Afrikanische Schweinepest – die Gefahr bleibt

Signet Jahresbericht 2023

Abstract

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt eine Herausforderung für die bayerischen Wild- und Hausschweinebestände. Durch die Fälle in Ostdeutschland sowie in vielen anderen Ländern Europas ist die Gefahr der Einschleppung nach Bayern nach wie vor hoch. Ein flächendeckendes Monitoring bei verendet aufgefundenen und erlegten Wildschweinen soll einen ASP-Ausbruch in Bayern möglichst frühzeitig aufdecken, um unverzüglich geeignete Maßnahmen ergreifen zu können. Damit die erforderlichen Gerätschaften und Materialien innerhalb kürzester Zeit nach dem Ausbruch zur Verfügung stehen, wurde das zentrale Tierseuchenlager am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) umfassend aufgestockt. Begleitend wurde die bayerische Kadaversuchhunde-Staffel mit rund 50 bayernweit einsetzbaren Suchhundeteams aufgebaut. Zudem wurde 2023 ein weiteres Forschungsprojekt zusammen mit dem Nationalpark Bayerischer Wald gestartet. Die neu gewonnenen Erkenntnisse zum Verhalten von Wildschweinen sollen helfen, Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchenfall zielgerichteter umzusetzen.

Hintergrund

Die ASP ist eine Viruserkrankung der Haus- und Wildschweine. Mit dem Virus der ASP (ASFV, African Swine Fever Virus) infizierte Schweine verenden i. d. R. innerhalb weniger Tage. Für andere Tiere und den Menschen bedeutet die ASP keine Gefahr. Die Tierseuche kann bei ungehinderter Ausbreitung in Schwarzwildbeständen massive Verluste verursachen. Die Übertragung erfolgt direkt von Schwein zu Schwein oder indirekt über Tierkadaver, Ausscheidungen infizierter Tiere oder kontaminierte Gegenstände und Schweinefleischprodukte. Kommt es zur Einschleppung in Hausschweinebestände, verenden auch hier die Tiere. Mit dem Auftreten der ASP sind außerdem erhebliche wirtschaftliche Verluste durch Einschränkungen im Handel bei lebenden Schweinen und Schweinefleischprodukten verbunden.

Entwicklung

Seit September 2020 ist Deutschland von der ASP betroffen. Die ersten Fälle bei Wildschweinen traten in Brandenburg auf. In der Folge wurde die ASP bei Schwarzwild in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern und in einzelnen Fällen bei Hausschweinen in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Baden-Württemberg und Niedersachsen festgestellt. Insgesamt waren 2023 in Deutschland 887 Fälle der ASP beim Wildschwein und ein Fall in einem Hausschweinebestand zu verzeichnen. Dies sind deutlich weniger Seuchenfeststellungen als noch in den Jahren zuvor. Die intensiven Bekämpfungsmaßnahmen sind der Grund für diese positive Entwicklung. In einigen Sperrzonen in Brandenburg wurden 2023 keine ASFV-positiven Wildschweine mehr festgestellt. In Deutschland sind der südöstliche Bereich Brandenburgs und das östliche Sachsen noch am stärksten von der ASP beim Wildschwein betroffen. Die aus Sicht Bayerns nächstgelegenen Fälle liegen etwa 150 km von der bayerischen Grenze entfernt im Norden von Dresden. Europaweit hat sich die ASP neben den bereits betroffenen Regionen in Osteuropa und Italien auch auf Schweden ausgebreitet. In Norditalien wurden zudem in weiteren Gebieten ASFV-Infektionen beim Schwarzwild nachgewiesen. Bislang gab es in Bayern noch keinen Fall von ASP.

