Nationaler Rückstandskontrollplan (NRKP)
Damit Fleisch und andere tierische Lebensmittel den Verbraucher möglichst frei von Arzneimitteln erreichen und eventueller Missbrauch verbotener Medikamente aufgedeckt wird, gibt es in der EU bereits seit 1989 ein nach einheitlichen Maßstäben durchgeführtes Überwachungsprogramm, den sogenannten Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP). Untersucht werden vor allem Rinder und Schweine, aber auch Geflügel, Schafe, Ziegen, Pferde, Wild, Kaninchen, Fische, Milch, Eier und Honig. Lebende Tiere werden schwerpunktmäßig auf EU-weit verbotene Antibiotika und hormonell wirksame Masthilfsmittel getestet, während bei geschlachteten Tieren geprüft wird, ob die zum Schutz des Verbrauchers festgesetzten Höchstmengen für zugelassene Arzneimittelwirkstoffe eingehalten wurden. Des Weiteren wird untersucht, ob nicht zugelassene oder verbotene Substanzen zur Anwendung kamen.