Psychiatriebericht – Daten für Taten

Signet Jahresbericht 2021/22

Abstract

Im Jahr 2018 hat der Landtag des Freistaates Bayern das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) beschlossen. Das Gesetz sieht in Artikel 4 eine umfassende Psychiatrieberichterstattung zur Epidemiologie und Versorgung (ambulant, stationär und komplementär) vor. Der erste Bericht erschien 2021. Der Bericht zeigt, dass im Jahr 2020 für über 2,8 Mio. gesetzlich Versicherte eine ambulante Diagnose einer psychischen Erkrankung vorlag. Bei den Erwachsenen spielen insbesondere die neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen und die affektiven Störungen eine große Rolle. Für ein Monitoring der psychischen Gesundheit und der Versorgungssituation ist die Psychiatrieberichterstattung ein unverzichtbares Instrument. Zur Verbesserung der Datenlage wurde 2022 ein Gutachten eingeholt und eine Daten-AG eingerichtet. Der nächste Bericht ist 2024 vorzulegen.

Hintergrund

Im Jahr 2018 hat der Landtag des Freistaates Bayern das Bayerische Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (BayPsychKHG) beschlossen. Das Gesetz sieht in Artikel 4 eine umfassende Psychiatrieberichterstattung zur Epidemiologie und Versorgung (ambulant, stationär und komplementär) vor. Der erste Bericht erschien 2021. Der Bericht zeigt, dass im Jahr 2020 für über 2,8 Mio. gesetzlich Versicherte eine ambulante Diagnose einer psychischen Erkrankung vorlag. Bei den Erwachsenen spielen insbesondere die neurotischen, Belastungs- und somatoformen Störungen und die affektiven Störungen eine große Rolle. Für ein Monitoring der psychischen Gesundheit und der Versorgungssituation ist die Psychiatrieberichterstattung ein unverzichtbares Instrument. Zur Verbesserung der Datenlage wurde 2022 ein Gutachten eingeholt und eine Daten-AG eingerichtet. Der nächste Bericht ist 2024 vorzulegen.

Ergebnisse

Damit gibt der Bericht erstmals einen Gesamtüberblick über die psychische Gesundheit der Bevölkerung Bayerns und die Gesundheitsversorgung im Bereich Mental Health. So zeigt der Bericht unter anderem, dass im Jahr 2020 bei etwas mehr als 2,8 Mio. gesetzlich Versicherten in Bayern in der ambulanten Versorgung die Diagnose einer psychischen Erkrankung vorlag, darunter 278.000 Kinder und Jugendliche. Bei den Erwachsenen stehen dabei mit je einem Drittel neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40–F48) sowie affektive Störungen (F30–F39) im Vordergrund, gefolgt von den Störungen durch psychotrope Substanzen (F10–F19) mit einem Anteil von knapp 13 % (siehe Abbildung).

Das Kreisdiagramm zeigt den Anteil einzelner ambulanter Diagnosen an allen psychischen Störungen bei Erwachsenen. Diese sind: Organische, einschließlich symptomatischer psychischer Störungen (F00-09) mit 7 %, Psychische und Verhaltensstörung durch psychotrope Substanzen (F10-19) 13 %, Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen (F20-29) 2 %, Affektive Störungen (F30-39) 31 %, Neurotische, Belastungs- und somatoforme Störungen (F40-48) 34 %, Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen und Faktoren (F50-59) 6 %, Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F60-69) 3 %, Intelligenzstörung (F70-79) 1 %, Entwicklungsstörungen (F80-89) 1 % und Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend (F90-98) 2 %.Bild vergrössern

Ambulante Diagnosen (F00–F99), Altersgruppe ab 18 Jahre, Bayern 2020.

Von besonderer gesundheitspolitischer Bedeutung sind die Depressionen, sie waren bereits Gegenstand eines Gesundheitsberichts 2017. Sie zählen zur Gruppe der „Affektiven Störungen“ (F30-F39), machen dort den weitaus größten Teil der Fälle aus und spielen eine große Rolle insbesondere im Hinblick auf das Suizidgeschehen. Früherkennung und adäquate Behandlung von psychischen – wie depressiven - Erkrankungen und die Unterstützung in Krisensituationen sind somit wichtige Ansatzpunkte für die Suizidprävention.

Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung

Derzeit ist der zweite bayerische Psychiatriebericht, der im Jahr 2024 erscheinen wird, in Vorbereitung. Parallel zu diesen Vorarbeiten erfolgt gegenwärtig eine Novellierung der Grundsätze zur Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Bayern durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege. Die Grundsätze dienen der Staatsregierung und allen beteiligten Akteuren als Handlungsempfehlung. Das LGL beteiligt sich an der Überarbeitung im Rahmen verschiedener Arbeitsgruppen. Für die Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen und darüber hinaus – die Förderung psychischen Wohlbefindens und die Prävention von psychischen Erkrankungen – ist die Psychiatrieberichterstattung ein unverzichtbares Instrument im Sinne eines begleitenden Monitorings. Umgekehrt liefern die Grundsätze für die Psychiatrieberichterstattung in Bayern einen wichtigen Orientierungsrahmen hinsichtlich der Themensetzung.

Ausblick und Maßnahmen

Für den nächsten bayerischen Psychiatriebericht soll verstärkt eine externe Expertise genutzt werden – insbesondere hinsichtlich der Erschließung von Daten. Im Jahr 2022 wurde diesbezüglich ein Gutachten zur Datenlage von Suiziden und Suizidversuchen eingeholt und am LGL eine AG Psychiatriedaten gebildet.

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