EU-Tiergesundheitsrecht
(„Animal Health Law – AHL“)
Die Verordnung (EU) 2016/429 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit, auch bezeichnet als EU-Tiergesundheitsrechtsakt bzw. „Animal Health Law - AHL“ gilt seit dem 21.04.2021.
Das AHL ist eine von vier Säulen der EU-Tiergesundheitsstrategie „Vorbeugung ist die beste Medizin“ mit dem Ziel, den EU-Rahmen für Tiergesundheit zu modernisieren.
Das AHL stellt den neuen EU-Rechtsrahmen für Tiergesundheit dar und regelt die Vorbeugung gelisteter und neu auftretender Tierseuchen sowie deren Bekämpfung. Zur Ergänzung des AHL wurden bzw. werden nachgeordnete delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte erlassen. Diese Tertiärrechtsakte sind immer im Kontext des Basisrechtsakts AHL zu betrachten. Darüber hinaus können die Mitgliedsstaaten durch das AHL dazu ermächtigt sein, eigene Verordnungen zu erlassen.
Mit dem AHL und seinen nachgeordneten Rechtsakten wurden zum 21.04.2021 über 50 Richtlinien und Verordnungen sowie etwa 400 Durchführungsrechtsakte abgelöst. Das bisherige Tiergesundheitsrecht war mehrheitlich „vertikal“ nach Tierarten aufgebaut (z. B. Richtlinien über Rinder und Schweine, Schafe und Ziegen, Geflügel, Pferde), wohingegen das neue Tiergesundheitsrecht eine „horizontale“ Themenstruktur aufweist. Die Suche nach Regelungen für bestimmte Tierarten erfolgt demnach neu über eine themenorientierte Struktur. Das AHL enthält sowohl seuchenübergreifende als auch seuchenspezifische Regelungen.
Da es sich bei dem AHL um eine Verordnung der EU handelt, gelten die Vorschriften des Basisrechtsakts und der nachgeordneten Rechtakte unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Die neuen Elemente des AHL umfassen:
- Verantwortlichkeiten von Tierhaltern, Unternehmern, Tierärzten und Behörden
- Risiko-basierter Ansatz durch Priorisierung und Kategorisierung von Tierseuchen
- Verstärkte Seuchenprävention: Biosicherheit, Überwachung, Sachkunde für Tiergesundheit, Impfstoffe, neuartige Tierseuchen, Antibiotika-Resistenzen
- Erleichterung und Sicherung des innergemeinschaftlichen Handels
Nicht im AHL enthalten sind beispielsweise Regelungen zu Tierschutz, Entschädigungen, Fütterung, Arzneimitteln oder Kontrollen.
Ebenso bleiben bestimmte spezifische Regelungen zu einigen Tierkrankheiten unberührt vom AHL und bestehen weiterhin, z. B. BSE/TSE-Recht, TNP-Recht und Regelungen zu bestimmten Zoonosen.