Leptospirose
Abbildung 1: Elektronenmikroskopische Aufnahme von L. borgpetersenii serovar Hardjo (LGL, Franziska Horvath, 2006)
Erreger
Leptospiren gehören zur Klasse der Spirochaeten und sind schraubenförmige, gramnegative Bakterien mit einer Länge von bis zu 20 µm bei einem Durchmesse von etwa 0,1 µm (Abb. 1). Diese Bakterien verursachen die Infektionskrankheit Leptospirose. Neben der Gattung Leptospira mit über 200 Serovaren sind die verwandten Gattungen Treponema und Borrelia von klinischer Relevanz.
Vorkommen und Übertragung
Die Leptospirose ist eine weltweit verbreitete Zoonose. Entscheidend für die Verbreitung der Leptospirose sind Reservoirwirte (Hauptwirte). Vor allem Nagetiere, insbesondere Ratten und Mäuse, aber auch Haus- und Nutztiere wie z. B. Hund und Rind, können jeweils spezifische Serovare beherbergen und diese ausscheiden, meist ohne dabei selbst zu erkranken.
Krankheitsbilder
Beim Menschen verläuft eine Infektion abhängig vom Serovar, der Eintrittspforte, der Erregerdosis und dem Immunstatus unterschiedlich. Es überwiegen milde Verlaufsformen mit erkältungs- und grippeähnlichen Erscheinungen. Nach einer Inkubationszeit von fünf bis 14 (zwei bis 30) Tagen kommt es beim Patienten meist zu einem zweiphasigen fieberhaften bis hochfieberhaften Verlauf.
Das Rind zeigt selten schwere Krankheitsverläufe. Von klinischer Relevanz ist die Leptospireninfektion jedoch bei Mastitis, Plazentitis, Abort, Fruchtbarkeitsstörung und der Geburt lebensschwacher Kälber. Des Weiteren gibt es in Abhängigkeit der Länder unterschiedliche Anforderungen an Erregerfreiheit beim Export von Tieren.
Beim Schwein stehen Fruchtbarkeitsstörungen nach Infektion mit Leptospiren im Vordergrund. Neben Abort, Geburt mumifizierter oder lebensschwacher Ferkel ist vermehrtes Umrauschen ein Zeichen für die Leptospirose. Wie beim Rind gibt es auch bei dieser Tierart in Abhängigkeit der Länder unterschiedliche Anforderungen für den Export.
Leptospirose beim Pferd kann zu einer generalisierten Leistungsschwäche führen. Die Infektion mit dem Erreger erfolgt meist über direkten oder indirekten Kontakt zu Urin infizierter Nagetiere, beispielsweise über kontaminiertes Futter und Wasser, sowie Einstreu oder dem Boden. Eine saisonale Häufung tritt auf während der Weideperiode, insbesondere bei feuchter Witterung und in sumpfigen Gebieten. Eine speziell beim Pferd beschriebene Erkrankung des Augeninneren, der Uveitis, ist die sogenannte Mondblindheit oder Equine Rezidivierende Uveitis (ERU). Nach mehrfachen Entzündungsschüben kommt es zu Augenveränderungen wie Kornea- und Glaskörpertrübung bis hin zum Erblinden.
Der Hund kann nach Infektion mit Leptospiren eine Gelbsucht, Ikterus, entwickeln. Diese verläuft mit Fieber, zentralnervösen Störungen und urämischen Symptomen. Des Weiteren sind in einem chronischen Verlauf Abgeschlagenheit, Inappetenz, gastrointestinale Beschwerden sowie Krämpfe beschrieben.
Diagnostik
Der direkte Erregernachweis kann über die Mikroskopie, die Anzucht oder die PCR erfolgen. Bei hoher Erregerlast in der Probe ist der mikroskopische Nachweis über die charakteristische Schraubenform der Bakterien und Mikrobewegungen mit der Methode Dunkelfeldmikroskopie möglich. Noch lebende Leptospiren können aus einer Probe kulturell angezüchtet werden. Diese Methode ist anspruchsvoll, da die Bakterien langsam wachsen und auf spezielle Nährmedien angewiesen sind. Schließlich kann die DNS des Erregers mit der Methode Polymerasekettenreaktion (PCR) diagnostiziert werden.
Der indirekte Erregernachweis funktioniert über die serologische Untersuchung von Probenmaterial. Unterschiedliche Methoden sind in der Literatur beschrieben, am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit werden neben den beschriebenen Methoden zum direkten Erregernachweis auch die Mikroagglutinationsreaktion (MAR) sowie der ELISA eingesetzt.
Gesetzliche Regelungen
Gemäß dem Infektionsschutzgesetz ist die Leptospirose des Menschen meldepflichtig. Im Bereich der Veterinärmedizin ist die Leptospirose gemäß der Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten für die Tierarten Schwein und Schaf meldepflichtig.