Tollwutmonitoring – Untersuchungsergebnisse 2018

Verschiedene Viren aus dem Genus Lyssavirus können Tollwut auslösen, eine nach wie vor weltweit gefürchtete Zoonose. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch bereits seit zehn Jahren nach den Kriterien der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) offiziell frei von der klassischen Tollwut. Als klassische Tollwut bezeichnet man die Variante der Infektionskrankheit, die durch das Rabies-Virus (RABV) verursacht wird und in Mitteleuropa an den Reservoirwirt Fuchs gebunden war. Das völlig getrennt zu betrachtende epidemiologische Geschehen „Fledermaustollwut“ ist dagegen nach wie vor präsent und wird in Deutschland durch andere, verwandte Viren aus dem Genus Lyssavirus, nämlich durch die Europäischen Fledermaustollwutviren 1 und 2 (EBLV-1 und 2) oder auch durch das Bokeloh-Bat-Lyssavirus (BBLV) ausgelöst.

Um die Freiheit von der klassischen Tollwut weiterhin zu überwachen, untersucht das LGL auf der Grundlage der Tollwut-Verordnung Indikatortiere aus der Wildtierpopulation. Im Jahr 2018 überprüfte das LGL Proben von 115 verendet aufgefundenen oder erlegten auffälligen Füchsen und 25 weiteren heimischen Wildtieren wie zum Beispiel Dachs, Marder, Reh, Rotwild und Waschbär. In keinem Fall lag eine RABV-Infektion vor. Außerdem untersuchte das LGL 33 klinische Verdachtsfälle bei Haus- und Nutztieren, bei denen Tollwut als mögliche Ursache einer Erkrankung ausgeschlossen werden sollte. Tollwut hat das LGL in keinem der Fälle diagnostiziert.

Fledermausmonitoring

Um zusätzlich die Lyssavirus-Infektionssituation in der Fledermauspopulation Bayerns beurteilen zu können, untersucht das LGL auch Proben von verendeten oder aufgefundenen und aufgrund schlechter Prognose getöteten Fledermäusen. Im Jahr 2018 wies das LGL in keinem der insgesamt 181 untersuchten Exemplare einheimischer Fledermausspezies eine Lyssavirus-Infektion nach. Seit dem Beginn des Fledermausmonitorings im Jahr 2012 diagnostizierte das LGL in sechs Fällen Lyssavirus-Infektionen bei bayerischen Fledermäusen. Vereinzelt muss also auch in Bayern mit Fledermaustollwut gerechnet werden.

Das LGL rät generell, aufgefundene Fledermäuse nicht mit bloßen Händen zu berühren und sich an einen Landkreisbetreuer für Fledermausschutz oder einen Sachverständigen des Landesbundes für Vogelschutz zu wenden.