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Zentrales Qualitätsmanagement (ZQM)
Zum 1. März 2010 wurde am LGL die Stabstelle ZQM eingerichtet, um alle Tätigkeiten, die sich mit Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement beschäftigen, in einer Einheit zusammenzufassen. Zu den Aufgaben der Stabstelle gehören:
- Betreuung des bayernweiten Qualitätsmanagement-Systems (QMS) im gesundheitlichen Verbraucherschutz nach der Kontrollverordnung VO (EU) 2017/625 (Landesqualitätsmanagementbeauftragter)
- Betreuung des QM-Systems des LGL nach DIN EN ISO/IEC 17025 (QM-Beauftragter des LGL)
- Wahrnehmung der Aufgaben der Benannten Stelle Bayerns nach Trinkwasserverordnung
- Überwachungen im Rahmen der Guten Laborpraxis (GLP).
Neu ernannt wurde in diesem Zusammenhang der QM-Beauftragte des LGL.
Das QMS im gesundheitlichen Verbraucherschutz in Bayern
Ein QMS gewährleistet die Erfüllung der EU- und bundesrechtlichen Vorgaben und dient außerdem als internes Steuerungssystem der Verwaltung.
Ziele eines QMS sind Systematisierung, Vereinheitlichung, Nachvollziehbarkeit und Optimierung der Verwaltungs- und Kontrollvorgänge sowie Sicherstellung der erforderlichen Qualifikation des Kontrollpersonals.
Das QMS gewährt, dass die steigenden Anforderungen an die Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung sowie die Veterinärverwaltung erfüllt werden können. Es umfasst alle Kontroll- und Vollzugstätigkeiten in den Bereichen Lebensmittel, Futtermittel, Bedarfsgegenstände, Tabak, Wein, Tierschutz, Tierarzneimittel und tierische Nebenprodukte.
Auch das Europäische Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel (Rapid Alert System for Food and Feed, RASFF), das Krisenmanagement, Exportbescheinigungen und Cross-Compliance unterliegen dem QMS.
Der Bereich Tierseuchenbekämpfung wurde 2010 mit den Vorgaben zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche in das QMS aufgenommen.