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Kontaminanten in Lebensmittelverpackungen aus Papier, Karton und Pappe – Untersuchungsergebnisse Januar bis Juni 2008
Di-isobutylphthalat (DiBP) wird als Weichmacher in Dispersionsklebern für Papiere und Verpackungen eingesetzt und gelangt durch verklebte Papiere oder deren Recycling in Papier- und Kartonverpackungen. Aus diesen kann es auf Lebensmittel übergehen.
DiBP wirkt im Tierversuch fruchtbarkeits- und entwicklungsschädigend. Bislang gibt es keine wissenschaftlich abgeleiteten Grenzwerte für die Bewertung des Übergangs von DiBP aus Verpackungen auf Lebensmittel. Die dafür notwendigen Daten aus Langzeitstudien stehen nicht zur Verfügung. Allerdings hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit die in ihrer Struktur und Wirkung ähnliche Substanz Di-n-butylphthalat (DnBP) gesundheitlich bewertet. Auf dieser Basis empfiehlt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine spezifische Begrenzung des Übergangs von DiBP auf Lebensmittel, einen so genannten spezifischen Migrationsrichtwert, von 1 mg DiBP/kg Lebensmittel. Für Säuglings- und Kleinkindnahrung sollte dieser Wert 0,5 mg/kg betragen.
Im November 2007 haben die Verbände der Klebstoffhersteller, der Hersteller von Druckerzeugnissen sowie Papierhersteller und -verarbeiter eine freiwillige Selbstverpflichtung zur Reduzierung von DiBP unterzeichnet. Die Verbände erklären hiermit, dass sie bei ihren Mitgliedsfirmen darauf hinwirken, dass bei der Verarbeitung von Papier, Karton und Pappe auf den Einsatz von Produkten, die DiBP enthalten, verzichtet wird. Dies betrifft hauptsächlich Klebstoffe, die bei der Kaschierung oder dem Verschließen von Papierverpackungen verwendet werden. Ziel ist es, die DiBP-Gehalte in Lebensmittelverpackungen aus Papier, Karton und Pappe zu senken und bis zum Jahr 2010 eine Reduktion der Belastung von Lebensmitteln auf weniger als 0,3 mg DiBP/kg Lebensmittel zu erreichen.
Im Zeitraum Januar bis Juni 2008 hat das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in 59 Proben Lebensmittel, die in Papier oder Karton verpackt waren, den Gehalt an DiBP bestimmt. Pulvrige, feinkörnige oder fetthaltige Lebensmittel sind als besonders kritisch hinsichtlich eines möglichen Übergangs von DiBP anzusehen. Es wurden deshalb Backwaren, Reis und Getreideerzeugnisse, insbesondere Mehle und Backmischungen, aber auch Zucker sowie Kindergrieß und Kinderzwieback untersucht.
Es zeigt sich, dass in drei Viertel der hier geprüften Lebensmittel der Zielwert von 0,3 mg DiBP/kg bereits unterschritten ist.
rote Linie: vorläufiger Migrationsrichtwert
grüne Line: angestrebter Zielwert
Abbildung 1: Gehalt an Di-isobutylphthalat (DiBP) in papierverpackten Lebensmitteln
Abbildung 2: Di-isobutylphthalat (DiBP) in papierverpackten Lebensmitteln
In Abbildung 3 sind die Ergebnisse nach Lebensmittelgruppen aufgeschlüsselt.
In einer Probe war der Richtwert des BfR von 1 mg DiBP/kg Lebensmittel überschritten. Es handelte sich hierbei um Gelierzucker mit einem DiBP-Gehalt von 3,7 mg/kg. Hier wurde eine Beanstandung ausgesprochen. Die Verpackung, eine Papiertüte aus Frischfaser, wies einen DiBP-Gehalt von über 2.000 mg/kg auf. Hier war offensichtlich ein DiBP-haltiger Kleber verwendet worden. Es zeigt sich außerdem, dass bei den untersuchten Reisproben eine tendenziell höhere Belastung als bei den übrigen Lebensmitteln festzustellen ist.
Bei den Verpackungen aus recycleten Fasern wurden überwiegend Gehalte unter 100 mg DiBP/kg Papier festgestellt. Es handelte sich um Faltschachteln, die zum Teil mit einer Zwischenverpackung aus Papier (Frischfaser) oder Kunststoff versehen waren. Hohe DiBP-Gehalte (über 1.000 mg/kg) weisen bei vier von 29 Verpackungen aus Frischfasern auf die Verwendung von DiBP-haltigen Klebern hin.
Inwieweit die Selbstverpflichtung der Hersteller bereits Wirkung zeigt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschätzt werden, da viele der hier untersuchten Lebensmittel eine sehr lange Mindesthaltbarkeit haben und das Abfülldatum nicht bekannt ist.
Abbildung 3: Di-isobutylphthalat (DiBP) in papierverpackten Lebensmittelgruppen