Rußrindenkrankheit

Die Rußrindenkrankheit bei Ahornbäumen (Ahorn-Rußrindenkrankheit, abgekürzt ARRK) wird durch eine Infektion durch Sporen des Pilzes Cryptostroma corticale verursacht. Beim Menschen können die Sporen allergische Reaktionen auslösen.

Die Sporenlager des Pilzes, ein schwarzer rußähnlicher Belag, werden freigelegt, wenn an toten Bäumen die Stammrinde abblättert. Pro Quadratzentimeter können 100 bis 170 Millionen winziger Sporen (Konidien) abgelöst und auch in die Luft freigesetzt werden. Die große Menge Sporen färbt oftmals die Vegetation am Stammfuß durch Winddrift und Regenwasserablauf typischerweise schwarz.

Der Baumpilz Cryptostroma corticale wurde in Bayern erstmals im Sommer 2018 an mehreren Waldstandorten auf der fränkischen Platte nachgewiesen. Inzwischen sind nicht mehr ausschließlich Waldgebiete in Franken betroffen, sondern bereits Bäume im Raum Nürnberg und anderen Städten befallen. Das zeigt, dass eine weitflächige Verbreitung über die luftgetragenen Sporen möglich ist bzw. der Pilz bereits als latenter Endophyt in vielen Beständen vorkommt. Dadurch kann sich die Rußrindenkrankheit weiter ausdehnen und zur Bedrohung der Baumart Ahorn in Bayern werden. Der Pilz konnte bisher vor allem am Bergahorn nachgewiesen werden, inzwischen sind aber auch Fälle an Feld –und Spitzahorn bekannt.

Das Bild zeigt einen vor Ahorn-Rußrindenkrankheit befallenen Baumstamm.

Befall mit Ahorn-Rußrindenkrankheit (Foto: Nicole Burgdorf/LWF)

Wann herrscht eine akute Gesundheitsgefahr in befallenen Beständen?

Eine Gesundheitsgefährdung für den Menschen kann beim Aufenthalt in einem von der Rußrindenkrankheit befallenen Baumbestand gegeben sein, wenn unter der Stammrinde großflächige Sporenlager (reproduktive Bestandteile) des Pilzes freigelegt sind oder durch Eingriffe bei der Waldarbeit freigelegt werden, größere Konidienmengen aerosolisieren und mit vermehrtem Sporenflug zu rechnen ist. Die Konidien können als Bioaerosol in der Nähe befallener Baumgruppen, insbesondere in Lee-Windrichtungen, in gesundheitsrelevanten Mengen auftreten und eingeatmet werden. Gefährdet sind entsprechend exponierte Personen, Beschäftigte die beruflich intensiv und häufig den Sporen ausgesetzt sind sowie Personen mit einer allergischen Grunderkrankung oder einer vorbelasteten Lunge (Machan in science.orf.at).

Grundsätzlich müssen bei der gesundheitlichen Relevanz zwei verschiedene Wirkmechanismen unterschieden werden:

  1. Der Kontakt mit dem Schimmelpilz-Allergen kann eine Bildung von spezifischen IgE-Antikörpern provozieren (Sensibilisierung). Bei erneutem Einwirken des Antigens führt die Bindung des Antigens an den Antikörper zu einer Histamin-Freisetzung aus Mastzellen (allergische Reaktion).
  2. Neben der IgE-vermittelten Allergie kann die Exposition gegenüber dieser Schimmelpilzart auch zu der Allergieform der exogen allergischen Alveolitis (EAA) vom Typ der Holzarbeiter-Lunge,siehe https://www.asu-arbeitsmedizin.com/wissenschaft/berufsbedingte-exogen-allergische-alveolitis) führen. Bei der EAA können zwei verschiedene Formen unterschieden werden. Bei einer massiven Zufuhr des Allergens, gegen das der Betroffene sensibilisiert ist, kann es zu einer akuten Form der EAA kommen. Dann können innerhalb von 4-12 Stunden Atemnot im Ruhezustand, Reizhusten und ein Krankheitsgefühl mit Kopf-und Gliederschmerzen sowie hohem Fieber und Schüttelfrost auftreten. Diese Beschwerden klingen nach wenigen Tagen ohne Therapie ab. Bei der chronischen Form der EAA kommt es dagegen ständig zum Kontakt mit kleinen Allergenmengen. Hier kann es zu einem bindegewebsartigen Umbau des Lungenzwischengewebes kommen mit einer schleichenden Entwicklung von unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit, Appetitlosigkeit, einem langsamen Leistungsabfall mit Krankheitsgefühl, Gewichtsabnahme.

