Aktuelle Statistik ausgewählter meldepflichtiger Krankheiten in Bayern

Was sind meldepflichtige Infektionserkrankungen?

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) soll helfen Infektionen frühzeitig zu erkennen, ihre Weiterverbreitung zu verhindern und übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen. Es trat am 1. Januar 2001 in Kraft und regelt unter anderem, welche übertragbaren Krankheiten in Deutschland meldepflichtig sind.

Die Meldepflicht richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt beziehungsweise das befunderhebende Labor, die auftretende Fälle an das örtliche Gesundheitsamt melden. Die Gesundheitsämter übermitteln alle Fälle an das LGL, das die Daten für Bayern auswertet. Das LGL übermittelt die Daten weiter an das Robert Koch Institut (RKI), das die Meldezahlen für das Bundesgebiet zusammenstellt.

Zahlen der Meldewoche 42/2022

Datenstand: 24.10.2022

Tabelle: Zahlen der Meldewoche 42/2022. Ausgewählte meldepflichtige Infektionskrankheiten in Bayern pro Regierungsbezirk (Mittelfranken MFR, Niederbayern NB, Oberbayern OB, Oberfranken OFR, Oberpfalz OPF, Schwaben SCH, Unterfranken UFR), Bayern BY gesamt und kumulativ für das Kalenderjahr.
Diagnose Region Kumulativ BY Jahr
Krankheits­gruppe Krankheit MFR NB OB OFR OPF SCH UFR BY 01.-42. Woche 2022
Darm-Infektionen Campylobacter8827813914874778
EHEC-Inf.01000001182
Norovirus1092116527704917
Rotavirus1564401212586
Salmonellose418403424952
Shigellose0000000035
Yersiniose00000000144
Hepatitiden Hepatitis A1110000391
Hepatitis B442241912562118
Hepatitis C734503325926
Hepatitis E01010013360
Impfpräventable Erkrankungen Masern000000004
Mumps0020000225
Röteln000000001
Keuchhusten024111110251
Influenza2418390448624256115311
FSME00003003192
Meningokokkenerkr.0000000016
Weitere Erkrankungen Lyme Borreliose714113846533240
Hantavirus0000000017
Legionellose11301028311
Tuberkulose20101105458

Anmerkungen:
Die Darstellungen beinhalten die Fälle, die der Referenzdefinition des RKI entsprechen (vgl. aktuelle Falldefinitionen des RKI). Meldungen, bei denen keine Angaben zum klinischen Bild vorliegen, fallen teilweise nicht unter die Referenzdefinition. Dadurch können sich Abweichungen zu anderen Darstellungen ergeben.
Durch nachträgliche Übermittlungen, Änderungsmeldungen oder Löschungen können sich die Zahlen noch ändern. Als Meldewoche wird die Woche bezeichnet, in der die Meldung beim Gesundheitsamt eingegangen ist.