Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz umfasst Maßnahmen zur Vorbeugung berufsbedingter Erkrankungen, zur Förderung des Wohlbefindens und zur Vermeidung von Arbeitsunfällen. Dabei stehen arbeitsmedizinische, psychische und sicherheitstechnische Gesichtspunkte im Vordergrund.
Arbeitsbedingte physische und psychische Belastungen und Gefährdungen der Beschäftigten sind frühzeitig zu erkennen und durch entsprechende Maßnahmen möglichst zu beseitigen.
Zu einem vorbeugenden Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz tragen insbesondere die Abwehr von arbeitsbedingten Gefahren (z. B. durch pathogene Arbeitsstoffe oder das Raumklima), die menschengerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes (z. B. Ergonomie, Arbeitsorganisation) sowie regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen bei.
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
Projekt zur Flexibilisierung, Erreichbarkeit und Entgrenzung in der Arbeitswelt (FlexA)
Nichtraucherschutz
- Gesetzlicher Nichtraucherschutz: §5 – ArbStättV
- Umsetzung des Nichtraucherschutzes im Betrieb
- Auswirkungen von Rauchverhalten auf das Betriebsklima
- Adressen zum Thema "Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz"