Monitoringuntersuchungen

Signet Jahresbericht 2023

Abstract

Zur Überwachung der Tierseuchensituation bei Haus- und Wildtieren und zur Aufrechterhaltung des Status „seuchenfrei“ für bestimmte Tierseuchen führt das LGL umfangreiche Monitoring-Untersuchungen durch.

Untersuchungen auf Tollwut

Deutschland ist seit dem Jahr 2008 frei von der durch das Rabies Virus (RABV) verursachten klassischen Tollwut. Zur Überwachung des tollwutfreien Status untersucht das LGL auf der Grundlage des Animal Health Law und der der Tollwut-Verordnung Indikatortiere, also verendet aufgefundene oder auffällig erlegte Wildtiere, vorrangig Füchse. Im Jahr 2023 wurden Proben von 51 Füchsen und 15 weiteren heimischen Wildtieren, wie zum Beispiel Dachs, Marder und Reh untersucht. Bei keinem der untersuchten Wildtiere wurde eine Infektion mit RABV festgestellt. Das LGL konnte somit die Tollwut in diesen Fällen wie auch in weiteren 22 klinischen Verdachtsfällen bei Haus- und Nutztieren (z. B. Pferd, Hund und Katze) ausschließen.

Fledermausmonitoring

Neben den Untersuchungen auf klassische Tollwut führt das LGL auch ein Monitoring auf Lyssaviren bei heimischen Fledermausspezies durch. Im Jahr 2023 wies das LGL in einer der insgesamt 195 untersuchten Fledermäuse eine Infektion mit dem Bokeloh Bat Lyssavirus (BBLV) nach. Bei dem infizierten Tier handelte es sich um eine Fransenfledermaus (Myotis nattereri) aus dem Landkreis Haßberge, die verletzt aufgefunden worden war und in der Pflegestelle verendete.

Seit Beginn des Fledermaustollwut-Monitorings im Jahr 2012 wurde lediglich in sieben Fällen eine Lyssavirus-Infektion in bayerischen Fledermäusen diagnostiziert. Wenn auch sehr selten, muss daher prinzipiell auch in Bayern mit der Fledermaustollwut gerechnet werden.

Afrikanische und Klassische Schweinepest, Aujeszkysche Krankheit

Untersuchungen auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) und Klassische Schweinepest (KSP)

Um potentielle Ausbrüche der Afrikanischen bzw. Klassischen Schweinepest (ASP/KSP) in der bayerischen Schwarzwildpopulation frühzeitig erkennen und kontrollieren zu können, werden am LGL Monitoringuntersuchungen bei verendeten, verunfallten und erlegten Wildschweinen durchgeführt. Dabei wird die Überwachung unter anderem durch die Schweinepest-Monitoring-Verordnung (SchwPestMonV) geregelt, die bei der Bekämpfung der beiden Tierseuchen verschiedene Strategien festlegt: eine Früherkennung von KSP-Infektionen stützt sich auf die serologische Untersuchung von Proben gesund erlegter Wildschweine, d. h. auf den Nachweis von Antikörpern nach einer Infektion. Dies berücksichtigt die Tatsache, dass bei der KSP neben schweren auch milde oder chronische Infektionsverläufe beobachtet werden. Eine Infektion mit aktuell in Teilen Europas kursierenden ASPV endet dagegen für die Tiere fast immer tödlich. Die virologische Untersuchung von krank/auffällig erlegten oder tot aufgefundenen Wildschweinen (Fallwild) stellt damit die wirkungsvollste Form einer möglichen Früherkennung der ASP dar.

Die serologischen Untersuchungen auf KSP werden gemäß der SchwPestMonV bundesweit durch einen Stichprobenplan geregelt, um ein möglichst flächendeckendes KSP-Monitoring zu gewährleisten. Im Jahr 2023 untersuchte das LGL über die bayerischen Landkreise hinweg insgesamt 3.048 Seren und Körperhöhlenflüssigkeiten von gesund erlegten Tieren. Den Monitoring-Ergebnissen der vorangegangenen Jahre entsprechend, wurden in keiner der Proben Antikörper gegen das Virus der KSP (KSPV) nachgewiesen. Auch bei Hausschweinen wird durch die SchwPestMonV ein serologisches Monitoring-Programm festgelegt. In keiner der im Jahr 2023 insgesamt 1.527 am LGL untersuchten Seren wurden Antikörper gegen KSPV nachgewiesen.

