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Information des Bayerischen Krebsregisters
30.09.2021
Newsletter September 2021
Sehr geehrte Damen und Herren, anbei senden wir Ihnen den vierteljährlichen Newsletter des Bayerischen Krebsregisters. Am 15. Oktober findet die landesweite Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters statt, zu der wir Sie noch einmal herzlich einladen wollen (siehe Informationen zur Anmeldung unten). Wir möchten Ihnen hier Auswertungen zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Diagnostik und Therapie von Krebserkrankungen in Bayern vorstellen. Daneben gibt es einige Neuerungen im ADT/GEKID-Basisdatensatz, die für Sie als meldende Ärzte und Ärztinnen relevant sind. Fachlich stehen bei der diesjährigen Qualitätskonferenz, die gemeinsam mit dem Bayerischen Zentrum für Krebsforschung und dem Comprehensive Cancer Center Erlangen-EMN ausgerichtet wird, die akute myeloische Leukämie und Kopf-Hals-Tumore im Vordergrund. Wir freuen uns, hier mit Prof. Mackensen und PD Dr. Gostian zwei ausgewiesen Experten zu den Themen gewonnen zu haben. Mit den besten Grüßen
Prof. Dr. med. Jacqueline Müller-Nordhorn
Kurzvorstellung Frau Dr. rer. nat. Stephanie Biber – Neue kommissarische Leitung des Regionalzentrum AugsburgFrau Dr. Stephanie Biber hat ein Biologie-Studium an der Universität Ulm absolviert und ihre Diplomarbeit im Bereich der Humangenetik angefertigt. In ihrer anschließenden Dissertation in der Sektion Gynäkologische Onkologie an der Universitätsfrauenklinik Ulm hat Frau Dr. Biber die Rolle des Tumorsuppressors p53 an der Replikationsgabel erforscht. Hierbei hat sie mit ihren Kolleg*innen einen neuartigen Schadenstoleranzmechanismus entdeckt, der für Therapie-Resistenzmechanismen sowie für Stammzellen relevant zu sein scheint. Neuer Basisdatensatz veröffentlichtDie Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren e.V. (ADT) und die Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.V. (GEKID) haben den gesetzlichen Auftrag nach § 65c SGB V, den einheitlichen Onkologischen Basisdatensatz mit spezifischen Modulen festzulegen und zu pflegen. Der ADT/GEKID Basisdatensatz wurde nun zum ersten Mal aktualisiert. Er ist mit Bekanntmachung im Bundesanzeiger am 12.07.2021 veröffentlicht worden und kann auch als PDF-Datei beim Bayerischen Krebsregister heruntergeladen werden.
Zusätzlich sind viele Kataloge der Merkmalsausprägungen erweitert worden: Besonders in der Strahlentherapie: Zielgebietsschlüssel (14.3), Applikationsart (14.7) und angewandte Strahlenart (14.8) sowie die separate Dokumentation eines Boosts sind nun möglich (14.12). In der Systemtherapie erleichtern die neuen Ausprägungen (16.3) die differenzierte Abbildung der Therapiestrategien. Bitte senden Sie vorerst weiterhin Ihre Meldungen basierend auf dem onkologischen Basisdatensatz von 2014 und seinen Modulen. Die Umsetzung der aktualisierten Fassung des onkologischen Basisdatensatzes insbesondere in den elektronischen Erfassungssystemen und elektronischen Datenexporten (siehe unten: XML-Schnittstelle) wird längere Vorarbeiten erfordern, so dass sich kurzfristig für Sie als meldende medizinische Einheit nichts ändern wird. Sobald uns konkrete Informationen vorliegen, bekommen Sie diese dann vom Bayerischen Krebsregister mitgeteilt. XML-Schnittstelle für die Übermittlung elektronischer MeldungenUm den Dokumentationsaufwand für die Melderinnen und Melder zu verringern und für alle Meldenden einen einfachen und schnellen Weg der Datenübermittlung zu realisieren, haben ADT und GEKID eine XML-Schnittstelle geschaffen, die Anfang 2014 auch auf ihren jeweiligen Webseiten veröffentlicht wurde (https://www.gekid.de/adt-gekid-basisdatensatz). Plattform § 65c
