Zahl des Monats Juli 2023

62.577

Der umfangreiche Bereich der Lebensmittelüberwachung wird am LGL von mehreren Landesinstituten bearbeitet. Im Jahr 2022 untersuchte das LGL insgesamt 62.577 Proben von Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen, kosmetischen Mitteln und Tabak im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Nur 0,2 % der Proben mussten aufgrund gesundheitlicher Bedenken beanstandet werden.

Das Landesinstitut für Lebensmittel, Lebensmittelhygiene und Kosmetische Mittel (LH) ist zuständig für sensorische, chemische, mikro- und molekularbiologische Untersuchungen sowie die zugehörige Beurteilung von Lebensmitteln, kosmetischen Mitteln und Tabak aus allen Prozess- und Produktionsstufen der Lebensmittelkette.

Die Probenuntersuchungen auf Rückstände, Kontaminanten und toxische Stoffe erfolgen im Landesinstitut für Rückstände, Kontaminanten und Bedarfsgegenstände (RK). Die Überprüfung auf Bestrahlung und Radioaktivität gehört ebenso zu den Aufgaben wie alle chemischen Fragestellungen bei Trink- und Mineralwasser sowie zu Bedarfsgegenständen mit Lebensmittel- und Körperkontakt, Haushaltschemikalien und Spielwaren.

Das Landesinstitut Planung und Lenkung Lebensmittelsicherheit (PL) unterstützt und berät die Behörden der Lebensmittel- und Veterinärverwaltung in vielfältiger Weise. Die interdisziplinären Kontrollteams wirken bei Betriebskontrollen mit und mit der Dachstelle Export besteht eine zentrale Anlaufstelle für Fragen des Exports. Weiter führt PL bayernweite Schwerpunktaktivitäten durch. Von der Fachgruppe Zoonosen erhalten die Behörden insesondere Unterstützung bei der Aufklärung von lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen. PL koordiniert die Probenplanung des LGL, betreut das Portal www.lebensmittelwarnung.de und nimmt an der Verbraucherhotline Hinweise auf mögliche Verstöße entgegen. Das Landesinstitut nimmt die Funktion der landesweiten Kontaktstellen wahr, zum Beispiel für das EU-Schnellwarnsystem RASFF oder Internethandel, und unterhält eine zentrale Stelle für das Krisenmanagement. Fachleute unterstützen bei Betrieb und Nutzung digitaler Anwendungen der Überwachung und sind bei der Entwicklung neuer Systeme für die Digitale Plattform für den gesundheitlichen Verbraucherschutz beteiligt.

Bei Abweichungen von den lebensmittelrechtlichen Bestimmungen, zum Beispiel Grenzwertüberschreitungen, kommt der fachlichen Einschätzung, ob eine Gesundheitsgefahr für Verbraucherinnen und Verbraucher vorliegt, maßgebliche Bedeutung zu. Diese Einschätzung ist eine wesentliche Grundlage für die Entscheidung, welche Maßnahmen erforderlich sind, um den Verbraucherschutz zu gewährleisten. In Fällen, bei denen kein gesetzlicher Grenzwert festgelegt ist, führen die Toxikologinnen und Toxikologen des LGL eine Einzelfallbewertung zur Beurteilung einer etwaigen Gesundheitsgefahr durch.

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