Grundlage der bislang verfügbaren Studien zu Glyphosat dagegen zu dem Schluss, dass sich für den Wirkstoff kein kanzerogenes Potenzial für den Menschen ableiten lässt.
Nach derzeitigem Kenntnisstand weisen die Tallowamine, die als Netzmittel Bestandteil bestimmter Glyphosat enthaltender Pflanzenschutzmittelformulierungen sein können, im Vergleich zu Glyphosat selbst eine höhere Toxizität auf. Die EFSA hat den Verdacht geäußert, dass die beim Menschen beobachtete Toxizität Glyphosat enthaltender Pflanzenschutzmittelformulierungen hauptsächlich auf diese Stoffe zurückzuführen sind.
Glyphosat war in insgesamt 37 und AMPA in zwölf Proben nachweisbar. In keiner der untersuchten Proben wurde der zulässige Rückstandshöchstgehalt für Glyphosat überschritten. Tallowamine waren in keinem Fall nachweisbar. Abbildung 2 gibt einen Überblick über die untersuchten Futtermittel, aufgegliedert nach den unterschiedlichen Futtermittelkategorien.
Abbildung 2: Übersicht über die im Jahr 2016 auf Rückstände von Glyphosat, dessen Metaboliten AMPA sowie den Beistoff Tallowamine untersuchten Futtermittel