Tierschutz beim Abfischen von Teichen

In Bayern gibt es etwa 10.000 Fischwirtschaftsbetriebe. Davon werden allerdings nur 200 als Haupterwerb geführt, alle anderen im Nebenerwerb. Während in Niederbayern, Oberbayern und Schwaben vorwiegend Salmoniden erzeugt werden, liegen in Mittelfranken und der Oberpfalz Zentren der Karpfenproduktion. Die Teiche tragen zur Versorgung der Bevölkerung mit regional erzeugtem Fisch bei. Insbesondere die traditionellen Karpfenteiche haben aber als Bestandteil der Kulturlandschaft auch eine wichtige Bedeutung im Wasserhaushalt und bieten einen Lebensraum für zahlreiche geschützte Tier- und Pflanzenarten. Das Abfischen der Teiche ist für die betroffenen Fische jedoch zwangsläufig mit Stress und körperlichen Belastungen und damit auch mit Leiden verbunden. Das Abfischen zum Zweck der Lebensmittelgewinnung stellt zwar einen nach § 1 des Tierschutzgesetzes allgemein anerkannten vernünftigen Grund dar, trotzdem besteht die Verpflichtung für den Teichwirt, das Abfischen und alle damit verbundenen Tätigkeiten für die Fische so schonend wie möglich durchzuführen und Belastungen zu minimieren. Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Fischteichen

Um den Teichwirten Handlungsempfehlungen im Sinne einer guten fachlichen Praxis zu geben, wirkt das LGL an den vom Bayerischen Landesamt für Wasserwirtschaft herausgegebenen Empfehlungen für den Bau und Betrieb von Fischteichen mit. Einige Beispiele, die zum Schutz der Tiere vorgesehen und in der Praxis zu beachten sind: Die Aufenthaltsdauer der Fische außerhalb des Wassers muss so kurz wie möglich gehalten werden. Auch das Abfischen sollte so zügig wie möglich durchgeführt werden, um die Dauer der Belastungen für den Fisch zu minimieren. Es dürfen nur einwandfreie und verletzungssichere Geräte verwendet werden, um Verletzungen der Schleimhaut zu vermeiden. Fische dürfen nicht über weitere Strecken geworfen werden; versehentlich zu Boden gefallene Fische sind unverzüglich aufzuheben und ins Wasser zu setzen. Eine schwierige Problematik stellen jedoch beim Abfischen von Karpfenteichen im Schlamm liegenbleibende Fische dar. Auch bei sorgfältigem Vorgehen lässt sich dies nicht vermeiden und es ist in der Praxis nicht möglich, alle Tiere zu bergen.

 

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