Messprogramm – Schallpegel in Diskotheken
Das Messprogramm wurde gemeinsam vom Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und dem Referat Lärmschutz bei Anlagen und in der Planung des Bayerischen Landesamts für Umwelt (LfU) durchgeführt. Es wurde vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit gefördert (StMUG).
Hintergrund und Ziel der Untersuchung
Hintergrund
Hohe Lautstärken können zu temporärer und auch permanenter Einschränkung des Hörvermögens, der sogenannten Lärmschwerhörigkeit führen.
Für den Arbeitsbereich sind in der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung Maßnahmen zum Schutz vor Gehörschäden vorgesehen. Unter anderem ist dort der „obere Auslösewert“ festgelegt, der bezogen auf eine 40-Stunden-Arbeitswoche 85 dB(A) beträgt. Wird dieser Wert erreicht oder überschritten, sind vom Arbeitsgeber verschiedene Maßnahmen gefordert, z.B. Lärmbereiche zu erfassen, zu kennzeichnen und falls technisch möglich abzugrenzen und die Verwendung von Gehörschutz sicher zu stellen. Unter Annahme des Energieäquivalenzprinzips würde bei einem höheren Schallpegel als 85 dB(A) bereits bei einer kürzeren wöchentlichen Beschallungsdauer als 40 Stunden dieselbe Wirkung entstehen. Die entsprechende relative Wochendosis von 100 % wird demnach bei 100 dB(A) bereits nach 1 ¼ Stunde pro Woche erreicht. Bei Musikveranstaltungen und in Diskotheken wurden in der Vergangenheit sehr hohe Schallpegel nachgewiesen. Es liegt somit nahe, dass ein regelmäßiger Diskothekenbesuch langfristig zu Gehörschäden führen kann.
Die Bundesärztekammer und die Kommission "Soziakusis" (Zivilisations-Gehörschäden) des Umweltbundesamtes haben bereits 1999 gefordert, dass die Lautstärke im lautesten Bereich von Diskotheken höchstens 95 dB(A) betragen darf. Auf der 78. Gesundheitsministerkonferenz im Juli 2005 in Erlangen wurde beschlossen, dass der Schallpegel im lautesten Bereich von Diskotheken und bei Musikveranstaltungen unter 100 dB(A) liegen sollte.
Bisherige Maßnahmen in Bayern
Initiiert vom Bundesverband deutscher Discotheken und Tanzbetriebe e. V. (BDT) im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) haben die Technikerkrankenkasse und das StMUG ein Schulungsprojekt für Discjockeys zum Erwerb des Sachkundenachweises "DJ-Führerschein" unterstützt. Im Rahmen einer Fortbildung werden hier Sachkenntnisse über das Gehör, die gesundheitlichen Folgen überlauter Musik und technische Gestaltungsmöglichkeiten vermittelt. Ziel war es, die DJs zu sensibilisieren und zu einem verantwortungsvollen Umgang mit der Lautstärke zu bewegen.
Weiterhin wurde in den Schulungen die Beschaffung von Pegelmessgeräten empfohlen, da durch diese Messgeräte die DJs erst die Möglichkeit haben, den Schallpegel auf der Tanzfläche zu kontrollieren.
In Bayern fanden 2 Schulungsveranstaltungen für DJs statt (am 7. November 2005 in München und am 27. März 2006 in Nürnberg), an denen insgesamt rund 320 DJs teilnahmen (dies entspricht mehr als der Hälfte der in Bayern tätigen DJs).
Ziel der Untersuchung
Um zu ermitteln, ob die Schallpegel in Bayerns Diskotheken nun in einem niedrigeren Bereich liegen, möglichst unter der "freiwilligen Begrenzung" des Dauerschallpegels (unter 100 dB(A)), hat das StMUG das LfU und das LGL beauftragt, in einem gemeinsamen Messprogramm die derzeitige Lage in Diskotheken zu ermitteln.
Methodik
In insgesamt 20 Diskotheken Bayerns wurden zwischen Oktober 2005 und Dezember 2006 die Schallpegel bei möglichst großer Besucherzahl gemessen. Dabei wurden in den jeweiligen Diskotheken in der Zeit von 23 bis 2 Uhr morgens möglichst über der Mitte der Tanzfläche die Schallpegel aufgezeichnet und anschließend im Labor ausgewertet.
Hauptparameter war der A-bewertete energieäquivalente Mittelungspegel (LAeq), der für die gesamte Untersuchungszeit zwischen 23 und 2 Uhr (LAeq,180Min) und separat für die sechs aufeinander folgenden Zeitperioden von 30 Minuten (LAeq,30Min) innerhalb des Gesamtzeitraums bestimmt wurde.
Der lauteste gemessene Halbstundenmittelungspegel LAeq,30Min der jeweiligen Diskothek wurde bestimmt. Weiterhin wurde der A-bewertete Maximalpegel LAFmax, der innerhalb eines bestimmten Messzeitraumes (z. B. 30 Minuten) auftrat, bestimmt. Er dient zur Kennzeichnung von kurzzeitigen Geräuschspitzen.
Ergebnisse
Zehn der untersuchten Diskotheken lagen im Raum München, die übrigen in anderen Städten und Orten Bayerns (z. B. Würzburg, Augsburg, Nürnberg u. a.). Es waren sowohl kleine als auch große Diskotheken eingeschlossen, die unterschiedliche Musikrichtungen anboten und unterschiedliche Altersgruppen abdeckten. Nur in fünf Diskotheken hatten die DJs einen DJ-Führerschein und in wenigen Diskotheken war ein Schallpegelmessgerät vorhanden.
