FAQ zum Nationalen Rückstandskontrollplan (NRKP)
Probenstorno
Muss ich bei der Entnahme einer Ersatzprobe nach einer Stornierung eine neue Niederschrift ausfüllen?
Ja. Die Ersatzprobe ist eine neue Probe. Die Probe erhält eine eigene, neue TIZIAN-Nummer. Es wird ein neues Probenahmeprotokoll ausgefüllt. Auch die Ersatzprobe muss wie alle anderen Proben amtlich verchlossen an die Untersuchungsstelle geschickt werden.
Was muss ich tun, wenn eine Probe storniert wird, nachdem ich diese schon in TIZIAN eingegeben habe?
Wird eine Probe storniert, muss die Probe vom TIZIAN-Support gelöscht werden, wenn sie bereits angelegt ist. Die bisherige TIZIAN-PP-Nr. ist dann wieder frei für die Verknüpfung mit einer neuen Probe.
Probenahme
Was tue ich, wenn der zu beprobende Schlachtbetrieb nur am Wochenende schlachtet?
Alle Proben außer Blut und Hemmstofftestproben können bis zum Versand eingefroren werden. (Tiefgekühlte Proben sollen innerhalb von einer Woche nach Probenahme im Labor eingehen.) Blut- und Hemmstofftestproben sind zu kühlen und am Montag zur Untersuchungsstelle zu bringen.
Kann ich meine Probe bis zum Versand einfrieren?
Alle Proben außer Blut und Hemmstofftestproben können bis zum Versand eingefroren werden.
Ist die Probenahme auch bei Kühen möglich?
Ja mit folgenden Einschränkungen: Bei Untersuchung auf die Stoffgruppen A1 Stilbene, A3 synthetische Steroide, A3 Acetylgestagene, A3 natürlich Steroide, A4 Resorcylsäurelactone und A5 Beta-Agonisten dürfen die Tiere nicht trächtig sein. Bei Proben von milchliefernden Tieren ist auf dem Probenahmeprotokoll die belieferte Molkerei mit BALIS-Nr. und der dazugehörigen zuständigen KVB anzugeben.
Die Entnahme von Urin bei Bullen ist mir zu gefährlich. Ist eine Beprobung von Kälbern möglich?
Proben von Kälbern (Tiere bis zu acht Monate Lebensalter) werden separat angefordert, eine Alternativentnahme bei Kälbern ist bei der Tierkategorie „andere Mastrinder/Kühe“ nicht möglich.
Wie lässt sich die Urinentnahme bewerkstelligen?
In einigen Veterinärämtern wird ein Apfelpflücker mit doppelt eingelegten Tüten oder kleinen Eimern verwendet. Der Urin wird danach in die Probenbecher umgefüllt.
Bei Probenahme am lebenden Tier kann dieses in Einzelfällen im Verlauf oder kurz nach Probenahme verenden. Wer kommt für den Schaden auf?
Zuständig für diese Fragestellung ist Ihre Kreisverwaltungsbehörde. Wenden Sie sich in diesen Fällen bitte an Ihren Ansprechpartner am Veterinäramt. Eine Erstattung des Schadens durch das LGL kann nicht erfolgen.
Bei der Probenahme im Geflügelbetrieb ist eine Entnahme von Augen, Muskel, Blut oder Leber notwendig. Kann das Probenmaterial auch von frischtoten Tieren entnommen werden?
Grundsätzlich ist nach Möglichkeit eine Probeschlachtungen im Bestand vorzunehmen (vgl. Kapitel 4.2.1.3 NRKP-Handbuch). Da die Probenahme im Erzeugerbetrieb mind. eine Woche vor dem geplanten Schlachttermein liegen soll, entfällt die Möglichkeit der Entnahme von Proben aus dem Erzeugerbetrieb bei schlachtfrischen Tieren. Im Einzelfall ist je nach Untersuchungsziel jedoch auch die Einsendung von Kopf bzw. Tierkörper von frischtoten Tieren möglich. Tiere, bei denen der Verdacht besteht, dass sie an humanpathogenen Erregern verendet sein könnten, dürfen nicht zur NRKP-Untersuchung eingesendet werden.
Kann im Rahmen der Schlachtung eine aus dem Erzeugerbetrieb angeforderte Probe gezogen werden?
Nein, da zwischen Probenahme und Schlachtung mindestens eine Woche liegen muss.
Der Durchschreibesatz des Probenahmeprotokolls enthält viele Durchschläge. Wer erhält welchen Durchschlag?
