Kontrolle von Pferdehaltungen
Pferd auf einer (ungeeigneten) Matschkoppel
Hintergrund
Auf etwa 4 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche Bayerns werden ca. 130.000 Pferde in ca. 17.000 Betrieben gehalten. Die meisten Pferde stehen in Einzelboxen, was häufig dazu führt, dass die Tiere sich neben der reiterlichen Nutzung nicht oder nicht ausreichend frei bewegen können. Manche Pferdehalter vertreten die Auffassung, die Verletzungsgefahr stehe einem Auslauf entgegen. Eine Verletzungsgefahr entsteht jedoch aufgrund des hohen Bewegungsdranges, den die Pferde nur in der Box stehend oder bei einem Ausritt nicht adäquat ausleben können. Mittlerweile gibt es einen Trend zu Offenstallgruppenhaltungen mit ständigem Zugang zum Auslauf. Solche Haltungen sind grundsätzlich sehr pferdefreundlich, da sie es den Tieren erlauben, ihren Bewegungsbedarf zu decken, die Umgebung zu erkunden, mit anderen Pferden zu interagieren und ihr Komfortverhalten auszuüben. Die Haltungsform kann jedoch zum Problem werden, wenn wesentliche Anforderungen an Unterstand, Bodenbeschaffenheit und Pflege nicht erfüllt werden.
Ergebnisse
Aus Tierschutzsicht besonders kritisch sind sogenannte Matschkoppeln, auf denen den Pferden keine trockenen Flächen zum Abliegen zur Verfügung stehen und aufgrund des tiefen Bodens keine ungehinderte Fortbewegung mehr möglich ist. Auch für Pferdehaltungen gelten die allgemeinen Bestimmungen des Tierschutzgesetzes, wonach Pferde ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden müssen. Zur Auslegung dieser Anforderungen werden in der Praxis die Leitlinien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten aus dem Jahr 2009 herangezogen. Diese Leitlinien enthalten Vorgaben zu Betreuung und Management, Haltung und Stallbau und sind vor Gericht mittlerweile als Beurteilungsgrundlage akzeptiert. In zwei Fällen unterstützte das LGL Veterinärämter bei der Kontrolle umfangreicher Pferdehaltungen. In einem der Fälle wurde eine Vielzahl von Pferden auf teilweise tief verschlammten Koppeln ohne adäquaten Witterungsschutz und ausreichende Pflege gehalten. Da die Mängel bereits seit Jahren bestanden und keine Verbesserungstendenz feststellbar war, wurden ein Tierhalteverbot ausgesprochen und die Pferde in einer anderen Haltung untergebracht. Im zweiten Fall stellte das LGL bei einer größeren Pferdezahl Mängel in der Pflege und zu wenig Bewegung fest. In diesem Fall ergingen durch das Veterinäramt tierschutzrechtliche Anordnungen. Im Jahr 2018 hat das LGL zudem 44 Anfragen zur Pferdehaltung beantwortet. Dabei ging es häufig um Fragen zum Bedarf an Auslauf‚ zur Gestaltung des Witterungsschutzes und der Weidepflege. Das LGL beantwortete auch Anfragen zur Pflege sowie zur rechtlichen Einschätzung von Hippotherapie, Pensionspferdehaltungen und neuartigen Formen des Trainings.