Fallwild sowie krank oder auffällig erlegte Tiere werden nach SchwPestMonV virologisch auf die Erreger der KSP und ASP untersucht. Eine besonders hohe Priorität hat diese passive Form des Wildschwein-Monitorings, wie eingangs erwähnt, für die frühzeitige Erkennung eines ASP-Ausbruchs, deshalb ist insbesondere ein hoher Anteil dieser Proben in seuchenfreien Gebieten wie Bayern wichtig. In keiner der im Jahr 2023 insgesamt 142 am LGL untersuchten Proben aus Bayern wurde Virusgenom spezifisch für KSPV bzw. ASPV nachgewiesen. In den Vorjahren beliefen sich die entsprechenden Untersuchungszahlen auf 293 (im Jahr 2021) bzw. 190 (2022) Tiere; auch in diesen Proben detektierte das LGL weder KSPV- noch ASPV-Genom.

Als zusätzliche Maßnahme des ASP-Frühwarnsystems werden die aufgeführten Monitoringuntersuchungen seit 2021 um ein virologisches Monitoring bei gesund erlegten Wildschweinen erweitert. Da insbesondere in den an Sachsen angrenzenden bayerischen Landkreisen (Kronach, Wunsiedel, Hof, Stadt Hof und einzelnen Gemeinden in den Landkreisen Kulmbach und Bayreuth) die Gefahr der Einschleppung von ASP nach wie vor hoch ist, gibt es in den entsprechenden Regionen seit 2021 eine Pflicht zur Untersuchung sämtlicher erlegter (auch gesund erlegter) Tiere auf ASP-Virusgenom. Im Jahr 2023 wurden in den entsprechenden Landkreisen 2.543 gesund erlegte Wildschweine virologisch untersucht. Um das Monitoring von gesund erlegten Wildschweinen bayernweit auszudehnen, unterstützen die Bayerischen Staatsforsten seit 2022 mithilfe von Proben aus Drückjagden. In der Summe wurden im Jahr 2023 bayernweit 6.741 Proben von gesund erlegten Wildschweinen virologisch untersucht. In keiner der untersuchten Proben wies das LGL ASPV-Genom nach; mit einem Eintrag der ASP nach Bayern muss allerdings nach wie vor zu jeder Zeit gerechnet werden.

Untersuchungen auf die Aujeszkysche Krankheit

Seit 2012 testet das LGL Blutproben von Wildschweinen auch auf Antikörper gegen den Erreger der Aujeszkyschen Krankheit (Suides Herpesvirus 1, SuHV-1). Die Aujeszkysche Krankheit ist keine Zoonose, kann aber vom Wildschwein auf Hausschweine, Rinder oder auch Hunde übertragen werden. Die Anteile der Nachweise von Antikörpern gegen den Erreger bei Wildschweinen schwanken bayernweit seit Beginn des Monitorings nur geringfügig und liegen im Durchschnitt zwischen 10 % und 12 % (siehe auch Artikel „Aujeszkysche Krankheit beim Wildschwein – Erkenntnisse nach zehn Jahren Monitoring“ im Jahresbericht 2021/2022). Im Jahr 2023 wies das LGL im bayernweiten Durchschnitt in ca. 14 % der untersuchten Proben Antikörper gegen den Erreger nach.

