Nicht-steroidale Entzündungshemmer (NSAID) in Schlachttieren
Untersuchungsergebnisse 2016

Hintergrund

Das LGL untersucht im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans Gewebe- und Plasmaproben von Schlachttieren auf nicht-steroidale Entzündungshemmer. Diese Wirkstoffgruppe umfasst eine Vielzahl von Substanzen, die nur zum Teil für die Behandlungvon lebensmittelliefernden Tieren zugelassen sind. Die Präparate werden gegen Entzündungen, Fieber und Schmerzen eingesetzt. Im Jahr 2016 prüfte das LGL insgesamt 116 Nieren-, 111 Leber- und 277 Plasmaproben von Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden, Rotwild, Hühnern, Puten und Enten. Erleidet ein gesundes Rind eine Verletzung, sodass es nicht mehr zum Schlachthof transportiert werden kann, darf eine sogenannte Notschlachtung außerhalb eines Schlachthofes durchgeführt werden. Das Fleisch kann in diesem Fall noch als Lebensmittel in Verkehr gebracht werden. Seit dem Jahr 2014 wird jedes Jahr ein Teil der vorgenannten Proben speziell von notgeschlachteten Rindern angefordert. Dabei hatte sich abgezeichnet, dass notgeschlachtete Rinder häufiger mit Rückständen von Entzündungshemmern belastet sind als regulär geschlachtete. 2016 hat das LGL 24 Nieren- und 26 Leberproben von notgeschlachteten Rindern auf NSAID untersucht.

Welche Ergebnisse wurden erzielt?

Von allen auf nicht-steroidale Entzündungshemmer untersuchten Proben beanstandete das LGL drei, jedoch war keiner der festgestellten Rückstandsgehalte als gesundheitsschädlich einzustufen. In der Nierenprobe eines notgeschlachteten Kalbes war der zulässige Höchstgehalt an Flunixin von 100 μg/kg mit 380 μg/kg um das Dreifache überschritten. Die Niere eines Pferdes enthielt den nicht zugelassenen Wirkstoff Phenylbutazon in Höhe von 11 μg/kg. In der Niere eines Schweines wurden 36 μg Diclofenac/kg festgestellt, das ist ca. das Dreieinhalbfache des Zulässigen. In keinem der drei Fälle konnte bei den Ermittlungen im landwirtschaftlichen Betrieb ein Verschulden des Landwirtes festgestellt werden. Alle übrigen Proben entsprachen den rechtlichen Vorgaben. In weiteren Nierenproben von vier Rindern stellte das LGL jedoch Rückstände von Ketoprofen fest. Ketoprofen ist ein zugelassener Wirkstoff ohne Höchstmengenbeschränkung. Die Gehalte lagen zwischen 15 und 500 μg/kg (Median 225 μg/kg). Die Probe mit dem höchsten Gehalt stammte von einer notgeschlachteten Kuh, eine weitere Probe von einer Kuh, die pathologische Auffälligkeiten aufwies und zur Untersuchung auf Entzündungshemmer eingeschickt worden war.

Fortsetzung der Untersuchungen im Jahr 2017

Die im Jahr 2016 erneut aufgetretenen Rückstandsbefunde zeigen die Notwendigkeit, die Untersuchungen auf nicht-steroidale Entzündungshemmer bei Schlachttieren auch im Jahr 2017 im bewährten Umfang fortzusetzen. Hierbei wird weiterhin ein spezielles Augenmerk auf notgeschlachtete Rinder gelegt und die im Vorjahr bereits erhöhte Zahl an Untersuchungen bei Pferden beibehalten.