Pflanzenschutzmittel in Futtermitteln – Untersuchungsergebnisse 2016

Pflanzenschutzmittel werden im Pflanzenbau zur Bekämpfung von unerwünschten Wildkräutern und Schädlingen eingesetzt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft kann auch zu Rückständen in Produkten führen, die in der Fütterung von Nutztieren eingesetzt werden. Diese Rückstände sollen so gering wie möglich sein und dürfen weder die Tiergesundheit beeinträchtigen, noch zu inakzeptablen Rückständen in von Tieren gewonnenen Lebensmitteln führen. Im Rahmen der amtlichen Überwachung werden daher auch Futtermittel auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersucht.

Die Untersuchung erfolgt zielgerichtet vor allem bei unverarbeiteten, lebensmittelidentischen Futtermitteln. Im Jahr 2016 wurden im Auftrag des LGL 119 Futtermittelproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände analysiert. Hierfür wurde eine Multimethode angewandt, die in jeder Probe eine Vielzahl von Wirkstoffen gleichzeitig erfasst. Abbildung 1 gibt einen Überblick über die untersuchten Futtermittelarten. In 33 (28 %) der untersuchten Proben waren Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachweisbar. Lediglich eine Probe war aufgrund einer Überschreitung des zulässigen Rückstandshöchstgehaltes zu beanstanden. Die Beanstandungsrate war damit, wie auch schon in den vergangenen Jahren, gering.

Die Abbildung zeigt in einer Säulengrafik die im Jahr 2016 auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersuchten Futtermittel, aufgegliedert nach den unterschiedlichen Futtermittelkategorien. Mit 50 Proben gehört Getreide sowie dessen Verarbeitungsprodukte zu der am häufigsten untersuchten Futtermittelkategorie, gefolgt von Ölsaaten und den bei der Ölherstellung jeweils anfallenden Schroten, die als proteinreiche Komponenten in Mischfuttermitteln verwendet werden mit 32 untersuchten Proben. Die restlichen Proben entfallen auf andere pflanzliche Einzelfuttermittel sowie bei besonderen Fragestellungen auch Mischfuttermittel oder aus Pflanzen gewonnene Futtermittelzusatzstoffe. In insgesamt etwa einem Drittel der untersuchten Proben waren Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachweisbar. Eine Probe aus der Kategorie andere pflanzliche Einzelfuttermittel war aufgrund einer Höchstgehaltsüberschreitung zu beanstanden. Bild vergrössern

Abbildung 1: Übersicht über die im Jahr 2016 auf Rückstände von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen untersuchten Futtermittel


 

Aufgrund der gesundheitlichen Bedeutung und des großen öffentlichen Interesses hat das LGL im Jahr 2016 außerdem die Untersuchung von 60 amtlichen Futtermittelproben auf Rückstände von Glyphosat, dessen Metaboliten Aminomethylphosphonsäure (AMPA) sowie der in Pflanzenschutzmittelformulierungen zum Teil als Beistoff beigemischten POE Tallowamine (oder kurz Tallowamine) in Auftrag gegeben.

Der Wirkstoff Glyphosat war zuletzt aufgrund scheinbar unterschiedlicher Bewertungen durch verschiedene wissenschaftliche Institutionen Gegenstand kontroverser Diskussionen geworden. Anlass war die Einstufung von Glyphosat als wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen (Kanzerogen Gruppe 2A) durch die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie die Europäische Agentur für chemische Stoffe (ECHA) kamen auf Grundlage der bislang verfügbaren Studien zu Glyphosat dagegen zu dem Schluss, dass sich für den Wirkstoff kein kanzerogenes Potenzial für den Menschen ableiten lässt.

Nach derzeitigem Kenntnisstand weisen die Tallowamine, die als Netzmittel Bestandteil bestimmter Glyphosat enthaltender Pflanzenschutzmittelformulierungen sein können, im Vergleich zu Glyphosat selbst eine höhere Toxizität auf. Die EFSA hat den Verdacht geäußert, dass die beim Menschen beobachtete Toxizität Glyphosat enthaltender Pflanzenschutzmittelformulierungen hauptsächlich auf diese Stoffe zurückzuführen sind.

Glyphosat war in insgesamt 37 und AMPA in zwölf Proben nachweisbar. In keiner der untersuchten Proben wurde der zulässige Rückstandshöchstgehalt für Glyphosat überschritten. Tallowamine waren in keinem Fall nachweisbar. Abbildung 2 gibt einen Überblick über die untersuchten Futtermittel, aufgegliedert nach den unterschiedlichen Futtermittelkategorien.

Die Abbildung zeigt in einer Säulengrafik die im Jahr 2016 auf Rückstände von Glyphosat, dessen Metaboliten AMPA sowie den Beistoff Tallowamine untersuchten Futtermittel, aufgegliedert nach den unterschiedlichen Futtermittelkategorien. Untersucht wurden zielgerichtet vor allem Ölsaaten und deren Schrote mit insgesamt 29 Proben und Getreide und dessen Verarbeitungsprodukte mit 28 Proben. Der Rest entfällt auf andere pflanzliche Einzelfuttermittel. In insgesamt knapp zwei Dritteln der Proben, vor allem aber den Ölsaaten und daraus gewonnenen Schroten, wurden Rückstände von Glyphosat nachgewiesen. Der Metabolit AMPA entsteht vor allem in bestimmten gentechnisch veränderten Pflanzen, die die Muttersubstanz Glyphosat abbauen können und wurde fast ausschließlich in Ölsaaten bzw. daraus gewonnenen Schroten nachgewiesen. Bild vergrössern

Abbildung 2: Übersicht über die im Jahr 2016 auf Rückstände von Glyphosat, dessen Metaboliten AMPA sowie den Beistoff Tallowamine untersuchten Futtermittel



 

 

 

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