Meldung und Registrierung von Präkanzerosen der Zervix§ 65c SGB V beschränkt die Registrierung von Krebserkrankungen auf Neubildungen, die im Kapitel II der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD-10) eingeordnet sind. Somit gilt für Präkanzerosen der Zervix:
Regionale Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters in Kooperation mit dem Bayerischen Zentrum für Krebsforschung und dem Comprehensive Cancer Center Erlangen-EMN am 15.10.2021Wie schon im Juni Newsletter angekündigt, wird die diesjährige regionale Qualitätskonferenz des Bayerischen Krebsregisters am 15.10.2021 (online) stattfinden. Der Beginn mit Begrüßung ist um 14:30 Uhr. Die Schwerpunkte dieses Jahr liegen neben der Vorstellung des aktualisierten onkologischen ADT-GEKID-Basisdatensatzes auf den Entitäten Kopf-Hals-Tumoren und den Leukämien. Detaillierte Informationen zur Qualitätskonferenz sind der Internetseite des Bayerischen Krebsregisters oder dem Flyer zur Veranstaltung direkt zu entnehmen: Flyer Qualitätskonferenz (pdf).
Inkrafttreten des Gesetzes zur Zusammenführung von KrebsregisterdatenMit dem Krebsfrüherkennungs- und -registergesetz (KFRG) vom 3.4.2013 wurde bis 2018 in allen Bundesländern eine flächendeckende klinische Krebsregistrierung eingeführt. Die Zusammenführung der Länderkrebsregisterdaten soll in zwei Schritten umgesetzt werden. Zunächst wird der von den Länderkrebsregistern regelmäßig und zeitnah an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) im Robert Koch-Institut (RKI) zu liefernde epidemiologische Datensatz um weitere Daten der klinischen Krebsregistrierung erweitert. Dabei geht es vor allem um Daten zur Therapie und zum Verlauf der Erkrankung. In einem zweiten Schritt werden die klinischen Krebsregisterdaten anlassbezogen und registerübergreifend in Form von „Best-of“-Datensätzen zusammengeführt. Diese anonymisierten Datensätze sollen auf Antrag und nach dem Votum im Beirat des ZfKD Dritten für Forschungszwecke zur Verfügung gestellt werden. Damit soll ein Datenverbund der Landeskrebsregister mit dem ZfKD sowie der klinisch-wissenschaftlich tätigen Akteuren aus der Forschung und der medizinischen Versorgung geschaffen werden. Darüber hinaus wird mit dem neuen Gesetz die Krebsregisterpauschale und Meldevergütung auf die Meldung von prognostisch ungünstigen nicht-melanotischen Hautkrebsarten und ihrer Frühstadien ausgeweitet. Dies wird ab dem Jahr 2023 gelten. Eine Definition, welche Hautkrebsarten als prognostisch ungünstig bewertet werden, muss von den Krebsregistern noch mit dem GKV-Spitzenverbund festgelegt werden. Wir werden Ihnen mit unseren Newsletter regelmäßig über weitere Entwicklungen hierzu berichten. Auch haben wir auf der Homepage des Bayerischen Krebsregisters das neue Gesetz verlinkt: Gesetzliche Grundlagen Zahlen des Bayerischen Krebsregisters zeigen den positiven Effekt von FrüherkennungIn einer Pressemitteilung hat der Bayerische Gesundheitsminister, die Zahlen des Bayerischen Krebsregister heranziehend, dazu aufgerufen, trotz der Corona-Pandemie Krebsvorsorge zu betreiben. Holetschek sagte: „Das Krebsregister hat sich in den vergangenen Jahren als effektives Instrument erwiesen. Die Meldungen der Ärztinnen und Ärzte werden verlässlich und flächendeckend zentral zusammengeführt. Das hilft uns, die richtigen Entscheidungen zum Wohle der Patientinnen und Patienten zu treffen.“ |