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Kontrolle von Geflügelgroßbetrieben – Untersuchungsergebnisse 2016
In der Folge eines mit humanen Erkrankungsfällen verbundenen Salmonellenvorkommens in einem großen bayerischen Legehennenbetrieb hat der Bayerische Ministerrat am 16. Juni 2015 beschlossen, dass alle Geflügelhaltungen ab 40.000 Tierplätzen durch das LGL kontrolliert werden sollen. Es handelt sich hierbei um Legehennenbetriebe, Geflügelmastbetriebe, Elterntierbetriebe (Bruteierproduktion) und Aufzuchtbetriebe (Aufzucht Von Legehennen).
In einer ersten Stufe kontrollierte das LGL zunächst ab 2015 die großen Legehennenbetriebe und schloss diese Kontrollen mit Beginn des Jahres 2016 ab. Informationen zu diesen Kontrollen wurden bereits im Jahresbericht 2015, Seite 56
bis 57, veröffentlicht. Die Kontrollen der weiteren Betriebe haben in einer zweiten Stufe im Jahr 2016 begonnen. Größtenteils handelt es sich hierbei um Geflügelmastbetriebe.
Die Kontrollen umfassen alle für die Geflügelhaltung relevanten Bereiche des Veterinärwesens (Tierschutz, Tierarzneimittel und Biosicherheit) und der Lebensmittelsicherheit, soweit bei dieser die Primärproduktion, das heißt die eigentliche Geflügelhaltung, betroffen ist. Vorgaben zur Futtermittelsicherheit prüft das LGL in Abstimmung mit der hierfür zuständigen Regierung von Oberbayern. Umgesetzt werden die Kontrollen seitens des LGL durch das Sachgebiet Geflügelgroßbetriebe, das aus einem interdisziplinären Team besteht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Tierärzte, Agraringenieure, Veterinärassistenten und eine Juristin. Die Federführung für die Kontrollen liegt beim LGL, das in enger Zusammenarbeit mit der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde und der betreffenden Regierung die Kontrollen plant und organisiert. Die zuständige
Kreisverwaltungsbehörde ist bei der Durchführung der Kontrolle immer beteiligt. Sie ist für die Beseitigung und gegebenenfalls Ahndung von festgestellten Verstößen verantwortlich und kann hierfür die fachliche Stellungnahme heranziehen, die das LGL nach jeder Kontrolle verfasst. Ab dem Jahr 2018 soll die Zuständigkeit für die Kontrolle der Geflügelgroßbetriebe an die neu geschaffene Bayerische Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) fallen.