UV-Strahlung und Sommerhitze bei der Arbeit: Empfehlungen für Tätigkeiten im Freien
Viele Beschäftigte sind acht Stunden oder länger der prallen Sonne ausgesetzt. Sie sind in der Sommerzeit besonders durch die ultravioletten (UV) Strahlungsanteile der Sonne gefährdet. Bereits eine leichte Rötung der Haut weist auf ein Zuviel an Sonnenstrahlung hin. Entzünden kann sich nicht nur die Haut, sondern auch die Hornhaut und Bindehaut des Auges. Darüber hinaus "merkt" sich die Haut jeden Sonnenbrand. Langjährige, intensive Einwirkungen von UV-Strahlung können dann zu Hautkrebs führen. Durch die UV-Strahlung werden 60–70 % des "schwarzem Hautkrebs" (maligne Melanome) und rund 90 % des "hellen Hautkrebs" (auch "weißer Hautkrebs" genannt, nicht-melanozytäre Hautkrebserkrankungen) verursacht. Die UV-Strahlung wird auch mit weiteren Augenerkrankungen wie z.B. dem grauen Star in Zusammenhang gebracht.
Darum ist es besonders wichtig, das Risiko durch Hitze die UV-Strahlung in der Gefährdungsbeurteilung abzuschätzen und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Geeignet sind z.B. Schattenspender, wie Wetterschutzzelte und Sonnensegel, aber auch Ventilatoren für mehr Luftbewegung oder klimatisierte Baumaschinen und Fahrzeuge. Lassen die Verhältnisse vor Ort keine technischen Schutzmaßnahmen zu, kann durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen das gesundheitliche Risiko verringert werden: Den Arbeitsablauf möglichst so gestalten, dass viele Tätigkeiten im Schatten durchgeführt werden können, andere Tätigkeiten, wie. z.B. die Arbeit an Fassaden, können nach dem Stand der Sonne ausgerichtet werden. Grundsätzlich sollte darauf geachtet werden, dass die Einwirkungsdauer der Sonneneinstrahlung kurz bleibt. Einschränkungen für Arbeiten in der prallen Sonne gelten vor allem für die Mittagszeit. In den vier Stunden um den Sonnenhöchststand erreicht uns rund die Hälfte der täglichen UV-Strahlung.
Kleidung bietet Schutz gegen die gefährliche Strahlung. Deshalb sollte sie den Körper gut bedecken. Mittlerweile gibt es Materialien, in denen man nicht so leicht ins Schwitzen kommt. Auch sollte eine (möglichst helle) Kopfbedeckung getragen werden, am besten mit Krempe oder zumindest mit einem Schild vor der Stirn.
Sonnenschutzcremes sollten nicht nur einen hohen Lichtschutzfaktor (UV A und UV B) haben. Bei Schweiß treibender Arbeit in der Sonne werden wasserlösliche Cremes schnell weggespült. Wasserfester Schutz hält länger auf nassgeschwitzter Haut. Spezielle Hautschutzsalben stellt Ihnen Ihr Arbeitgeber im Rahmen des Arbeitsschutzes zur Verfügung. Nach § 3 Arbeitsschutzgesetz gehört es zu seinen Grundpflichten, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen. Kosten hierfür dürfen den Beschäftigten nicht entstehen. Hingewiesen werden soll noch auf das Berufsgenossenschaftliche Regelwerk, das dem Unternehmer bei der Durchführung des Arbeitsschutzes Hilfestellungen gibt. BGR 197 "Benutzung von Hautschutz" erläutert dem Arbeitgeber die Vorgehensweise zur Ermittlung und Bereitstellung des geeigneten Hautschutzes bei verschiedenen hautbelastenden Tätigkeiten.
Des Weiteren helfen regelmäßige Erholungs- und Trinkpausen im Schatten oder in kühler Umgebung. Ausreichend Getränke wie Wasser oder Tee und Kühlkleidung helfen, die Körpertemperatur zu regulieren und Hitzeerkrankungen zu vermeiden. Die Trinkmenge richtet sich nach den Außentemperaturen und der Schweißproduktion des Körpers. Alkohol, viel Kaffee oder gezuckerte Getränke sind zu meiden.
Erste Hilfe: Wichtig ist, mögliche Anzeichen von Hitzeerkrankungen bei sich selbst oder bei anderen Beschäftigten frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Hitzebedingte Erkrankungen können sich zum Beispiel in Übelkeit, Kopfschmerzen, Müdigkeit, übermäßigem Durst, Krämpfen oder Verwirrtheit äußern.
Sind solche Anzeichen zu erkennen, muss sofort eine kühle Umgebung / Schatten aufgesucht werden und für Abkühlung bei den Betroffenen gesorgt werden. Wichtig ist es in einem solchen Fall, so schnell wie möglich den Rettungsdienst zu alarmieren.
Weitere grundsätzliche Informationen finden sich bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin - BAuA, u.a. im Forschungsbericht Fb 903 "Untersuchung der Außentätigkeiten unter unmittelbarer Einwirkung von Sonnenstrahlen".