Orientierende Messung von Schallpegeln bei einer Public Viewing Veranstaltung anlässlich der Fußball WM 2010

Der Sachbereich Arbeits- und Umweltepidemiologie des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat im Sommer 2010 anlässlich der Fußballweltmeisterschaft orientierende Schallpegelmessungen bei einer Public Viewing Veranstaltung durchgeführt.

Hintergrund und Ziel der Untersuchung

Hintergrund

Im Zuge der Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika gewann die Vuvuzela auch in Deutschland zunehmend an Bekanntheit. Bei der Vuvuzela handelt es sich um ein Blasinstrument mit Trompetenansatz, der Klang ähnelt dem Trompetenlaut eines Elefanten. In Südafrika wurde die Vuvuzela traditionell eingesetzt, um weit entfernte Personen zu Versammlungen zu rufen. Heutzutage wird sie in südafrikanischen Fußballstadien zum Anfeuern der Spieler geblasen.

Durch die Weltmeisterschaft in Südafrika wurde die Vuvuzela auch in Deutschland bekannt. Vor Beginn der Spiele begann eine Diskussion über die mögliche Gehörschädigung durch Vuvuzelas, die von den Fußballfans in Deutschland benutzt werden. Insbesondere kam die Frage auf, wie die Gehörrisiken bei Public Viewing Veranstaltungen einzuschätzen sind. Vor diesem Hintergrund wurde die vorliegende Messung vorgenommen.

Ziel der Untersuchung

Ziel der Messung war es, die mittleren Schallpegel, denen Besucher von Public Viewing Veranstaltungen ausgesetzt sind, zu bestimmen.

Methodik

Die Messung erfolgte am 23. Juni 2010 im Olympiastadion München. An diesem Abend wurde von 20:30 Uhr bis 22:15 Uhr das Spiel Deutschland gegen Ghana übertragen. Im Olympiastadion begann eine Stunde vor Spielbeginn (19:30 Uhr) die Fernsehübertragung mit Vorberichten.

Die Schallpegelmessungen erfolgten in der Zeit von 19:40 Uhr bis 22:20 Uhr. Hierfür wurden Personendosimeter eingesetzt, die von neun erwachsenen Personen getragen wurden.

Ergebnisse

Die Besucherränge mit Sicht auf die Leinwand waren während des Public Viewing gut gefüllt. Insgesamt befanden sich 25.000 Besucher im Olympiastadion. Viele Besucher hatten Vuvuzelas mitgebracht, diese wurden jedoch nur sporadisch geblasen. Die meiste Zeit dominierte die Lautstärke der Fernsehübertragung.

Exemplarischer Pegelverlauf während der Public Viewing Veranstaltung

Abbildung 1: Exemplarischer Pegelverlauf während der Public Viewing Veranstaltung

Abbildung 1 zeigt exemplarisch einen typischen Pegelverlauf für zwei Personen, die nebeneinander in den Zuschauerrängen saßen. Es ist gut zu erkennen, wie die Personen gegen 19:30 Uhr die Besucherränge betreten und dann gegen 22:20 Uhr das Stadion wieder verlassen. Ebenfalls gut zu erkennen ist der Schallpegelanstieg verbunden mit dem Tor für Deutschland. Die grüne und rote Kurve in der Abbildung decken sich relativ gut. Zwischen 19:35 Uhr und 19:50 Uhr und wieder zwischen 22:05 Uhr und 22:10 Uhr liegt die grüne Kurve deutlich unterhalb der roten. Zu diesen Phasen hat die betreffende Person die Besucherränge verlassen. Demgegenüber ist bei der roten Kurve ein zusätzlicher Hochpunkt um 21:22 Uhr zu verzeichnen. Die betreffende Person hat zu diesem Zeitpunkt in dem Stadion gezielt eine Person mit Vuvuzela aufgesucht und die Vuvuzela nahe dem Dosimeter blasen lassen.

Insgesamt lagen die medianen minütlichen Pegel während des Vorprogramms zwischen 89,2 dB(A) und 94,8 dB(A). Die Mittelungspegel (energetische Mittelung der minütlichen Pegel) über den gesamten Zeitraum des Vorprogramms und der Pause lagen zwischen 91,1 dB(A) und 96,0 dB(A). Während des Fußballspiels lagen die Mediane der minütlichen Messungen nur unwesentlich höher (zwischen 90,4 dB(A) und 94,1 dB(A)). Die Mittelungspegel über die gesamte Spielzeit betrugen zwischen 92,6 dB(A) und 97,3 dB(A). Die Schallpegel waren während des Fußballspiels somit nur minimal höher als während des Vorprogramms. Die Maxima der minütlichen Pegel lagen jedoch während der Spielzeit deutlich höher (zwischen 99,3 dB(A) und 110,5 dB(A)) als während des Vorprogramms.

Fazit

Bei der Messung im Münchner Olympiastadion waren zwar Vuvuzelas erlaubt, wurden jedoch nur sporadisch eingesetzt. Die Schallpegel waren, bis auf ein beabsichtigtes Blasen einer Vuvuzela neben dem Dosimeter, primär auf die Fernsehübertragung zurückzuführen. Die Vuvuzelas scheinen zumindest bei der momentan üblichen Verwendung nicht wesentlich zu dem Schallpegel und somit zu dem Gehörschadensrisiko beim Public Viewing beizutragen.

Die gemessenen Schallpegel lagen noch unter den in Diskotheken gemessenen Schallpegeln von im Median 100 dB(A), aber deutlich über den Grenzen aus dem Arbeitsschutz.

Würde die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung vom März 2007 auf den Schallpegel von 95 dB(A) bezogen, wäre der untere Auslösewert bereits nach 15 Minuten erreicht. Insofern ergibt sich, dass die Schallbelastung bei dem Public Viewing, die in der Regel die 15 Minuten übersteigt, zu dem Gehörschadensrisiko beiträgt. Dauerhafte Belastung mit solchen Schallpegeln kann langfristig zu Gehörschäden führen.

Um sich vor Gehörschäden zu schützen, empfiehlt es sich daher, Ohrstöpsel zu verwenden.