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Risiken bei der Herstellung und Verwendung von Futtermittelzusatzstoffen – Untersuchungsergebnisse 2014
Zu den Futtermittelzusatzstoffen mit ernährungsphysiologischen Eigenschaften gehören zum Beispiel die Vitamine, Enzyme und Spurenelemente, die Futtermitteln über deren natürlichen Gehalt hinaus zugesetzt werden, um den Bedarf der Tiere zu decken, wobei gesetzliche Vorgaben zu Mindest- und Höchstgehalten für Alleinfuttermittel bestehen und bei der Verwendung solcher Zusatzstoffe zu berücksichtigen sind.
Im Jahr 2014 standen trotz der gesetzlichen Vorgaben – ausgehend von Futtermittelzusatzstoffen bzw. Vormischungen – Einträge von Verunreinigungen in Futtermittel im öffentlichen Interesse.
Einträge von pharmakologisch wirksamen Substanzen
Unsachgemäße Praktiken bei der Herstellung von Futtermittelzusatzstoffen bzw. deren Vormischungen können zu Verunreinigungen mit pharmakologisch wirksamen Substanzen im Futtermittel führen, indem sie entgegen den EU-Zulassungsbedingungen aus technologischen Gründen in Drittländern eingesetzt werden. Ein Beispiel hierfür ist das Breitbandantibiotikum Chloramphenicol, das in tierische Lebensmittel übergehen kann und potenziell negative gesundheitliche Folgen für den Verbraucher hat. Daher untersucht das LGL speziell bei Zusatzstoffen seit 2013 zielgerichtet auf Verunreinigungen mit Chloramphenicol. Im Jahr 2014 konnte das LGL bei insgesamt 76 auf diese Substanz hin untersuchten Futtermittelproben – es handelte sich um 20 Misch- und 15 Einzelfuttermittel (hauptsächlich Molkereinebenprodukte) und 41 Zusatzstoffe bzw. Vormischungen – in keinem Fall Chloramphenicol nachweisen.
Weitere Einträge – Meldungen aus dem EU-Schnellwarnsystem
Im Zusammenhang mit Verunreinigungen in Futtermittelzusatzstoffen sind im Jahr 2014 auch zwei Meldungen aus dem EU-Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (RASFF) über nicht zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zu nennen, von denen Bayern ebenfalls betroffen war.
Zum einen handelte es sich um Spuren von Bt63-Reis in dem Futtermittelzusatzstoff Cholinchlorid. Hier war ein bayerischer Mischfuttermittelbetrieb Anfang des Jahres mit einer Vitaminvormischung eines chinesischen Herstellers beliefert worden, die den Zusatzstoff Cholinchlorid enthielt. Diese vitaminähnliche Substanz wird aus technologischen Gründen üblicherweise auf organische Träger, häufig Maisspindelmehl, aufgebracht. Im vorliegenden Fall waren neben Maisspindelmehl auch Spuren von Reiskleie enthalten, in denen Erbsubstanz der gentechnisch veränderten Reislinie Bt63 nachgewiesen wurde, welche in der EU für den Einsatz in Lebens- und Futtermitteln nicht zugelassen ist. Der Zusatzstoff war aufgrund dieses Befundes als nicht verkehrsfähig zu bewerten. Bereits unter Verwendung des betreffenden Zusatzstoffs hergestellte Mischfuttermittel wurden auch durch das LGL einer Risikobewertung unterzogen. Diese ergab, dass im vorliegenden Fall nicht von einer Gefährdung der Futtermittelsicherheit auszugehen war.
Im zweiten Fall wies das Hessische Landeslabor im September 2014 in einer Charge Riboflavin (Vitamin B2) eines chinesischen Herstellers einen genetisch veränderten Organismus (Bacillus subtilis) nach. Hierbei handelte es sich sehr wahrscheinlich um den zur Produktion dieses Zusatzstoffes eingesetzten Bakterienstamm. Betroffen davon waren auch bayerische Futtermittelhersteller, die mit den fraglichen Chargen des Zusatzstoffes beliefert worden waren. Das LGL konnte bei einem der betroffenen Betriebe lediglich in einer Vitaminmischung eine Verschleppung des nicht zugelassenen GVO nachweisen. Die betroffenen Futtermittel wurden – soweit noch vorhanden – von den Herstellern in Bayern zurückgeholt und unschädlich beseitigt.