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Tierschutzprobleme in gewerbsmäßigen Hundezuchten
Berner Sennenhundwelpen in einer großen Hundezucht
In Deutschland leben über fünf Millionen Hunde. Als Partner und Familienmitglied ist der Hund aus unserer Gesellschaft nicht wegzudenken. Damit er seiner Aufgabe gerecht werden kann, muss er an die vielfältigen Umweltreize, die ihn in "seiner" Familie erwarten, schon im Welpenhalter behutsam gewöhnt werden. Die Aufzucht von Hunden ist daher eine verantwortungsvolle Aufgabe. Nach Angaben des Verbandes für das deutsche Hundewesen werden in Deutschland jährlich etwa 400.000 Welpen gezüchtet. Zum 1. Januar 2013 waren in Bayern 603 Hundezuchten bekannt, von denen 317 gewerbsmäßig sind und durch die zuständigen Veterinärämter kontrolliert werden. Das Sachgebiet Tierschutz des Bayerischen Landesaamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ( LGL) wird immer wieder beratend zu Vor-Ort-Kontrollen großer Hundezuchten hinzugezogen.
Bei den Vor-Ort-Kontrollen lag der Hauptmangel der gewerbsmäßigen Hundezuchten in der unzureichenden Betreuung der Tiere. Statt eines vertrauensvollen Verhältnisses zum Besitzer konnten die Hunde oft nur nach langem Rufen und Locken, teils nur mittels Einfangsaktionen und teils gar nicht ergriffen werden. Manche Hunde konnten von ihrem Betreuer nicht einmal aus den Hundehütten gelockt werden. Die individuelle Erkennung der Hunde war nur selten möglich, eine Leinenführigkeit nicht vorhanden. Dies ist sehr problematisch, da solche Zuchthündinnen ihr sehr ängstliches Verhalten an ihre Welpen weitergeben. Eine Sozialisierung der Welpen, in der sie an Menschen, Artgenossen, fremde Geräusche und Gerüche, Halsband und Leine, städtische Umgebung und Autofahren gewöhnt werden, ist enorm wichtig. Um dies leisten zu können, müssten Zuchten über einen Welpenauslauf im Freien und ein Welpenspielzimmer verfügen, in dem verschiedenste Gegenstände aus dem häuslichen Bereich vorhanden sein sollten. Dies gab es in keiner der kontrollierten Zuchten.
Um Welpen angemessen zu sozialisieren, ist aber vor allem ausreichend sachkundiges Personal erforderlich. Die Tierschutzhundeverordnung fordert eine Person für bis zu zehn Zuchthunde. In der Praxis wurden bis zu 40 Zuchthündinnen von nur einer Person betreut. Ein weiteres Problem sind Betreuungspersonen, die zwar auf dem Papier vorhanden sind, jedoch vor Ort so gut wie nie angetroffen werden.
Weitere Mängel wie fehlender Auslauf im Freien, Verschmutzung der Zwingeranlagen und unzureichende medizinische Versorgung der Hunde bis hin zur Verwahrlosung sind ebenfalls auf dieses Betreuungsdefizit zurückzuführen. Rassespezifische Zuchtuntersuchungen auf bekannte Erbkrankheiten werden nicht durchgeführt. Oft sind auch die Zwingermaße zu klein oder der Besatz an Hunden zu hoch.
In den geschilderten Fällen ergriffen die Behörden die erforderlichen Maßnahmen.. In drei Fällen wurde im letzten Jahr die Hundezucht und -haltung verboten, mehrere Strafanzeigen wurden erstattet und in drei vom LGL begleiteten Fällen konnte eine freiwillige Aufgabe der gewerbsmäßigen Hundezucht erreicht werden. Das Umdenken von der Hundevermehrung hin zur verantwortungsvollen Zucht eines angstfreien und sozial stabilen Hundes ist noch nicht abgeschlossen, wird aber von Seiten der zuständigen Behörden, vielen Züchtern und auch Verbänden vorangetrieben.