Menschen wie Spaziergänger oder Pilzsammler, die sich im Bereich befallener Bäume aufhalten, gelten nach dem derzeitigen Wissensstand bzgl. der EAA als gering gefährdet.

Das bisherige Wissen dazu beruht auf klinischen Fallbeispielen von Arbeitern in Papierfabriken und Sägewerken, die an „Wood-Pulp Workers Disease“ erkrankten. Das Krankheitsbild umfasste Fieber, Schüttelfrost und Atemnot. Die Symptome wurden durch den verlängerten Kontakt mit verschimmeltem Holz und das Abschälen der Rinde von Ahornbäumen verursacht (Spoerke & Rumack 1994)

Arbeiter, die Ahornstämme schälten und zersägten, entwickelten eine granulomatöse interstitielle Lungenentzündung mit ausgeprägtem Fieber, Nachtschweiß, Atemnot, und Gewichtsverlust. Laboruntersuchungen ergaben hohe Anteile ausgefällter Antikörper gegen Cryptostroma corticale.

Quelle: Emanuel DA, Wenzel FJ, Lawton BR. Pneumonitis due to Cryptostroma corticale (maple-bark disease). N engl j med 274 (1966) 1413-1418.

In Deutschland ist 1964 ein Fall von asthmaartiger Allergie, verursacht durch den Pilz Cryptostroma corticale bekannt geworden.

Quelle: Hans-Peter Plate, Pflanzenschutzamt Berlin, und Roswitha Schneider, Biologische Bundesanstalt, Institut für Mykologie, Berlin-Dahlem; DK 582.288.43 Cryptostroma: 616-056.3.

Müssen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz ergriffen werden?

Arbeitsschutz

Für Forst- und Waldarbeiter, die durch die Ausübung ihres Berufs diesen Sporen wiederholt und in hohen Konzentrationen ausgesetzt sein können, sind dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich. Bei Fällungsarbeiten müssen grundsätzlich eine Partikelfilter-Atemmaske und Schutzkleidung getragen werden. Dabei sind auch individuelle Risiken (Bartträger, eingeschränkte Lungenfunktion, ...) und Belastungen (Hitze, erhöhte Staub-/Sporenbelastung) arbeitsmedizinisch zu berücksichtigen und die Tatsache, dass bei längerem Tragen (Kondenswasseransammlung) sowie bei erhöhter Partikelkonzentration in der Luft der Atemwiderstand durch die Beladung der Filter in der Maske ansteigt.

Bevorzugt sollte der Einschlag bei feuchtem Wetter möglichst maschinell durchgeführt werden. Gefällte Bäume sollten in unbewohntem Gebiet möglichst vor Ort im Wald gehackt und abgedeckt transportiert werden. Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beim Arbeiten mit befallenem Material herausgegebenen https://cdn.svlfg.de/fiona8-blobs/public/svlfgonpremiseproduction/bbb58ebb5c9760d3/3aa2ce9f2c9a/b_01_18-bio-arbeitsstoffe-russrindenkrankheit.

Umwelt

Für empfindliche Personen, die großflächig befallene Gebiete betreten, sollten entsprechende Informationen vorhanden sein. Ein Absperren zum Schutz von solchen Personen, das großräumiger ist, als dies bei Baumfällarbeiten im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ohnehin vorgeschrieben ist, ist nicht erforderlich (Julius Kühn-Institut, 2018b).

