Tierhaltungsanlagen: Umweltmedizinische Aspekte
Die Ansiedlung großer Tierhaltungsanlagen und die intensive landwirtschaftliche Nutztierhaltung führen insbesondere bei Anwohnern in der Nachbarschaft solcher Anlagen zu Akzeptanzproblemen. Im Rahmen von immissionsschutzrechtlichen Genehmigungs- und Nachbarklageverfahren nimmt das LGL zur Frage der gesundheitlichen Gefährdung des Menschen durch luftgetragene Mikroorganismen sog. Bioaerosol-Immissionen aus solchen Anlagen Stellung. Für Bioaerosole im Außenluftbereich sind weder Dosis-Wirkungs-Beziehungen bekannt noch existieren Grenzwerte. Die umweltmedizinische Bewertung erfolgt auf Basis der Richtlinie VDI 4250 Blatt 1 „Bioaerosole und biologische Agenzien – Umweltmedizinische Bewertung von Bioaerosol - Immissionen – Wirkungen mikrobieller Luftverunreinigungen auf den Menschen“. Nach dem Bewertungsschema dieser Richtlinie ist es aus präventiver Sicht unerwünscht, dass in der Nachbarschaft die natürliche Hintergrundkonzentration von Mikroorganismen in der Außenluft durch die anlagenspezifischen Bioaerosol-Immissionen deutlich überlagert wird.
Gerade für Risikogruppen wie immuneingeschränkte Personen, Allergiker und Atemwegsvorgeschädigte kann eine zusätzliche Bioaerosolimmission mit einem zusätzlichen Gesundheitsrisiko verbunden sein.
Die umweltmedizinische Bewertung erfolgt auf Basis von Immissionsprognosen (Ausbreitungsrechnung). Da die Ergebnisse der Ausbreitungsrechnung erheblich von den realen Messergebnissen vor Ort nach Inbetriebnahme der Anlagen abweichen können, kann es aus umweltmedizinischer Sicht notwendig sein, Immissionsmessungen anlagenspezifischer Bioaerosole im Einwirkungsbereich von Ansiedlungen in der Nachbarschaft sowie Messungen der Hintergrundkonzentration durchzuführen. Dabei sind auch Immissionsbeiträge von vorhandenen Anlagen zu berücksichtigen.