Untersuchung von Wachteleiern auf Tierarzneimittelrückstände

Signet Jahresbericht 2021/22

Abstract

Das LGL untersuchte im Jahr 2021 insgesamt 36 Proben Wachteleier auf Rückstände von Antibiotika, Kokzidiostatika, polychlorierten Biphenylen (PCB) und anderen organischen Chlorverbindungen, Bioziden sowie weiteren Pestiziden. Bei diesem breiten Untersuchungsspektrum ergab sich eine Beanstandungsquote von 17%. In allen Fällen von Befunden mit Nachweis der genannten Substanzen konnte eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher mit der erforderlichen Sicherheit ausgeschlossen werden. Für fünf von sechs Beanstandungen war eine Höchstgehaltsüberschreitung für das Pflanzenschutzmittel Chlorat der Auslöser. Das LGL beanstandete weiterhin den Fund des für Legegeflügel nicht zugelassenen Antibiotikums Trimethoprim. Rückstände von Kokzidiostatika waren dagegen nur in einer Probe und weit unterhalb der zulässigen Höchstmenge nachweisbar.

Hintergrund der Untersuchungen

Die tierärztliche Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren mit Arzneimitteln ist innerhalb der EU streng geregelt. Es dürfen nur zugelassene Arzneimittelwirkstoffe eingesetzt werden. Im Rahmen der Zulassung werden dabei einige Wirkstoffe zusätzlichen Einschränkungen unterworfen. Dazu zählen beispielsweise Verwendungsverbote bei Tieren, deren Eier für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Für die Behandlung von Legegeflügel dürfen als Folge nur sehr wenige antibiotisch wirksame Stoffe eingesetzt werden.
Neben Antibiotika werden im Geflügelstall auch Kokzidiostatika eingesetzt. Diese dienen zur Behandlung der Kokzidiose, einer parasitären Erkrankung bei Hühnervögeln, die bei Jungtieren tödlich verlaufen kann. Auch über Futtermittel oder die Umwelt kann Legegeflügel unerwünschte Stoffe aufnehmen. So können polychlorierte Biphenyle (PCBs) und andere organische Chlorverbindungen, Biozide sowie weitere Pestizide durch Scharren in Sand oder Erde in die Tiere gelangen.

Das LGL untersuchte im Jahr 2021 als Ergänzung zu der Untersuchung von Hühnereiern bayerischer Erzeuger im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) in einem Schwerpunktprogramm auch Wachteleier auf Rückstände diverser zugelassener und nicht zugelassener Antibiotika, Kokzidiostatika sowie organischer Chlor- und Phosphorverbindungen. Wachteleier werden im NRKP sonst nicht berücksichtigt und werden mittlerweile häufiger, z.B. zur Osterzeit, angeboten.

Ergebnisse

Die 36 untersuchten Proben Wachteleier stammten von bayerischen Direktvermarktern bzw. aus dem Handel. Neben den wenigen zugelassenen Wirkstoffen waren auch Wirkstoffe, die für die Behandlung von Legegeflügel nicht eingesetzt werden dürfen, im Fokus der Untersuchung.
Zusätzlich wurde auf Nitrofuran- und Nitroimidazol-Antibiotika und die Wirkstoffe Chloramphenicol und Dapson geprüft. Diese sind für die Behandlung von lebensmittelliefernden Tieren allgemein verboten.
Das LGL untersuchte die Proben außerdem auf 18 Wirkstoffe aus der Gruppe der Kokzidiostatika, die im Bedarfsfall normalerweise über das Futter verabreicht werden.
Bezüglich des Vorkommens von PCBs, organischen Chlorverbindungen sowie Rückständen von Bioziden und Pestiziden wurden 34 der 36 Proben analysiert. Zwei Proben konnten daher nur auf Tierarzneimittelrückstände untersucht werden, da die Vorgaben der Richtlinie 2002/63/EG zur Mindestprobenmenge nicht erfüllt waren.
Mit insgesamt 196 Wirkstoffen fiel das Untersuchungsspektrum bei diesem Sonderuntersuchungsprogramm außergewöhnlich breit aus.

Ergebnisse der Untersuchungen von Wachteleiern im Jahr 2021
Abbildung 1: Ergebnisse der Untersuchungen von Wachteleiern im Jahr 2021.
* = beinhaltet zwei ausschließlich auf Tierarzneimittelrückstände untersuchte Proben

Die Untersuchungsergebnisse sind in Abbildung 1 dargestellt. Bei den Untersuchungen mit ihrem sehr umfangreichen Spektrum waren in 20 Proben Wachteleier keinerlei Rückstände nachweisbar. Die Beanstandungsquote lag bei 17%. Dabei war für fünf von sechs Beanstandungen eine Höchstgehaltsüberschreitung für das Pflanzenschutzmittel Chlorat der Auslöser und in einer hat das LGL Rückstände für das bei Legegeflügel nicht zugelassene Antibiotikum Trimethoprim beanstandet. Rückstände allgemein verbotener Antibiotika wurden nicht gefunden. Im Bereich Kokzidiostatika hat das LGL nur in einer einzigen Probe der Wirkstoff Lasalocid detektiert, dies jedoch deutlich unterhalb der zulässigen Rückstandshöchstmenge.

Fazit

Insgesamt gilt: Eine Gesundheitsgefahr für den Verbraucher konnte bei allen gefundenen Rückständen in den jeweiligen Größenordnungen mit der notwendigen Sicherheit ausgeschlossen werden. Dennoch wird das LGL Wachteleier auch weiterhin im Blick behalten.

Wachteleier
Abbildung 2: Wachteleier sind im Lebensmitteleinzelhandel häufig in Packungen à 12 Stück erhältlich. Mit einem Gewicht von 10 bis 13 Gramm sind sie deutlich kleiner als Hühnereier.

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