FAQs

1. Welche akuten Gesundheitsgefahren können durch Ahorn-Rußrindenkrankheit (ARRK) entstehen?

Die Rußrindenkrankheit ist eine Infektion des Baumes durch einen Pilz (Cryptostroma corticale), der insbesondere Ahornbäume befällt. Der Kontakt mit den allergieauslösenden Bestandteilen (Allergene) des Pilzes kann bei anfälligen Personen zur Bildung von spezifischen IgE-Antikörpern führen (Sensibilisierung). Bei erneutem Kontakt mit dem Pilz kann es in der Folge zu einer allergischen Soforttyp-Reaktion kommen. Typische Symptome hierfür sind die allergische Rhinokonjunktivitis (allergischer Schnupfen, „Heuschnupfen“) und/ oder das allergische Asthma bronchiale.
Nach wiederholtem Einatmen der Pilz-Allergene kann zudem eine weitere Allergieform, die exogen allergische Alveolitis (EAA) vom Typ der Holzarbeiter-Lunge, ausgelöst werden. Hierbei kommt es innerhalb von 4-12 Stunden nach Kontakt mit dem Allergen zu grippeähnlichen Symptomen mit allgemeinem Krankheitsgefühl, Kopf- und Gliederschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, unproduktivem Husten und Brustenge. Diese Beschwerden klingen nach wenigen Tagen ohne Therapie ab, treten jedoch bei erneutem Kontakt wieder auf. Da dieses Krankheitsbild in einen chronischen Zustand übergehen und weitreichende Folgen nach sich ziehen kann, sollte im Verdachtsfall eine weiterführende ärztliche Abklärung erfolgen.

2. Welche langfristigen gesundheitlichen Folgen durch ARRK können auftreten?

Langfristige Wirkungen können auftreten, wenn ständig kleine Mengen des Pilz-Allergens aufgenommen werden oder wiederkehrende akute Verläufe der exogen allergischen Alveolitis (EAA) nicht erkannt werden. Dabei kann sich eine chronische Form der EAA vom Typ der Holzarbeiter-Lunge entwickeln. Die chronische Erkrankungsform ist durch einen bindegewebsartigen Umbau des Lungenzwischengewebes gekennzeichnet. Typischerweise kommt es dabei zu zunehmender Atemnot unter Belastung und unspezifischen Beschwerden wie Müdigkeit, Appetitlosigkeit, einem langsamen Leistungsabfall mit Krankheitsgefühl und Gewichtsabnahme.

3. Kann ein Bürger einen Wald betreten, wenn dort die ARRK festgestellt wurde?

Gesunde Spaziergänger oder Pilzsammler, die sich im Sicherheitsbereich bei einer Fällung, der die doppelte Baumlänge als Radius um befallene Bäume hat, aufhalten, gelten nach dem derzeitigen Wissensstand bzgl. der exogen allergischen Alveolitis als gering gefährdet. Ferner ist eine Gefährdung durch herabfallende Äste und Kronenteile der absterbenden Ahornbäume nicht auszuschließen, weshalb ein Aufenthalt in Rußrindenbeständen in fortgeschrittenem Befallstadium nur bei erhöhter Vorsicht zu empfehlen ist.
Bei Personen, die auf die Pilzart Cryptostroma corticale allergisch reagieren, kann es zu den dafür typischen Allergiesymptomen (allergischer Schnupfen und/oder Asthmasymptomen) kommen. Allergiker, Asthmatiker und Menschen mit eingeschränktem Immunsystem, die befallenen Gebiete betreten, sollten über das allergieauslösende Potenzial dieser Pilzart informiert sein. Von den befallenen Bäumen sollte ein Abstand, der mindestens der Höhe des betroffenen Baumes entspricht, eingehalten werden.

4. Wird empfohlen, bei einem Waldspaziergang durch ARRK-Wälder eine Schutzausrüstung zu tragen, wenn ja, welche?

Da gesunde Spaziergänger oder Pilzsammler, die sich im Bereich befallener Bäume aufhalten, nach dem derzeitigen Wissensstand bzgl. der exogen allergischen Alveolitis als gering gefährdet gelten, wird für diesen Personenkreis keine Schutzausrüstung empfohlen. Allergiker und Menschen mit eingeschränktem Immunsystem, die befallenen Gebiete betreten, sollten über das allergieauslösende Potenzial dieser Pilzart informiert sein und im Einzelfall vorsorglich individuelle Schutzmaßnahmen (ggf. Atemschutz) ergreifen.

5. Wen kann oder sollte der Bürger kontaktieren, wenn er gesundheitliche Probleme nach Kontakt mit den (Pilz)-Sporen hat?

Wenn nach Kontakt mit dem Pilz gesundheitliche Probleme auftreten, ist eine ärztliche Abklärung/Behandlung angezeigt.
Sollte es nach dem Kontakt zu Atemnot oder anderen schwerwiegenden Reaktionen kommen, sollte der Notruf (112) gewählt werden.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema