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Tollwutmonitoring – Untersuchungsergebnisse 2017
Die Tollwut ist eine gefürchtete Zoonose und wird durch Viren des Genus Lyssavirus hervorgerufen. Seit September 2008 ist die Bundesrepublik Deutschland nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) frei von der klassischen, mit dem Reservoirwirt Rotfuchs assoziierten Tollwut (Rabies Virus, RABV). Die „Fledermaustollwut“ dagegen ist nach wie vor präsent und wird in Deutschland durch die Europäischen Fledermaustollwutviren 1
und 2 (EBLV-1 und -2) und das Bokeloh-Bat-Lyssavirus (BBLV) ausgelöst. Diese Viren des Genus Lyssavirus sind eng mit dem klassischen Tollwutvirus RABV verwandt, aber genetisch eindeutig unterscheidbar. Auf der Grundlage der Tollwutverordnung untersucht das LGL Indikatortiere aus der Wildtierpopulation auf klassische Tollwut. Auch im Jahr 2017 ergab die Untersuchung der Proben von 123 verendet aufgefundenen oder auffällig erlegten Füchsen und 31 weiteren heimischen Wildtieren wie Dachs, Marder, Reh, Rotwild und Wildschwein keinen Hinweis auf die Präsenz von Tollwut. Aufgrund klinischer Verdachtsfälle, bei denen Tollwut als mögliche Ursache angeben wurde, hat das LGL im Jahr 2017 außerdem Proben von 27 Haus- und Nutztieren auf Lyssavirus-
Infektionen untersucht. Tollwut wurde in keinem der Fälle diagnostiziert.
Untersuchungen von Fledermäusen
Seit 2012 untersucht das LGL verstärkt tot aufgefundene oder aufgrund schlechter Prognose getötete Fledermäuse. Im Jahr 2017 hat das LGL insgesamt 97 Proben einheimischer Fledermausspezies untersucht. Dabei wurde keine Lyssavirus-Infektion nachgewiesen.
Insgesamt diagnostizierte das LGL in Bayern bisher sechs Lyssavirus-Infektionen bei Fledermäusen. Die Ergebnisse zeigen, dass auch in Bayern in Einzelfällen mit Fledermaustollwut gerechnet werden muss.
Das LGL rät, aufgefundene Fledermäuse nicht mit bloßen Händen zu berühren und sich in diesen Fällen an einen Landkreisbetreuer für Fledermausschutz oder einen Sachverständigen des Landesbundes für Vogelschutz zu wenden.