Schwanzkupieren bei Schweinen

Verschiedene Formen des Kannibalismus wie Schwanz- und Ohrenbeißen sind in der Schweinehaltung ein weit verbreitetes Problem, zu dem in den letzten Jahren viel geforscht wurde. Dabei wurde klar, dass es sich um ein sehr komplexes Geschehen handelt, für dessen Lösung es kein Patentrezept gibt. Daher wird in Deutschland, wie auch in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten, den Ferkeln in den meisten Betrieben routinemäßig der Schwanz in den ersten Lebenstagen gekürzt, um später Schlimmeres zu verhindern. Diese Praxis verstößt jedoch gegen geltendes Tierschutzrecht.
Das routinemäßige Kupieren von Schweineschwänzen zur Verhinderung von Schwanzbeißen ist durch EU-Recht bereits seit 1991 verboten. Der Eingriff darf nur dann durchgeführt werden, wenn er unerlässlich ist, d.h. wenn nachgewiesen werden kann, dass Verletzungen durch andere Schweine entstanden sind. Zudem sind vorher andere Maßnahmen zu treffen, um Schwanzbeißen und andere Verhaltensstörungen zu vermeiden, wobei auch Unterbringung und Bestandsdichte zu berücksichtigen sind. Aus diesem Grund müssen ungeeignete Unterbringungsbedingungen oder Haltungsformen geändert werden.
Die Vorgaben für die Durchführung des Schwänzekupierens wurden in Deutschland in den §§ 5 und 6 Tierschutzgesetz umgesetzt.
Bei einem Audit der EU im Jahr 2018 in Deutschland wurde festgestellt, dass in Deutschland wie auch in vielen anderen Mitgliedsstaaten flächendeckend gegen diese Vorschriften verstoßen wird. Deutschland und die betroffenen Mitgliedsstaaten wurden daher verpflichtet einen Aktionsplan vorzulegen, mit dem sichergestellt wird, dass die Vorschriften künftig eingehalten werden. Der Nationale Aktionsplan für Deutschland wurde im September 2018 von der Agrarministerkonferenz beschlossen. Um den betroffenen Personenkreisen eine Hilfestellung an die Hand zu geben, wurde durch das LGL eine Homepage www.aktionsplankupierverzicht.bayern.de konzipiert, auf der sich detaillierte Informationen zum Thema finden.


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