Informationsportale und Beratungsangebote zum Thema "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz"

Die Arbeitgeber können die Änderung der Arbeitsstättenverordnung auch dazu nutzen, den Anteil der nikotinabhängigen Arbeitnehmer in ihren Betrieben mit geeigneten Maßnahmen zu verringern. Zum Beispiel werden Konzepte für innerbetriebliche Raucherentwöhnung von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung den Betrieben und Betriebsärzten kostenlos zur Verfügung gestellt.

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