Regional zeigt sich im Jahr 2023, wie auch in den Vorjahren, ein sehr unterschiedliches Verteilungsmuster der Antikörpernachweise; bezogen auf das jeweilige Gebiet schwanken diese jedoch nur geringfügig: den Ergebnissen des Monitorings der letzten 10 Jahre entsprechend, wurden in Niederbayern und der Oberpfalz in 26 % bzw. 22 % der untersuchten Proben Antikörper gegen den Erreger detektiert. In Schwaben wiesen dagegen nur 0,6 % der Proben entsprechende Antikörper auf. In Unterfranken lag der Anteil positiver Proben seit 2019 zwischen 10 % und 12 %. Im Jahr 2023 wies das LGL in 18 % der Proben Antikörper gegen den Erreger nach. Bereits in früheren Jahren (2014 und 2016) wurden hier etwa 18 % der untersuchten Proben positiv getestet. Diese Schwankungen sind allerdings vorsichtig zu interpretieren, da Bejagungs- sowie Probenahmeintensität in den einzelnen Landkreisen in der Regel stark variieren. Es ist daher anzunehmen, dass die Stichproben zwischen den Jahren unterschiedlich über die einzelnen Landkreise verteilt sind. Eine wesentliche Ausbreitungstendenz ist nach zehn Jahren Monitoring nicht festzustellen.

Zusammenfassend zeigen die Monitoringuntersuchungen, dass das SuHV-1 grundsätzlich in bayerischen Wildschweinen zirkuliert und gerade für Jagdhunde, die in direkten Kontakt mit infiziertem Schwarzwild kommen, ein hohes Risiko besteht.

Untersuchungen zur Überwachung der Aviären Influenza bei Haus- und Wildvögeln

Serologisches Hausgeflügel-Monitoring

Um eine mögliche Ausbreitung vor allem niedrigpathogener Aviärer Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 in Hausgeflügelbeständen frühzeitig zu verhindern, untersucht das LGL jährlich Blutproben gesunder, gehaltener Vögel unterschiedlicher Haltungen und Arten auf Antikörper gegen das Virus.

Im Jahr 2023 wurden vor diesem Hintergrund insgesamt 759 Proben auf Antikörper gegen Influenza A Viren (IAV) untersucht. Davon reagierten 72 Proben aus 10 Betrieben positiv. Epidemiologische Nachforschungen oder Ähnliches waren in keinem dieser Fälle notwendig: entweder waren die nachgewiesenen Antikörper nicht gegen die Subtypen H5 bzw. H7 gerichtet oder zur Abklärung untersuchte Tupfer der Tiere waren in der nachfolgenden PCR negativ.

Wildvogel-Monitoring

Wild-, und darunter vor allem Wasservögel, gelten als Reservoir für IAV und stellen ein allgegenwärtiges Risiko für einen Eintrag in Hausgeflügelbestände dar. Auch im Jahr 2023 untersuchte das LGL daher im Rahmen des Wildvogelmonitorings Proben lebender und gesund erlegter (aktives Monitoring) bzw. klinisch auffälliger und tot aufgefundener Tiere (passives Monitoring) auf IAV-Genom.

Insgesamt untersuchte das LGL im aktiven Monitoring 173 Proben; bei 32 Proben wurde eine IAV-Infektion nachgewiesen. Bei 4 dieser Proben charakterisierte das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) im weiteren Verlauf das Genom als hochpathogenes Aviäres Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5N1. Im Rahmen des passiven Monitorings wurden insgesamt 783 Proben untersucht; in 338 Fällen wies das LGL eine Infektion mit IAV nach. In 144 Fällen bestätigte das FLI später HPAIV vom Subtyp H5N1 als Erreger.

Tuberkulose-Überwachung bei Rotwild im bayerischen Alpenraum

Seit Beginn des Monitorings im Jahr 2011 und bis zum Abschluss der Jagdsaison 2022/23 untersuchte das LGL knapp 8.500 Proben aus dem bayerischen Alpenraum. In der Jagdsaison 2022/23 umfasste das Monitoring zur Untersuchung auf Tuberkulose beim Rotwild 507 Tiere. Dabei wurden 3 Fälle einer Mycobacterium caprae-Infektion diagnostiziert, 2 im Landkreis Oberallgäu und 1 Fall im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen. In der laufenden Jagdsaison 2023/24 führte das LGL bis Ende des Jahres 2023 insgesamt 397 Untersuchungen durch und stellte bislang 6 Fälle von Mycobacterium caprae-Infektionen in den Landkreisen Bad Tölz-Wolfratshausen (vier) und Oberallgäu (zwei) fest.