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Tollwutmonitoring – Untersuchungsergebnisse 2015
Die Tollwut ist eine gefürchtete Zoonose und wird durch Viren des Genus Lyssavirus hervorgerufen. Seit September 2008 ist die Bundesrepublik Deutschland nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) frei von der klassischen, mit dem Reservoirwirt Rotfuchs assoziierten Tollwut. Die „Fledermaustollwut“ dagegen ist nach wie vor präsent und betrifft vorrangig verschiedene Fledermausspezies. Sie wird durch weitere, mit dem klassischen Tollwutvirus RABV verwandte, aber genetisch unterscheidbare Viren des Genus Lyssavirus ausgelöst. Im Rahmen der Überwachung der bayerischen Tierpopulationen fungiert das LGL als zentrale Untersuchungsstelle für Tollwut. Auf der Grundlage der Tollwut-Verordnung werden auffällige Indikatortiere aus der Wildtierpopulation regelmäßig auf klassische Tollwut untersucht. Im Jahr 2015 ergab die Untersuchung der Proben von 113 verendet aufgefundenen oder auffällig erlegten Füchsen und 36 weiteren heimischen Wildtieren, wie Dachs, Marder, Reh, Rotwild oder auch Wildschwein erneut keinen Hinweis auf die Präsenz der Tollwut. Der letzte Nachweis einer Tollwutinfektion bei einem Wildtier in Bayern stammt aus dem Jahr 2001. Nach klinischer Indikation hat das LGL im Jahr 2015 außerdem Proben von 46 Haus- und Nutztieren auf Lyssavirus-Infektionen untersucht. Tollwut wurde in keinem der Fälle diagnostiziert. Seit 2012 untersucht das LGL verstärkt auch tot aufgefundene oder aufgrund schlechter Prognose getötete Fledermäuse (siehe Abbildung ). Im Jahr 2015 hat das LGL insgesamt 254 Proben einheimischer Fledermausspezies untersucht. Bei drei krank aufgefundenen Tieren wurde Fledermaustollwut nachgewiesen. Insgesamt wurden in Bayern bisher fünf Lyssavirus-Infektionen bei Fledermäusen diagnostiziert. Die Ergebnisse zeigen, dass auch in Bayern Einzelfällen mit Fledermaustollwut gerechnet werden muss. Das LGL rät deshalb dazu, aufgefundene Fledermäuse, die tagsüber im Freien aufgefunden werden, nicht mit bloßen Händen zu berühren und sich in diesen Fällen an einen Landkreisbetreuer für Fledermausschutz oder einen Sachverständigen des Landesbundes für Vogelschutz zu wenden. Neben den Monitoringuntersuchungen einheimischer Tierpopulationen ist die Kommunikation und Überwachung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit der Einfuhr von Heimtieren nach Deutschland ein zentrales Präventionselement zur Verhinderung der Wiedereinschleppung der klassischen Tollwut.
Abbildung: Ein von einer Katze getötetes Männchen der Fledermausart „Braunes Langohr“ (wissenschaftlicher Name: Plecotus auritus) gelangt im Rahmen des Tollwutmonitorings zur Untersuchung an das LGL. Verletzungen der Flughäute (kleine Pfeile) und Frakturen des rechten Unterarms (großer Pfeil) durch den Zugriff der Katze sind deutlich sichtbar. Das LGL bestätigte in weiteren Untersuchungen, dass dieses Tier nicht mit Tollwutvirus infiziert war.