Maßnahmen

Die ASP ist innerhalb der Europäischen Union (EU) als bekämpfungspflichtige Tierseuche gelistet, ein Ausbruch ist unverzüglich anzuzeigen. Den rechtlichen Rahmen zur Bekämpfung der ASP bilden der Europäische Tiergesundheitsrechtsakt (AHL - Animal Health Law) sowie nationale Rechtsgrundlagen (Tiergesundheitsgesetz und Schweinepest-Verordnung (SchwPestV)). Im Falle eines ASP-Ausbruchs in einem Hausschweinebestand werden die dort gehaltenen Schweine umgehend getötet und unschädlich beseitigt. Kommt es zu einem Ausbruch beim Schwarzwild, läuft eine Kaskade von Maßnahmen an, die die Elimination des Seuchenerregers in dem infizierten Gebiet zum Ziel haben. Zunächst bestimmen die zuständigen Behörden eine sogenannte infizierte Zone und eine Pufferzone um den Ort des Ausbruchs. Innerhalb der infizierten Zone kann – falls als fachlich notwendig erachtet - zusätzlich ein Kerngebiet definiert werden. Anschließend werden diese Gebiete im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2023/594 der Kommission gelistet und als Sperrzone I (Pufferzone) und Sperrzone II (infizierte Zone) bezeichnet. In der Sperrzone II stehen die Bekämpfungsmaßnahmen gegen die ASP im Vordergrund. In der Sperrzone I liegt der Fokus auf der Früherkennung einer Ausbreitung der Seuche.
Für die Unterbrechung der Infektionskette beim Schwarzwild ist die Suche, Bergung und Beseitigung infizierter Wildschweinkadaver besonders wichtig. Die Suche erfolgt durch Personen, mit Hilfe von Drohnen und v. a. mit Hunden. In Bayern wurde hierzu - koordiniert durch das LGL - eine spezialisierte Kadaversuchhundestaffel etabliert. Aktuell sind rund 50 Suchhundeteams einsatzbereit, weitere befinden sich noch in der Ausbildung bei privaten Ausbildungsstellen. Die Ausbildung dieser Kadaversuchhunde wird finanziell durch das StMUV gefördert. Um im Seuchenfall eine weitere Ausbreitung der ASP in der Wildschweinpopulation zu verhindern, ist es zudem erforderlich, die Bewegungen von Schwarzwild einzuschränken. Dies geschieht durch das Errichten von Barrieren in Form von Zäunen, die Anordnung befristeter Jagdverbote sowie erforderlichenfalls über Betretungs- und/oder Nutzungsverbote land- und forstwirtschaftlicher Flächen, damit die potenziell infizierten Wildschweine im Ausbruchsgebiet nicht gestört werden und dieses nicht verlassen.
Damit im Ausbruchsfall mit der sofortigen Umsetzung der Bekämpfungsmaßnahmen begonnen werden kann, hält das LGL im Zentralen Tierseuchenlager hierfür notwendiges Material in großem Umfang vorrätig. Dazu zählen neben Zaunbestandteilen für die Errichtung von insgesamt rund 1.700 km stabilen Wild-, sowie von Elektro- und Duftzäunen auch Utensilien zur Reinigung und Desinfektion sowie zur Bergung und Entsorgung von Wildschweinkadavern.

Ausblick

Das LGL führt bereits seit mehreren Jahren Monitoring-Untersuchungen und Ausschlussdiagnostik bei Haus- und Wildschweinen zur Früherkennung einer ASP-Infektion durch. Zum Monitoring beim Hausschwein gehören die freiwilligen ASP-Statusuntersuchungen sowie Untersuchungen von Krankheits-/Todes- oder Abortursachen in Schweinehaltungsbetrieben. Zudem gibt es Untersuchungen auf ASFV zur Abklärung eines expliziten Seuchenverdachts.
Für das passive Wildschweinmonitoring werden Proben verendet aufgefundener, auffällig erlegter oder verunfallter Wildschweine am LGL auf ASFV hin untersucht (2023: 142 Tiere). Das aktive Wildschweinmonitoring verpflichtet zur Untersuchung aller erlegten (auch gesund erlegten) Wildschweine auf ASP in den an Sachsen grenzenden bayerischen Landkreisen (Kronach, Wunsiedel, Hof, Stadt Hof und einzelnen Gemeinden in den Landkreisen Kulmbach und Bayreuth). Bayernweit sind die Bayerischen Staatsforsten dazu angehalten, alle erlegten Wildschweine auf ASFV untersuchen zu lassen (siehe: Diagnostikübersicht 2022/2023 und Monitoring-Untersuchungen).
Um das Verhalten von Wildschweinen besser zu verstehen und Bekämpfungsmaßnahmen im Seuchenfall effektiver an dieses anpassen zu können, führt der Nationalpark Bayerischer Wald, gefördert über das LGL, mehrere Forschungsprojekte durch. Aus Tierbewegungsdaten von mit Sendern versehenen Wildschweinen und den Aufnahmen zahlreicher Fotofallen werden neue Erkenntnisse zur Bewegungsökologie der Tiere abgeleitet. Dabei soll künftig auch der Einsatz von künstlicher Intelligenz zur Entwicklung von Bewegungsmodellen helfen.

Fazit

Die Gefahr einer möglichen Einschleppung der ASP nach Bayern bleibt weiter hoch: durch die Übertragung der Tierseuche von Tier zu Tier und die Verbreitung kontaminierter Gegenstände oder Lebensmittel aus Schweinefleisch im Reiseverkehr. Insbesondere über Letzteres sind neue Ausbrüche mehrere Hundert Kilometer entfernt von bisher von der ASP betroffenen Gebieten möglich, so wie dies z. B. in Schweden der Fall war. Daher muss mit einem Seucheneintrag zu jeder Zeit auch in Bayern gerechnet werden. Entsprechend wichtig sind die Sensibilisierung und Vorbereitung der zuständigen Behörden, der Schweinehalter, der Jäger und der anderen betroffenen Personengruppen auf diesen Ernstfall.