Die Ergebnisse der Untersuchung ergaben eine breite Schwankung der Schallpegel. Die Geräuschspitze (die maximale Lautstärke der gesamten Messungen) betrug 127,2 dB(A).
Halbstunden Mittelungspegel und Maximalpegel
In der folgenden Abbildung ist dargestellt, wie sich der Mittelungspegel im Laufe des Abends änderte. Für jeden Halbstunden-Zeitraum sind die Messergebnisse der 20 Diskotheken grafisch in Form eines sogenannten Boxplots dargestellt. Die Mittellinie eines Boxplots stellt den Median der in den 20 Diskotheken gemessenen Werte, die Ränder des Kastens die 25 %- und 75 %-Perzentile, die äußeren Arme die 5 %- und 95 % -Perzentile und die Punkte die Minimal- und Maximalwerte dar. Am zeitlichen Verlauf ist zu erkennen, dass insbesondere zu Beginn der Schallpegel stark anstieg.
Die für jede Diskothek bestimmten höchsten LAeq,30Min lagen zwischen 94,8 dB(A) und 106,8 dB(A) (Median 101,4 dB(A)). Insgesamt lag in 16 der 20 Diskotheken mindestens ein Halbstunden-Mittelungspegel über 99 dB(A). Auch in Diskotheken, in denen ein DJ mit DJ-Führerschein die Musikanlage bediente, wurden Werte über der "freiwilligen Begrenzung" (Dauerschallpegel unter 100 dB(A)) gemessen.
Abbildung 1: Verteilung und Verlauf des Halbstunden-Mittelungspegels in den 20 Diskotheken
Die Auswertungen ergaben eine große Schwankung im Schalldruckpegel-Verlauf. Die höchste kurzzeitige Geräuschspitze (Maximalpegel LAFmax) betrug 127,2 dB(A).
Abbildung 2: Verteilung und Verlauf des A-bewerteten Maximalpegels pro halbe Stunde in den 20 Diskotheken
Mittelungspegel über den Gesamtzeitraum von 180 Minuten (23 bis 2 Uhr)
Es ist eine erhebliche Spannweite der Mittelungspegel zu erkennen. Der minimale Wert lag bei 92,5 dB(A), der höchste bei 105,3 dB(A). Der Median der Mittelungspegel LAeq,180Min lag bei 100 dB(A).
Personenbezogene Messungen
In der folgenden Abbildung 3 sind exemplarisch Ergebnisse der personendosimetrischen Messung in einer Diskothek durch zwei Personen dargestellt. Auch hier ist der Anstieg des Schallpegels über die Zeit zu erkennen. Die Schallpegel, die minütlich ausgegeben werden, schwanken deutlich. Kurzfristig fallen die Schallpegel unter die Bestimmungsgrenze des Dosimeters von 70 dB, bedingt durch das Verlassen des Raumes.
Abbildung 3: Exemplarische personendosimetrische Messung des Schallpegels in einer Diskothek
Fazit
- Das Messprogramm zeigt, dass die Schallpegel in Bayerns Diskotheken sehr hoch sind und der empfohlene Richtwert in den meisten Diskotheken überschritten wird.
- Auch das Vorliegen eines DJ-Führerscheins oder eines Schallpegelmessgeräts führt nicht dazu, dass der empfohlene Richtwert eingehalten wird.
- Bei regelmäßigem Diskothekbesuch über einen längeren Zeitraum kann eine Schädigung des Gehörs bei diesen hohen Schallpegeln nicht ausgeschlossen werden.
Die Ergebniszusammenfassung finden Sie hier als PDF-Datei (PDF, 196 KB).
Aktuelle Entwicklungen
Im November 2007 wurde die aktualisierte Fassung der DIN 15905-5 "Maßnahmen zum Vermeiden einer Gehörgefährdung des Publikums durch hohe Schallemissionen elektroakustischer Beschallungstechnik" veröffentlicht. Laut dieser Norm sollte an keinem dem Publikum zugänglichen Ort der Schallpegel den Wert von 99 dB(A) überschreiten.
Veröffentlichungen
- Twardella D, Wellhoefer A, Brix J, Fromme H. High sound pressure levels in Bavarian discotheques remain after introduction of voluntary agreements. Noise Health. 2008 Oct–Dec;10(41):99–104.
- Twardella D, Wellhöfer A. Messprogramm – Schallpegel in Diskotheken. Fachtagung "Musik – ohrenbetäubend", Augsburg, 18.–19. Juli 2007.
Glossar
A-bewerteter Schallpegel
Während Messgeräte den Schalldruckpegel unabhängig von der Frequenz des Tones (Tonhöhe) bestimmen, werden vom menschlichen Ohr unterschiedliche Frequenzen unterschiedlich gut wahrgenommen. Bei der A-Bewertung wird durch einen zusätzlichen Filter im Messgerät die Frequenzbewertung des Ohres nachgebildet. Die A-Kurve kommt der Frequenzempfindlichkeit des Gehöres bei der üblichen Geräuschsituation recht nahe.
Median
Der Median ist der Wert, der eine Stichprobe in zwei Hälften teilt, d. h. mindestens die Hälfte der Werte sind kleiner oder gleich dem Median und mindestens die Hälfte der Werte größer oder gleich dem Median.