Tierschutzindikatoren in der Teichwirtschaft
Bei der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2013 wurde unter § 11 Abs.8 die Forderung aufgenommen, dass die Halter von Nutztieren anhand von Merkmalen (Tierschutzindikatoren) Eigenkontrollen durchführen müssen, die gewährleisten, dass die Bedingungen des § 2 TierSchG eingehalten werden, d.h. die Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechen angemessen ernährt und gepflegt sowie verhaltensgerecht untergebracht werden.
Da auch Fische zu den Nutztieren gehören und als aquatisch lebende Tiere sehr viele Besonderheiten aufweisen, hat der Verband Deutscher Fischereiverwaltungsbeamter und Fischereiwissenschaftler (VDFF) unter Beteiligung des Sachgebiet Tierschutz des LGL im Jahr 2016 einen Leitfaden „Tierschutzindikatoren“ erarbeitet und auf der Homepage des VDFF veröffentlicht. Hier finden Tierhalter, Amtstierärzte aber auch interessierte Privatpersonen eine Fülle von Hinweisen, welche Indikatoren sich für Fische eignen und wie sie am besten erfasst und evaluiert werden.