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Landesinstitut Bayerisches Krebsregister (KR)
Entstehung und Entwicklung
Die systematische standardisierte Dokumentation von neu auftretenden Krebserkrankungen wurde in Bayern im Jahr 1998 begonnen. Eine flächendeckende Erfassung aller bösartigen Neubildungen und ihre Frühformen in ganz Bayern ist seit dem 1.1.2002 auf Basis der damaligen Rechtsgrundlage implementiert. Gemäß dem am 1.4.2017 in Kraft getretenen Bayerischen Krebsregistergesetz (BayKRegG) sowie der Durchführungsverordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums vom 26.03.2018 ist das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) mit der Einrichtung des Bayerischen Krebsregisters die registerführende Stelle des klinisch-epidemiologischen Landesregisters.
Struktur
Die bisherigen, etablierten Strukturen der Krebsregistrierung vor Ort in Augsburg, Bayreuth, Erlangen, München, Regensburg und Würzburg bleiben innerhalb des Bayerischen Krebsregisters als Regionalzentren der Krebsregistrierung (KR 3-KR 8) erhalten.
Das Bayerische Krebsregister besteht aus diesen sechs Regionalzentren der Krebsregistrierung, der Koordinierungsstelle an den Standorten Nürnberg und Oberschleißheim (KR 1), der Zentralstelle für Krebsfrüherkennung und Krebsregistrierung (ZKFR) (KR 2) in Nürnberg sowie der unabhängigen Vertrauensstelle in Nürnberg (K 5), die über eine Außenstelle, die „technische Krebsregisterdaten- und Servicestelle“, in Gemünden verfügt.
Krebsregistrierung
Die Krebsregistrierung dient der Beobachtung des Krankheitsgeschehens in Bayern (epidemiologische Registrierung) sowie der Analyse der Behandlung von Krebserkrankungen (klinische Registrierung). Die konkreten Aufgaben sind im Rahmen des Krebsfrüherkennungs- und -registergesetzes des Bundes definiert. Dazu gehören Rückmeldungen an die meldenden medizinischen Einheiten (meist Krankenhäuser und niedergelassene Fachärzte) zu den von ihnen behandelten Patienten, die Förderung der interdisziplinären, patientenbezogenen Zusammenarbeit bei der Krebsbehandlung, die Beteiligung an der einrichtungs- und sektorenübergreifenden Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), die Zusammenarbeit mit Zentren der Onkologie und die Bereitstellung notwendiger Daten zur Herstellung von Versorgungstransparenz und zu Zwecken der Versorgungsforschung.
Alle bevölkerungsbezogenen Krebsregister in Deutschland registrieren Krebserkrankungen nach den Regeln der International Agency for Research on Cancer (IARC). Somit sind - Vollzähligkeit der Daten vorausgesetzt - die Ergebnisse der Krebsregister bundesweit vergleichbar. Das Bayerische Krebsregister tauscht über die Vertrauensstelle Daten von Patienten mit Krebserkrankungen mit Wohnsitz in anderen Bundesländern mit den Krebsregistern der anderen Bundesländer im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten aus.