Bei Hinterlassung einer Gegenprobe verbleibt ein Exemplar des Probenahmeprotokolls (Durchschlag oder Kopie) bei der Gegenprobe. Das bei der Gegenprobe hinterlassene Exemplar ist von Ihnen analog zum Verschlussbeutel deutlich mit „Gegenprobe“ zu kennzeichnen. Das LGL benötigt zur Bearbeitung der Probe nur noch ein Exemplar des Probenahmeprotokolls (gelbes Original bzw. Ausdruck aus TIZIAN), welches am LGL verbleibt. Liegen der Probe weitere Durchschläge oder Kopien bei, so werden diese durch das LGL nach Abschluss der Untersuchungen nicht an die KVB zurückgeschickt, da die Ergebnisübermittlung seit 01.02.2018 ausschließlich elektronisch über die LIMS/TIZIAN-Schnittstelle erfolgt.
Wie lange ist die Gegenprobe aufzubewahren?
Die Aufbewahrungsfrist sollte auf zwei Monate nach Probenahme beschränkt sein, da innerhalb dieses Zeitraumes das Öffnen des amtlichen Verschlusses und die Untersuchung der Gegenprobe nur durch zugelassene Gegenprobensachverständige möglich ist.
Muss immer eine Gegenprobe entnommen werden?
Wenn eine Verzichtserklärung des für den Erzeuger- oder Herkunftsbetrieb Verantwortlichen vorliegt, muss keine Gegenprobe entnommen werden. Bei Blutproben kann die Gegenprobenahme entfallen, wenn die Gegenprobe innerhalb der Haltbarkeit nicht weiterverarbeitet oder untersucht werden kann. Bei Augen ist keine Gegenprobenahme möglich.
Wie kann ich Probenmaterial bis zum Versand lagern?
NRKP-Proben (außer Blut und Eier) können bis zum Versand tiefgekühlt werden. Hemmstoffproben dürfen nicht eingefroren werden.
Das Ablaufdatum auf den sterilen 90-mL-Schraubdeckelbechern ist abgelaufen. Darf ich diese Gefäße für Milch- bzw. Tränkwasserproben dennoch verwenden?
Für Proben, die chemisch auf Tierarzneimittelrückstände untersucht werden, sind keine sterilen Probengefäße notwendig. Daher können auch Gefäße mit überschrittenem Ablaufdatum verwendet werden.
Positiver Rückstandsbefund
An wen schicke ich den ausgefüllten Meldebogen „Positiver Rückstandsbefund“?
Schicken Sie den Bogen an die für Sie zuständige Regierung. Diese übernimmt die Weiterleitung an das zuständige Ministerium.
Welchen Stichprobenumfang für repräsentative Verfolgsproben muss ich ansetzen?
Abhängig von der möglichen Applikationsart (mögliche Einzeltier- oder Gruppenbehandlung) schwankt diese Zahl zwischen vier und 21 Proben. Setzen Sie sich dazu mit dem auf dem Gutachten aufgeführten Sachverständigen des LGL in Verbindung.
Logistik
Kann ich meine Probe in einen leeren Umkarton eines Arzneimittels verpacken und verschicken?
Proben in Arzneimittelkartons werden wegen der Kontaminationsgefahr grundsätzlich storniert.
Wann kann ich Probenmaterial am LGL persönlich abgeben?
Die Öffnungszeiten der Probenannahmen sind Montag - Donnerstag 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und Freitag 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr. Für die Anlieferung von Proben in Oberschleißheim gelten besondere Bedingungen (vgl. Kapitel 8.4 NRKP-Handbuch).
Was muss ich bei Postversand der Proben beachten?
Bitte senden Sie Probenmaterial zur chemischen Untersuchung von Montag bis Mittwoch per Post ausreichend gekühlt an das LGL in Erlangen, Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen und kennzeichnen Sie die Versandverpackung mit „NRKP“. Hemmstoffproben werden mit der Kennzeichnung „Hemmstoffe“ an die Ihnen bekannten Untersuchungsstellen (LGL bzw. BU-Stellen Bayerns) geschickt.
Ich bringe die Proben persönlich beim LGL vorbei. Ist eine Versiegelung notwendig?
Ja.
Wie kann ich das zuständige Labor am LGL erreichen?
Verwenden Sie dazu die Liste der Ansprechpartner des LGL im FIS-VL (Dokumente> 01 Organisation und QM-Allgemein> QMH Kap. 03 Übergeordnete technische Prozesse> 02 NRKP-Handbuch>Anlagen zum NRKP-Handbuch), in dringenden Fällen 09131 6808-2191. Bei Übermittlung Ihres Anliegens an tierarzneimittelrueckstaende@lgl.bayern.de werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Hemmstoffproben
Müssen die Hemmstofftestproben gekühlt werden?
Ja, unbedingt. Sie sollen nicht gefroren, aber am besten bei 0-3 °C das LGL erreichen. Andernfalls ist damit zu rechnen, dass durch die gewebeeigenen Enzyme Hemmstoffe abgebaut werden und damit nicht mehr nachweisbar sind.
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